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Zolltarifnummer 0210.99.31.00.0 – Rentierfleisch, gesalzen/geräuchert

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Rentierfleisch, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, das weder ein Schlachtnebenerzeugnis noch genießbares Mehl ist. Fleisch von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet, gehört dagegen in die Zolltarifnummer 0210.99.10.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0210.99.31.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
0210.11 – 0210.19Fleisch von Schweinen
UnterpositionFleisch von Rindern
andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
Zolltarifnummervon Primaten
Unterpositionvon Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)
Zolltarifnummervon Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
Unterpositionandere
Fleisch
Zolltarifnummervon Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet
Zolltarifnummervon RentierenDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturanderes
Kombinierte Nomenklaturgenießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0210.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0210.99.318-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0210.99.31.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0210.99.31.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0210.99.31.00.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse …
✓andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen, also nicht: Fleisch von Schweinen, Fleisch von RindernDie Ware ist Fleisch von Rentieren und gehört damit zu den anderen Tierarten der Position 0210.
✓andere, also nicht: von Primaten, von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen …Die Ware ist Fleisch von Rentieren und bleibt damit in der Gruppe andere der Unterposition 0210.99.
✓FleischDie Ware ist Fleisch selbst, also das Fleisch des Tieres und nicht ein Mehl daraus.
✓von RentierenDie Ware ist Fleisch vom Rentier. Die Erläuterungen zu dieser Zolltarifnummer verweisen auf die Erläuterungen zur Warennummer 0208.90.30, dritter Absatz.
0210.99.31.00.0Rentierfleisch, gesalzen, getrocknet oder geräuchert

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0210.99.31.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0210.99.31

ZolltarifnummerWortlaut
0210.99.31.00.0von Rentieren

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0210.99.31 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0210.99.902Produkt in Form eines feinen, lockeren Knochenpulvers von cremeweißer Farbe, gewonnen aus Rinderknochen. Hergestellt durch Zerkleinern gefrorener Knochen, Entfernen von Weichteilresten (ohne …
0210.99.852Gefriergetrocknete Lammherzen Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Gefriergetrocknete, in Stücke geschnittene Lammherzen, ohne weitere Zutaten, roh, 100 % Natur. Die Verarbeitung erfolgte in …
0210.99.591Gefriergetrocknete Rinderherzen Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Gefriergetrocknete, in Stücke geschnittene Rinderherzen, ohne weitere Zutaten, roh, 100 % Natur. Die Verarbeitung erfolgte …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0210.99.31.00.0

€
0210.99.31.00.0Drittlandszoll15,4 %1.540 €808 €2.348 €
0210.99.31.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll65,4 %6.540 €1.158 €7.698 €
0210.99.31.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll65,4 %6.540 €1.158 €7.698 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0824Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 15,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202613,9 %
Ecuador1,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0210.99.31.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0210.99.31.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 6
6. a) Nichtgegartes, gewürztes Fleisch gehört zu Kapitel 16. Als „gewürzt“ gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind. b) Erzeugnisse der Position 0210 verbleiben auch dann in dieser Position, wenn ihnen bei ihrer Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch ihr Charakter als Erzeugnis der Position 0210 nicht verändert wird.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake“ im Sinne der Unterpositionen 0210.11 bis 0210.93, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen, vorausgesetzt, die langfristige Haltbarkeit wird durch das Salzen gewährleistet. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake“ im Sinne der Unterposition 0210.99, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0210.99.31von Rentieren: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 0208.90.30, dritter Absatz.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1125/200621.07.2006Genießbare getrocknete Schweineohren wurden in die Warennummer 0210.99.49 eingereiht, weil sie genießbar sind und daher in Kapitel 2 gehören.0210.99.49

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-33/9227.05.1993Rindfleisch fällt nur dann als gesalzen unter die Position 0210 des Gemeinsamen Zolltarifs ° Kombinierte Nomenklatur °, wenn es tiefgehend und in allen Teilen gleichmässig zum Zweck der langfristigen Haltbarmachung so gesalzen ist, daß ein Gesamtsalzgehalt …
C-319/1010.11.2011Im Urteil C-319/10 ging es um die Berufung auf eine Entscheidung der Welthandelsorganisation vom 27. September 2005 für Anmeldungen, die vor diesem Datum erfolgten.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0210.99.31

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20020210.99.31neu eingeführt · „von Rentieren“ · aus 14 Vorgängern
  2. 01.01.20020210.99.31.00.0neu eingeführt · „von Rentieren“ · aus 14 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0210.99.31.00.0

Gehört nicht zur menschlichen Ernährung geeignetes Rentierfleisch unter 0210.99.31.00.0?

Nein, nach Kapitel 2 Anmerkung 1 a gehören Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, nicht zu Kapitel 2 und damit nicht in diese Zolltarifnummer.

Gilt auf Rentierfleisch aus Belarus unter 0210.99.31.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 0210.99.31.00.0 ein Zusatzzoll.

Gilt auf Rentierfleisch aus Russland unter 0210.99.31.00.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 0210.99.31.00.0 ein Zusatzzoll.

Welche Einfuhrkontrollen gelten für Rentierfleisch unter 0210.99.31.00.0?

Bei der Einfuhr gilt für diese Zolltarifnummer eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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