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Zolltarifnummer 2005.99.80.94.0 – Gemüsepaprika der Capsicum-Arten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer 2005.99.80.94.0 gilt für Gemüsepaprika, also Paprika der Capsicum-Arten, sofern die Ware unter die Position 2005 fällt. Speiserüben gehören in 2005.99.80.93.0 und Erzeugnisse mit 3 GHT bis 20 GHT Fleischgehalt in 2005.99.80.92.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2005.99.80.94.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
UnterpositionGemüse, homogenisiert
UnterpositionKartoffeln
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
2005.51 – 2005.59Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
ZolltarifnummerSpargel
ZolltarifnummerOliven
UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)
anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
UnterpositionBambussprossen
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
Kombinierte NomenklaturKapern
Kombinierte NomenklaturArtischocken
Kombinierte NomenklaturMischungen von Gemüsen
Kombinierte NomenklaturSauerkraut
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
ZolltarifnummerPulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke
ZolltarifnummerErzeugnisse mit einem Fleischgehalt von 3 GHT bis 20 GHT
andere
ZolltarifnummerSpeiserüben (Brassica rapa spp. Rapa)
ZolltarifnummerPaprika der Capsicum-Arten (Gemüsepaprika)Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2005.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2005.99.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2005.99.80.9410-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2005.99.80.94.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.99.80.94.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder …
✓anderes Gemüse und Mischungen von GemüsenDie Ware ist Gemüse oder eine Mischung von Gemüsen, das nicht mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht und nicht gefroren ist. Erzeugnisse der Position 2006 gehören nicht hierher.
✓andere, also nicht: BambussprossenDie Ware ist Gemüse, das nicht zu den Bambussprossen gehört, also anderes Gemüse oder eine Mischung von Gemüsen.
✓andere, also nicht: Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack, Kapern, Artischocken, Mischungen von Gemüsen, SauerkrautDie Ware ist ein Gemüse oder eine Gemüsemischung, die in keiner der übrigen Gruppen dieser Warennummer genannt ist.
✓andere, also nicht: KarottenDie Ware ist ein anderes Gemüse als Karotten.
✓andere, also nicht: Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke, Erzeugnisse mit einem Fleischgehalt von 3 GHT bis 20 GHTDie Ware ist ein Gemüseerzeugnis, dessen Fleischgehalt nicht 3 GHT bis 20 GHT beträgt und das nicht als Pulver aufgemacht ist. Andere Zusammensetzungen sind anhand ihrer konkreten Beschaffenheit zu prüfen.
✓Paprika der Capsicum-Arten (Gemüsepaprika)Die Ware ist Gemüsepaprika der Capsicum-Arten, also Paprika, die als Gemüse verwendet wird.
2005.99.80.94.0Gemüsepaprika der Capsicum-Arten

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2005.99.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2005.99.80.21.0Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke–
2005.99.80.29.0andere–
2005.99.80.91.0Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke–
2005.99.80.92.0Erzeugnisse mit einem Fleischgehalt von 3 GHT bis 20 GHT–
2005.99.80.93.0Speiserüben (Brassica rapa spp. Rapa)–
2005.99.80.94.0Paprika der Capsicum-Arten (Gemüsepaprika)diese SeiteEinfuhrkontrolle
2005.99.80.98.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.99.80 eingereiht

60 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland34
Frankreich9
Spanien8
Österreich4
Kroatien3
Belgien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI11759/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): geröstete und gesalzene Kichererbsen. Beschaffenheit des vorgelegten …16.08.2029
DEBTI16492/26-1DeutschlandAntragsangaben: geschnittener, blanchierter, mit Glucose versetzter, getrockneter Weißkohl; Verwendungszweck: zur …13.07.2029
DEBTI16489/26-1DeutschlandAntragsangaben: geschnittene, blanchierte, mit Glucose versetzte, getrocknete Karotten; Verwendungszweck: zur …22.06.2029
DEBTI36406/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben: blanchierte, geschnittene, getrocknete Karotten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe …12.03.2029
DEBTI36420/25-1DeutschlandAngaben zum Antrag: blanchierte, geschnittene, getrocknete Karotten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe …09.03.2029
DEBTI36539/25-1DeutschlandAngaben zum Antrag: geschnittene, blanchierte, gepuffte, getrocknete Karotten. Beschaffenheit der vorgelegten …09.03.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2005.99.5087Antragsangaben: Gemüsemischung, getrocknet und streufähig; Verwendung: z.B. für Fleischkäse, Hackbraten, Suppen und Eintöpfe. Nach der Zusammensetzung der Ware, insbesondere dem Zusatz von Rapsöl …
2005.99.108Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pfefferoni, scharf-pikant, in Aufmachung für den Einzelverkauf (Tiefziehpackung, Füllmenge 300 g, Abtropfgewicht 125 g). Beschaffenheit des vorgelegten …
2005.99.303Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Artischocken mit Trüffel, in Öl, im etikettierten Schraubdeckelglas für den Einzelverkauf aufgemacht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.99.80.94.0

€
2005.99.80.94.0Drittlandszoll17,6 %1.760 €823 €2.583 €
2005.99.80.94.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €
2005.99.80.94.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 17,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202615,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)12,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.99.80.94.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · Sri LankaEinfuhr aus Sri Lanka nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.99.80.94.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2005.99.80

  1. 01.01.20122005.99.80neu eingeführt · aus 2005.99.40, aus 2005.99.90
  2. 01.01.20122005.99.80.21.0neu eingeführt · „Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke“ · aus 2005.99.40, 2005.99.90 (7 Unterteilungen)
  3. 01.01.20122005.99.80.29.0neu eingeführt · aus 2005.99.40, 2005.99.90 (7 Unterteilungen)
  4. 01.01.20122005.99.80.91.0neu eingeführt · „Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke“ · aus 2005.99.40, 2005.99.90 (7 Unterteilungen)
  5. 01.01.20122005.99.80.92.0neu eingeführt · „Erzeugnisse mit einem Fleischgehalt von 3 GHT bis 20 GHT“ · aus 2005.99.40, 2005.99.90 (7 Unterteilungen)
  6. 26.07.20192005.99.80.93.0neu eingeführt · „Speiserüben (Brassica rapa spp. Rapa)“ · aus 2005.99.80
  7. 26.07.20192005.99.80.98.0neu eingeführt · aus 2005.99.80
  8. 27.05.20202005.99.80.94.0neu eingeführt · „Paprika der Capsicum-Arten (Gemüsepaprika)“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.99.80.94.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Gemüsepaprika unter 2005.99.80?

Gemüsepaprika, also Paprika der Capsicum-Arten, gehört in die Zolltarifnummer 2005.99.80.94.0. Karotten gehören in 2005.99.80.21.0 oder 2005.99.80.29.0, Speiserüben in 2005.99.80.93.0 und Pulver in 2005.99.80.91.0.

Gilt für 2005.99.80.94.0 ein Zusatzzoll auf Gemüsepaprika mit Ursprung Belarus?

Ja, für Gemüsepaprika mit Ursprung Belarus gilt für 2005.99.80.94.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für 2005.99.80.94.0 ein Zusatzzoll auf Gemüsepaprika mit Ursprung Russland?

Ja, für Gemüsepaprika mit Ursprung Russland gilt für 2005.99.80.94.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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