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Zolltarifnummer 2001.90.40.00.0 – Yamswurzeln und Süßkartoffeln

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, die mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sind und einen Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr haben. Zuckermais gehört in die Warennummer 2001.90.30 und Pilze in die Warennummer 2001.90.50.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2001.90.40.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
UnterpositionGurken und Cornichons
Unterpositionandere
ZolltarifnummerMango-Chutney
ZolltarifnummerFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
Kombinierte NomenklaturZuckermais (Zea mays var. saccharata)
ZolltarifnummerYamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehrDiese Seite
Kombinierte NomenklaturPilze
Kombinierte NomenklaturOliven
Kombinierte NomenklaturGemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2001.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2001.90.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2001.90.40.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2001.90.40.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2001.90.40.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, also nicht: Gurken und CornichonsDie Ware gehört zum Rest der Unterposition 2001.90 und ist ein Gemüse, eine Frucht, eine Nuss oder ein anderes genießbares Pflanzenteil, das mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht ist. Der Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, muss 0,5 GHT oder mehr betragen.
✓Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehrDie Ware ist eine Yamswurzel, eine Süßkartoffel oder ein ähnliches genießbares Pflanzenteil. Ihr Stärkegehalt beträgt 5 GHT oder mehr.
2001.90.40.00.0Yamswurzeln und Süßkartoffeln, stärkehaltig

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2001.90.40.00.0?

  • ×Gurken und Cornichons2001.10
  • ×Mango-Chutney2001.90.10.00.0
  • ×Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack2001.90.20.00.0
  • ×Zuckermais (Zea mays var. saccharata)2001.90.30
  • ×Pilze2001.90.50
  • ×Oliven2001.90.65
  • ×Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack2001.90.70
  • ×tropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen2001.90.92
  • ×andere, also nicht: Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr2001.90.97

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2001.90.40

ZolltarifnummerWortlaut
2001.90.40.00.0Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2001.90.40 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2001.90.9722Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sonnengetrocknete, gesalzene Tomaten, als Hälften oder Streifen, mariniert mit Essigsäure. Die Ware wird in Kartons mit Innenfolie mit einem Inhalt von …
2001.90.2010Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von grünem Chili mit brennendem Geschmack, eingelegt in einer Masse aus Öl und Gewürzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Gehalt an freier …
2001.90.702Geröstete Paprika, in Essig konserviert, in einem 550g-Glas. Zutaten: geröstete rote Paprika, Knoblauch, Petersilie, Wasser, Salz, Zucker, Essig.
2001.90.101Mangostücke in Chutney-Sauce, verpackt in einem Glasbehälter zu 450 Gramm. Zutaten: Mangostücke, Zucker, Salz, Chilipulver, Essigsäure, Knoblauch, Ingwer, Zimtpulver und Muskatnuss.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2001.90.40.00.0

€
2001.90.40.00.0Drittlandszoll8,3 % + 3,80 EUR je 100 kg–––
2001.90.40.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + 3,80 EUR je 100 kg + 50 %–––
2001.90.40.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + 3,80 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8,3 % + 3,80 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 3,80 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 % + 3,32 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 3,80 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,8 % + 3,80 EUR je 100 kg
Algerien0 % + 3,80 EUR je 100 kg
Chile0 % + 2,53 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 3,03 EUR je 100 kg
Island0 % + 3,03 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 3,80 EUR je 100 kg
Norwegen8,3 % + 3,03 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 3,80 EUR je 100 kg
Südafrika0 % + 3,80 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 3,80 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 3,80 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2001.90.40.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2001.90.40.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1196/9727.06.1997Pilze der Gattung Agaricus, vollständig gegart und in Salzlake mit Essig konserviert, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht.2001.90.50
1196/9727.06.1997Zubereitete, blanchierte und in Flüssigkeit eingelegte Pilze der Gattung Agaricus mit einem Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, von 0,5 GHT oder mehr, Sulfitgehalt unter 2 ppm und 2,6 GHT Salz wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht.2001.90.50

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-49/0030.01.2001Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2001.90.40

  1. 01.01.19722001.90.40gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr“
  2. 01.01.19722001.90.40.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr“
  3. 01.01.19882001.90.40unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2001.90.40
  4. 01.01.19882001.90.40.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2001.90.40
  5. 01.03.19972001.90.40wieder anmeldefähig · aus 2001.90.40
  6. 01.03.19972001.90.40.00.0wieder anmeldefähig · aus 2001.90.40

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2001.90.40.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Yamswurzeln mit Ursprung Belarus unter 2001.90.40.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für 2001.90.40.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt ein Zusatzzoll für Yamswurzeln mit Ursprung Russland unter 2001.90.40.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für 2001.90.40.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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