Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0 – Trüffeln, vorläufig haltbar gemacht

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Trüffeln und andere Waren aus Pilzen und Trüffeln, die vorläufig haltbar gemacht und in diesem Zustand nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet sind, soweit sie nicht unter die Pilzunterteilungen fallen. Pilze, die vorläufig in Wasser, mit Salz oder Schwefeldioxid haltbar gemacht und für die Lebensmittelkonservenindustrien bestimmt sind, gehören in 0711.59.00.11.0, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
UnterpositionOliven
ZolltarifnummerGurken und Cornichons
Pilze und Trüffeln
ZolltarifnummerPilze der Gattung Agaricus
Unterpositionandere
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0711.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0711.59.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0711.59.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0711.59.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum …
✓Pilze und TrüffelnDie Ware muss zu Pilzen oder Trüffeln gehören. Genießbare Pilze und Trüffeln gelten im Sinne von Kapitel 7 als Gemüse, und vorläufig haltbar gemachtes Gemüse, das in diesem Zustand nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet ist, gehört zu dieser Position.
✓andere, also nicht: Pilze der Gattung AgaricusFür die Ware bleiben Pilze und Trüffeln, die nicht der Gattung Agaricus angehören. Pilze dieser Gattung sind in einer eigenen Unterteilung erfasst.
✓andere, also nicht: PilzeErkennen Sie diese Ware daran, dass sie nicht vorläufig in Wasser, mit Salz oder Schwefeldioxid für die Lebensmittelkonservenindustrien haltbar gemacht ist. Gehört eine Ware zu den ausgenommenen Pilzgattungen, fällt sie nicht in die Unterteilung für vorläufig konservierte Pilze der Lebensmittelkonservenindustrie.
0711.59.00.90.0Vorläufig haltbare Trüffeln und andere Waren

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0711.59.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0711.59.00.11.0Pilze, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma …Zollaussetzung bei Endverwendung
0711.59.00.19.0andere–
0711.59.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0711.59.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0

€
0711.59.00.90.0Drittlandszoll9,6 %960 €767 €1.727 €
0711.59.00.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll59,6 %5.960 €1.117 €7.077 €
0711.59.00.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll59,6 %5.960 €1.117 €7.077 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 5
5. Zu Position 0711 gehört Gemüse, das lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurde (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern es in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0711.59.00

  1. 01.01.20020711.59.00neu eingeführt · aus 0711.00.00, aus 0711.90.60, aus 0711.90.70, aus 0712.30.00
  2. 01.01.20020711.59.00.11.0neu eingeführt · „Pilze, vorläufig haltbar gemacht in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind …“ · aus 0711.10.00, 0711.90.40, 0711.90.60, 0711.90.70 (9 Unterteilungen)
  3. 01.01.20020711.59.00.19.0neu eingeführt · aus 0711.10.00, 0711.90.40, 0711.90.60, 0711.90.70 (9 Unterteilungen)
  4. 01.01.20050711.59.00.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 0711.59.00
  5. 01.01.20050711.59.00.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 0711.59.00
  6. 01.01.20070711.59.00.11.0neu eingeführt · „Pilze, ausgenommen Pilze der Gattungen Agaricus, Calocybe, Clitocybe, Lepista, Leucoagaricus, Leucopaxillus, Lyophyllum und Tricholoma …“ · aus 0711.59.00
  7. 01.01.20070711.59.00.19.0neu eingeführt · aus 0711.59.00
  8. 01.01.20070711.59.00.90.0neu eingeführt · aus 0711.59.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0

Gilt die Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0 für Pilze der Zolltarifnummer 0711.59.00.11.0?

Nein. Pilze, die unter 0711.59.00.11.0 fallen, gehören nicht in 0711.59.00.90.0. Diese Nummer erfasst die übrigen Pilze und Trüffeln, die nicht in die Pilzunterteilungen fallen.

Gilt für die Zolltarifnummer 0711.59.00.90.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für 0711.59.00.90.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →