01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2005.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2005.99.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2005.99.80.9810-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2005.99.80.98.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0?
- ×Gemüse, homogenisiert2005.10
- ×Kartoffeln2005.20
- ×Erbsen (Pisum sativum)2005.40.00.00.0
- ×Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)2005.51.00.00.0, 2005.59.00.00.0
- ×Spargel2005.60.00.00.0
- ×Oliven2005.70.00.00.0
- ×Zuckermais (Zea mays var. saccharata)2005.80
- ×Bambussprossen2005.91
- ×Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack2005.99.10
- ×Kapern2005.99.20
- ×Artischocken2005.99.30
- ×Mischungen von Gemüsen2005.99.50
- ×Sauerkraut2005.99.60
- ×Karotten2005.99.80.21.0, 2005.99.80.29.0
- ×Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke2005.99.80.91.0
- ×Erzeugnisse mit einem Fleischgehalt von 3 GHT bis 20 GHT2005.99.80.92.0
- ×Speiserüben (Brassica rapa spp. Rapa)2005.99.80.93.0
- ×Paprika der Capsicum-Arten (Gemüsepaprika)2005.99.80.94.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2005.99.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2005.99.80.21.0 | Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke | – |
| 2005.99.80.29.0 | andere | – |
| 2005.99.80.91.0 | Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke | – |
| 2005.99.80.92.0 | Erzeugnisse mit einem Fleischgehalt von 3 GHT bis 20 GHT | – |
| 2005.99.80.93.0 | Speiserüben (Brassica rapa spp. Rapa) | – |
| 2005.99.80.94.0 | Paprika der Capsicum-Arten (Gemüsepaprika) | Einfuhrkontrolle |
| 2005.99.80.98.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.99.80 eingereiht
60 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI11759/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): geröstete und gesalzene Kichererbsen. Beschaffenheit des vorgelegten … | 16.08.2029 |
| DEBTI16492/26-1Deutschland | Antragsangaben: geschnittener, blanchierter, mit Glucose versetzter, getrockneter Weißkohl; Verwendungszweck: zur … | 13.07.2029 |
| DEBTI16489/26-1Deutschland | Antragsangaben: geschnittene, blanchierte, mit Glucose versetzte, getrocknete Karotten; Verwendungszweck: zur … | 22.06.2029 |
| DEBTI36406/25-1Deutschland | Nach den Antragsangaben: blanchierte, geschnittene, getrocknete Karotten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe … | 12.03.2029 |
| DEBTI36420/25-1Deutschland | Angaben zum Antrag: blanchierte, geschnittene, getrocknete Karotten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe … | 09.03.2029 |
| DEBTI36539/25-1Deutschland | Angaben zum Antrag: geschnittene, blanchierte, gepuffte, getrocknete Karotten. Beschaffenheit der vorgelegten … | 09.03.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2005.99.50 | 87 | Antragsangaben: Gemüsemischung, getrocknet und streufähig; Verwendung: z.B. für Fleischkäse, Hackbraten, Suppen und Eintöpfe. Nach der Zusammensetzung der Ware, insbesondere dem Zusatz von Rapsöl … |
| 2005.99.10 | 8 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pfefferoni, scharf-pikant, in Aufmachung für den Einzelverkauf (Tiefziehpackung, Füllmenge 300 g, Abtropfgewicht 125 g). Beschaffenheit des vorgelegten … |
| 2005.99.30 | 3 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Artischocken mit Trüffel, in Öl, im etikettierten Schraubdeckelglas für den Einzelverkauf aufgemacht. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0?
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 17,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 15,9 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 12,3 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0
Anmerkungen (2)
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 2005.99.80
- 01.01.20122005.99.80neu eingeführt · aus 2005.99.40, aus 2005.99.90
- 01.01.20122005.99.80.21.0neu eingeführt · „Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke“ · aus 2005.99.40, 2005.99.90 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20122005.99.80.29.0neu eingeführt · aus 2005.99.40, 2005.99.90 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20122005.99.80.91.0neu eingeführt · „Pulver, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Stärke“ · aus 2005.99.40, 2005.99.90 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20122005.99.80.92.0neu eingeführt · „Erzeugnisse mit einem Fleischgehalt von 3 GHT bis 20 GHT“ · aus 2005.99.40, 2005.99.90 (7 Unterteilungen)
- 26.07.20192005.99.80.93.0neu eingeführt · „Speiserüben (Brassica rapa spp. Rapa)“ · aus 2005.99.80
- 26.07.20192005.99.80.98.0neu eingeführt · aus 2005.99.80
- 27.05.20202005.99.80.94.0neu eingeführt · „Paprika der Capsicum-Arten (Gemüsepaprika)“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Karotten unter 2005.99.80?
Karotten gehören nicht in die Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0. Für Karotten gelten die Zolltarifnummern 2005.99.80.21.0 für Pulver und 2005.99.80.29.0 für andere Karotten.
Gilt ein Zusatzzoll auf Waren aus Belarus unter 2005.99.80.98.0?
Auf Waren mit Ursprung Belarus fällt für die Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Welche Zolltarifnummer gilt für Hummus?
Hummus gehört in die Zolltarifnummer 2005.99.80.98.0 für anderes Gemüse, sofern es nicht gefroren ist und nicht mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht wurde.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex




