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Zolltarifnummer 2309.90.41.41.0 – Hunde/Katzenfutter o. Einzelverkauf

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Hunde- und Katzenfutter, das nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegt, wenn es eine Zubereitung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen mit einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr und einem Stärkegehalt von nicht mehr als 23 GHT ist. Anderes Futter aus derselben Zubereitung, das nicht Hunde- und Katzenfutter ist, gehört in 2309.90.41.49.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2309.90.41.41.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
UnterpositionHunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturSolubles von Fischen oder Meeressäugetieren
ZolltarifnummerErzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel
andere, einschließlich Vormischungen
Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
Unterpositionkeine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger
mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT
Kombinierte Nomenklaturkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
ZolltarifnummerFischfutter
Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich anderer Samen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 12,5 GHT oder mehr und mit einem Stärkegehalt von nicht mehr als 28 GHT
mit einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr und mit einem Stärkegehalt von nicht mehr als 23 GHT
ZolltarifnummerHunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr
Unterpositionmit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT
Kombinierte Nomenklaturweder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2309.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2309.90.418-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2309.90.41.4110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2309.90.41.41.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2309.90.41.41.0?

Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie … › 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten …
✓andere, also nicht: Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den EinzelverkaufDie Ware ist eine Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, die nicht als Hunde- und Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt. Das zeigt sich an der Aufmachung der Ware.
✓andere, einschließlich Vormischungen, also nicht: Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren, Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem KapitelDie Ware ist eine andere Zubereitung für die Fütterung, zu der auch Vormischungen gehören. Das zeigt sich an der Zusammensetzung der Ware.
✓Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltendDie Ware enthält Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der genannten Unterpositionen, Stärke oder Milcherzeugnisse. Das zeigt sich an den Angaben zur Zusammensetzung.
✓Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltendDie Ware enthält Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup. Das zeigt sich an den Zutaten der Ware.
✓mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHTDie Ware hat einen Stärkegehalt von mehr als 10 bis 30 GHT. Das zeigt sich an den Analysewerten zur Ware.
✓keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHTDie Ware enthält keine Milcherzeugnisse oder einen Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT. Welche Waren als Milcherzeugnisse gelten, bestimmt die Anmerkung zu diesem Kapitel.
✓Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich anderer Samen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 12,5 GHT oder mehr und mit einem Stärkegehalt von nicht mehr als 28 GHTDie Ware ist eine Zubereitung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 12,5 GHT oder mehr und einem Stärkegehalt von nicht mehr als 28 GHT. Die Mischung kann auch andere Samen enthalten.
✓mit einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr und mit einem Stärkegehalt von nicht mehr als 23 GHTDie Zubereitung hat einen Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr und einen Stärkegehalt von nicht mehr als 23 GHT. Das zeigt sich an den Angaben zur Zusammensetzung.
✓Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufDie Ware ist Hunde- und Katzenfutter, das nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegt. Das zeigt sich an der Aufmachung und dem Verwendungszweck der Ware.
2309.90.41.41.0Hunde- und Katzenfutter ohne Einzelverkaufsaufmachung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2309.90.41.41.0?

  • ×Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf2309.10
  • ×Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren2309.90.10
  • ×Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel2309.90.20.00.0
  • ×andere, also nicht: Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 …2309.90.91, 2309.90.96
  • ×weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend2309.90.70
  • ×keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger2309.90.31, 2309.90.33, 2309.90.35, 2309.90.39
  • ×mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT2309.90.51, 2309.90.53, 2309.90.59
  • ×mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT2309.90.43
  • ×mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr2309.90.49
  • ×Fischfutter2309.90.41.20.0
  • ×andere, also nicht: Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich anderer …2309.90.41.81.0, 2309.90.41.89.0
  • ×andere, also nicht: mit einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr und mit einem Stärkegehalt von nicht mehr als 23 GHT2309.90.41.51.0, 2309.90.41.59.0
  • ×andere, also nicht: Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf2309.90.41.49.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2309.90.41

