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Warennummer 0712.90.90 – Anderes getrocknetes Gemüse

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer liegt in der Position 0712 und gehört zur Unterposition 0712.90 „anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen“ mit dem Wortlaut „andere“. Sie erfasst getrocknetes Gemüse, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet. Tomaten gehören in die Zolltarifnummer 0712.90.30.00.0 und Karotten in die Zolltarifnummer 0712.90.50.00.0. Darunter richten sich die Zolltarifnummern nach Knoblauch, Oliven oder sonstigem Gemüse.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0712.90.90?

Die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0 erfasst Knoblauch und Allium ampeloprasum sowie Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten. Oliven gehören in die Zolltarifnummer 0712.90.90.50.0. Die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 erfasst alles, was nicht unter Knoblauch und Allium ampeloprasum oder unter Oliven fällt.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerKnoblauch und Allium ampeloprasum und Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten
12,8 % · 18 vZTA
ZolltarifnummerOliven
12,8 % · 18 vZTA
Zolltarifnummeranderes
12,8 % · 18 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0712.90.90

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 0712.90.90?

8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 0712.90.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0712.90.90

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0712.90.90andere: Nicht hierher gehören getrocknete Blätter und Wurzeln des Löwenzahns (Taraxacum officinale), getrockneter Sauerampfer (Rumex acetosa) und getrocknete Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus), die zu Zwecken der Medizin verwendet werden (Unterposition 1211.90.86).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-423/0928.10.2010Der EuGH legt die Kombinierte Nomenklatur für Knoblauch aus, der einem intensiven Trocknungsverfahren mit spezieller Behandlung unterzogen wurde.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0712.90.90

Welche Zolltarifnummer gilt für Knoblauchpulver unter der Warennummer 0712.90.90?

Knoblauchpulver gehört unter der Warennummer 0712.90.90 in die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0, die Knoblauch und Allium ampeloprasum sowie Mischungen von Gemüsen erfasst, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten. Oliven gehören in die Zolltarifnummer 0712.90.90.50.0, andere Waren, die weder Knoblauch noch Oliven sind, in die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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