01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0711.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0711.59.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0711.59.00.1910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0711.59.00.19.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0?
- ×Oliven0711.20
- ×Gurken und Cornichons0711.40.00.00.0
- ×anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen0711.90
- ×Pilze der Gattung Agaricus0711.51.00.00.0
- ×andere, also nicht: Pilze0711.59.00.90.0
- ×Pilze, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma, vorläufig haltbar …0711.59.00.11.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0711.59.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0711.59.00.11.0 | Pilze, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 0711.59.00.19.0 | anderediese Seite | – |
| 0711.59.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0711.59.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,1 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0
Anmerkungen (3)
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Zu Position 0711 gehört Gemüse, das lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurde (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern es in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0711.59.00
- 01.01.20020711.59.00neu eingeführt · aus 0711.00.00, aus 0711.90.60, aus 0711.90.70, aus 0712.30.00
- 01.01.20020711.59.00.11.0neu eingeführt · „Pilze, vorläufig haltbar gemacht in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind …“ · aus 0711.10.00, 0711.90.40, 0711.90.60, 0711.90.70 (9 Unterteilungen)
- 01.01.20020711.59.00.19.0neu eingeführt · aus 0711.10.00, 0711.90.40, 0711.90.60, 0711.90.70 (9 Unterteilungen)
- 01.01.20050711.59.00.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 0711.59.00
- 01.01.20050711.59.00.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 0711.59.00
- 01.01.20070711.59.00.11.0neu eingeführt · „Pilze, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma …“ · aus 0711.59.00
- 01.01.20070711.59.00.19.0neu eingeführt · aus 0711.59.00
- 01.01.20070711.59.00.90.0neu eingeführt · aus 0711.59.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0
Gilt 0711.59.00.19.0 für Pilze außer Agaricus, die nicht für die Lebensmittelkonservenindustrie bestimmt sind?
Ja, Pilze außer Agaricus, die nicht für die Lebensmittelkonservenindustrie bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 0711.59.00.19.0. Auch Pilze der Gattungen Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma gehören hierher, selbst wenn sie für die Lebensmittelkonservenindustrie bestimmt sind. Pilze der übrigen Gattungen, die für die Konservenindustrie bestimmt, vorläufig haltbar gemacht und nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet sind, gehören in die Zolltarifnummer 0711.59.00.11.0.
Gibt es bei Pilzen aus Russland unter 0711.59.00.19.0 einen Zusatzzoll?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt für 0711.59.00.19.0 ein Zusatzzoll an. Für Waren anderen Ursprungs trifft er nur zu, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen