01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0712.90.90?
Die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0 erfasst Knoblauch und Allium ampeloprasum sowie Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten. Oliven gehören in die Zolltarifnummer 0712.90.90.50.0. Die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 erfasst alles, was nicht unter Knoblauch und Allium ampeloprasum oder unter Oliven fällt.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0712.90.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 0712.90.90?
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 0712.90.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0712.90.90
Anmerkungen (3)
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0712.90.90 | andere: Nicht hierher gehören getrocknete Blätter und Wurzeln des Löwenzahns (Taraxacum officinale), getrockneter Sauerampfer (Rumex acetosa) und getrocknete Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus), die zu Zwecken der Medizin verwendet werden (Unterposition 1211.90.86). |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-423/0928.10.2010 | Der EuGH legt die Kombinierte Nomenklatur für Knoblauch aus, der einem intensiven Trocknungsverfahren mit spezieller Behandlung unterzogen wurde. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0712.90.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Knoblauchpulver unter der Warennummer 0712.90.90?
Knoblauchpulver gehört unter der Warennummer 0712.90.90 in die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0, die Knoblauch und Allium ampeloprasum sowie Mischungen von Gemüsen erfasst, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten. Oliven gehören in die Zolltarifnummer 0712.90.90.50.0, andere Waren, die weder Knoblauch noch Oliven sind, in die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile