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2309.90.41.20.0FischfutterPräferenzzollkontingent
2309.90.41.41.0Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkaufdiese SeitePräferenzzollkontingent, Zollkontingent
2309.90.41.49.0andereZollkontingent
2309.90.41.51.0Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufPräferenzzollkontingent, Zollkontingent
2309.90.41.59.0andereZollkontingent
2309.90.41.81.0Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufPräferenzzollkontingent
2309.90.41.89.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2309.90.41 eingereiht

21 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich7
Deutschland5
Belgien3
Tschechien2
Polen2
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI4183/26-1DeutschlandAntragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Pferde; ca. 5 x 5 x 0,5 cm große, dunkelbraune Extrudate; für die Zahnpflege …06.07.2029
DEBTI34578/25-1DeutschlandEinzelfuttermittel für Wiederkäuer, Schweine, Geflügel sowie weitere Tierarten, gewonnen durch Fermentation aus …15.03.2029
DEBTI32999/25-1DeutschlandAntragsangaben: Futterzusatzstoff; Vitamin D3 500.000 IU/g; fein verteilt in einer Matrix aus Gelatine und …23.11.2028
DEBTI14024/24-1DeutschlandAntragsangaben: Für die Tierernährung synthetisch hergestelltes Carotinoid, mit Zusatz von Tocopherol zur Stabilierung …05.06.2027
DEBTI41083/23-1DeutschlandAlleinfutter-Mix für Wasser- und Sumpfschildkröten; schonend getrocknete Krebse (ca. 1 cm), Garnelen (ca. 3 cm), Fische …14.01.2027
PLBTIWIT-2026-000665PolenDas Produkt ist ein Ergänzungsfuttermittel in Pulverform mit cremefarbener Färbung und einem charakteristischen …01.07.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2309.90.96113Antragsangaben: getrocknete Bachflohkrebse (Gammarus) mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen Verzehr. Die Ware ist als Futtermittel für Fische, Vögel und Reptilien bestimmt und in 5 …
2309.90.3161Antragsangaben: pansenstabiler Zucker mit einem hohen Gehalt an Glucose als Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe. Beschaffenheit: weißes, freifließendes, relativ feinkörniges Granulat. Stärke …
2309.90.5139Antragsangaben: Vogelfutter für Wild-/Gartenvögel, u. a. mit Getreide, Saaten, Datteln und Garnelen. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt …
2309.90.702Diätetisches Ergänzungsfuttermittel für Rinder, Equiden, Ziegen und Schafe, das in Form einer fließfähigen, beigen Paste vorliegt und für den Einzelverkauf in einer Blisterpackung mit 10 Spritzen zu …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2309.90.41.41.0

€
2309.90.41.41.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 55,00 EUR je t–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 55,00 EUR je t.

Antidumpingzoll China: 67,1 % nur für bestimmte Waren

Gilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 8G61 („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %.

HerstellerZusatzcodeSatz
Anhui Wanshen Biotechnology Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BS40,5 %
Jianyuan Group: - HENGYUAN BIOTECHNOLOGY CO., LTD., - JIANYUAN INTERNATIONAL CO., LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BT40,5 %
Linyi Yuwang Vegetable Protein Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BU40,5 %
Sanjia Group: - Jiujiang Tiantai Food Co., Ltd. - Yantai Oriental Protein Tech Co., Ltd Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BQ40,5 %
SHANDONG FURUN BIOTECHNOLOGY CO., LTD Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BV40,5 %
SHANDONG HUA-THAI FOODPRODUCTS CO., LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BW40,5 %
Shandong Jindu Talin Foods Co.,Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BX40,5 %
Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sindVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.20268G610 %
Yantai Shuangta Food Co. Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BR67,1 %
YANTAI T.FULL BIOTECH CO.,LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BY40,5 %
Yosin Biotechnology (Yantai) Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BZ40,5 %
ZHAOYUAN XIRIBEN FOOD STUFF CO., LTD Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688CA40,5 %
alle übrigen Hersteller in China67,1 %

Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.

Zollkontingente (6)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0070alle Drittländer7 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0073alle Drittländer7 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.2903alle Drittländer0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.2905alle Drittländer0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8303Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9007USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 55,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202649,99 EUR je t
Chile41,25 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2309.90.41.41.0

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaGilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 8G61 („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %. Herstellersätze 40,5 %, 67,1 % (Tabelle unter Abgaben).bis 67,1 %
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2309.90.41.41.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 23, Anmerkung 1
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2309.10.11 bis 2309.10.70 und 2309.90.31 bis 2309.90.70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.39, 0403.90.11 bis 0403.90.69, 1702.11.00, 1702.19.00 und 2106.90.51.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Zu Unterposition 2309.90.20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten: — 15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder — Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde. Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.

Einreihungsverordnungen (17)

VerordnungWareDamals
2022/55701.04.2022Eine stärkereiche Fraktion aus Erbsenmehl in Form eines Pulvers oder von Pellets wurde in die Warennummer 2309.90.51 eingereiht.2309.90.51
2022/55701.04.2022Eine proteinreiche Fraktion aus Erbsenmehl in Form eines feinen Pulvers oder von Pellets wurde in die Warennummer 2309.90.31 eingereiht.2309.90.31
1144/201228.11.2012Eine als Puder aufgemachte, dehydratisierte Rohrzuckermelasse ohne Stärke wurde in die Warennummer 2309.90.96 eingereiht.2309.90.96
2696/9521.11.1995Ein Pulver, Granulat oder Pellets mit Calciumhydrogenorthophosphat, Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) und Calciumcarbonat zur Futterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.93 eingereiht, heute 2309.90.96.2309.90.93heute 2309.90.96
1533/9212.06.1992Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Hexacalciumtrinatriumpentakis (orthophosphat) und etwa 40 GHT Tricalciumbis (orthophosphat) zur Tierfütterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.99 eingereiht, heute 2309.90.96.2309.90.99heute 2309.90.96
509/9228.02.1992Eine Zubereitung aus etwa 60 GHT Calciumhydrogenorthophosphat und etwa 40 GHT Calciumbis(dihydrogenorthophosphat) zur Verwendung bei der Tierfütterung wurde in die damalige Nummer 2309.90.99 eingereiht, heute 2309.90.96.2309.90.99heute 2309.90.96

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-568/1120.06.20131. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-366/2216.11.2023Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission …
C-144/1503.03.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2309.90.41

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 6.
  1. 01.01.19722309.90.41gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT“
  2. 01.01.19912309.90.41unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2309.90.41
  3. 01.01.19922309.90.41.20.0neu eingeführt · „Fischfutter“ · aus 2309.90.41
  4. 21.09.20172309.90.41.41.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.41
  5. 21.09.20172309.90.41.49.0neu eingeführt · aus 2309.90.41
  6. 21.09.20172309.90.41.51.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.41
  7. 21.09.20172309.90.41.59.0neu eingeführt · aus 2309.90.41
  8. 21.09.20172309.90.41.81.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.41
  9. 21.09.20172309.90.41.89.0neu eingeführt · aus 2309.90.41

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2309.90.41.41.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Hunde- und Katzenfutter unter 2309.90.41, das nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegt?

Die Zolltarifnummer 2309.90.41.41.0 gilt für Hunde- und Katzenfutter, das nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegt und aus einer Zubereitung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten und Reinigen der Gerste mit einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr und einem Stärkegehalt von nicht mehr als 23 GHT besteht. Andere Ausführungen der Warennummer 2309.90.41 haben weitere Zolltarifnummern; welche für welche Ware gilt, ist jeweils zu prüfen.

Fällt bei der Einfuhr aus Belarus ein Drittlandszoll auf Hunde- und Katzenfutter unter 2309.90.41.41.0 an?

Ja, bei der Einfuhr aus Belarus fällt ein Drittlandszoll an. Der Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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