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Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0 – Sonstige Pilze außer Agaricus

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Pilze außer der Gattung Agaricus, die nicht unter die Pilze für die Lebensmittelkonservenindustrie fallen. Pilze, die vorläufig haltbar gemacht, nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet und für die Lebensmittelkonservenindustrie bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 0711.59.00.11.0, ausgenommen Pilze der dort genannten Gattungen.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
UnterpositionOliven
ZolltarifnummerGurken und Cornichons
Pilze und Trüffeln
ZolltarifnummerPilze der Gattung Agaricus
Unterpositionandere
Pilze
ZolltarifnummerPilze, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0711.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0711.59.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0711.59.00.1910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0711.59.00.19.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum …
✓Pilze und TrüffelnDie Ware muss ein genießbarer Pilz oder eine Trüffel sein, denn Pilze gelten in diesem Kapitel als Gemüse. Gemüse, das nur zur vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder Lagerung behandelt wurde, gehört hierher, sofern es in diesem Zustand nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.
✓andere, also nicht: Pilze der Gattung AgaricusHier bleiben Pilze und Trüffeln, die nicht der Gattung Agaricus angehören. Pilze der Gattung Agaricus werden in einer eigenen Nummer eingereiht.
✓PilzeDie Ware muss ein Pilz sein. Ist sie eine andere Ware dieser Gruppe und kein Pilz, gehört sie nicht hierher.
✓andere, also nicht: Pilze, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma …Prüfen Sie, ob der Pilz in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder anderen vorläufig konservierend wirkenden Stoffen zugesetzt, vorläufig haltbar gemacht, nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet und für die Lebensmittelkonservenindustrien bestimmt ist. Fehlt eines dieser Merkmale oder gehört der Pilz zu einer ausgenommenen Gattung, bleibt die Ware hier.
0711.59.00.19.0Sonstige Pilze außer Agaricus

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0711.59.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0711.59.00.11.0Pilze, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma …Zollaussetzung bei Endverwendung
0711.59.00.19.0anderediese Seite–
0711.59.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0711.59.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0

€
0711.59.00.19.0Drittlandszoll9,6 %960 €767 €1.727 €
0711.59.00.19.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll59,6 %5.960 €1.117 €7.077 €
0711.59.00.19.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll59,6 %5.960 €1.117 €7.077 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 5
5. Zu Position 0711 gehört Gemüse, das lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurde (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern es in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0711.59.00

  1. 01.01.20020711.59.00neu eingeführt · aus 0711.00.00, aus 0711.90.60, aus 0711.90.70, aus 0712.30.00
  2. 01.01.20020711.59.00.11.0neu eingeführt · „Pilze, vorläufig haltbar gemacht in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind …“ · aus 0711.10.00, 0711.90.40, 0711.90.60, 0711.90.70 (9 Unterteilungen)
  3. 01.01.20020711.59.00.19.0neu eingeführt · aus 0711.10.00, 0711.90.40, 0711.90.60, 0711.90.70 (9 Unterteilungen)
  4. 01.01.20050711.59.00.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 0711.59.00
  5. 01.01.20050711.59.00.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 0711.59.00
  6. 01.01.20070711.59.00.11.0neu eingeführt · „Pilze, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma …“ · aus 0711.59.00
  7. 01.01.20070711.59.00.19.0neu eingeführt · aus 0711.59.00
  8. 01.01.20070711.59.00.90.0neu eingeführt · aus 0711.59.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0

Gilt 0711.59.00.19.0 für Pilze außer Agaricus, die nicht für die Lebensmittelkonservenindustrie bestimmt sind?

Ja, Pilze außer Agaricus, die nicht für die Lebensmittelkonservenindustrie bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0. Auch Pilze der Gattungen Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma gehören hierher, selbst wenn sie für die Lebensmittelkonservenindustrie bestimmt sind. Pilze der übrigen Gattungen, die für die Konservenindustrie bestimmt, vorläufig haltbar gemacht und nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet sind, gehören in die Zolltarifnummer 0711.59.00.11.0.

Gibt es bei Pilzen aus Russland unter 0711.59.00.19.0 einen Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt für 0711.59.00.19.0 ein Zusatzzoll an. Für Waren anderen Ursprungs trifft er nur zu, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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