01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2309.90.41.81.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2309.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2309.90.418-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2309.90.41.8110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2309.90.41.81.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2309.90.41.81.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2309.90.41.81.0?
- ×Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf2309.10
- ×Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren2309.90.10
- ×Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel2309.90.20.00.0
- ×andere, also nicht: Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 …2309.90.91, 2309.90.96
- ×weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend2309.90.70
- ×keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger2309.90.31, 2309.90.33, 2309.90.35, 2309.90.39
- ×mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT2309.90.51, 2309.90.53, 2309.90.59
- ×mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT2309.90.43
- ×mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr2309.90.49
- ×Fischfutter2309.90.41.20.0
- ×Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich anderer Samen) sowie vom …2309.90.41.41.0, 2309.90.41.49.0, 2309.90.41.51.0, 2309.90.41.59.0
- ×andere, also nicht: Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf2309.90.41.89.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2309.90.41.81.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2309.90.41
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2309.90.41.20.0 | Fischfutter | Präferenzzollkontingent |
| 2309.90.41.41.0 | Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf | Präferenzzollkontingent, Zollkontingent |
| 2309.90.41.49.0 | andere | Zollkontingent |
| 2309.90.41.51.0 | Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf | Präferenzzollkontingent, Zollkontingent |
| 2309.90.41.59.0 | andere | Zollkontingent |
| 2309.90.41.81.0 | Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkaufdiese Seite | Präferenzzollkontingent |
| 2309.90.41.89.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2309.90.41 eingereiht
21 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI4183/26-1Deutschland | Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Pferde; ca. 5 x 5 x 0,5 cm große, dunkelbraune Extrudate; für die Zahnpflege … | 06.07.2029 |
| DEBTI34578/25-1Deutschland | Einzelfuttermittel für Wiederkäuer, Schweine, Geflügel sowie weitere Tierarten, gewonnen durch Fermentation aus … | 15.03.2029 |
| DEBTI32999/25-1Deutschland | Antragsangaben: Futterzusatzstoff; Vitamin D3 500.000 IU/g; fein verteilt in einer Matrix aus Gelatine und … | 23.11.2028 |
| DEBTI14024/24-1Deutschland | Antragsangaben: Für die Tierernährung synthetisch hergestelltes Carotinoid, mit Zusatz von Tocopherol zur Stabilierung … | 05.06.2027 |
| DEBTI41083/23-1Deutschland | Alleinfutter-Mix für Wasser- und Sumpfschildkröten; schonend getrocknete Krebse (ca. 1 cm), Garnelen (ca. 3 cm), Fische … | 14.01.2027 |
| PLBTIWIT-2026-000665Polen | Das Produkt ist ein Ergänzungsfuttermittel in Pulverform mit cremefarbener Färbung und einem charakteristischen … | 01.07.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2309.90.96 | 113 | Antragsangaben: getrocknete Bachflohkrebse (Gammarus) mit Zusatz von Vitamin E, nicht für den menschlichen Verzehr. Die Ware ist als Futtermittel für Fische, Vögel und Reptilien bestimmt und in 5 … |
| 2309.90.31 | 61 | Antragsangaben: pansenstabiler Zucker mit einem hohen Gehalt an Glucose als Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe. Beschaffenheit: weißes, freifließendes, relativ feinkörniges Granulat. Stärke … |
| 2309.90.51 | 39 | Antragsangaben: Vogelfutter für Wild-/Gartenvögel, u. a. mit Getreide, Saaten, Datteln und Garnelen. Der Stärkegehalt beträgt mehr als 30 GHT und es sind keine Milcherzeugnisse enthalten. Das Produkt … |
| 2309.90.70 | 2 | Diätetisches Ergänzungsfuttermittel für Rinder, Equiden, Ziegen und Schafe, das in Form einer fließfähigen, beigen Paste vorliegt und für den Einzelverkauf in einer Blisterpackung mit 10 Spritzen zu … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2309.90.41.81.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 55,00 EUR je t.
Antidumpingzoll China: 67,1 % nur für bestimmte Waren
Gilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 8G61 („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %.
| Hersteller | Zusatzcode | Satz |
|---|---|---|
| Anhui Wanshen Biotechnology Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88BS | 40,5 % |
| Jianyuan Group: - HENGYUAN BIOTECHNOLOGY CO., LTD., - JIANYUAN INTERNATIONAL CO., LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88BT | 40,5 % |
| Linyi Yuwang Vegetable Protein Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88BU | 40,5 % |
| Sanjia Group: - Jiujiang Tiantai Food Co., Ltd. - Yantai Oriental Protein Tech Co., Ltd Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88BQ | 40,5 % |
| SHANDONG FURUN BIOTECHNOLOGY CO., LTD Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88BV | 40,5 % |
| SHANDONG HUA-THAI FOODPRODUCTS CO., LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88BW | 40,5 % |
| Shandong Jindu Talin Foods Co.,Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88BX | 40,5 % |
| Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sindVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 8G61 | 0 % |
| Yantai Shuangta Food Co. Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88BR | 67,1 % |
| YANTAI T.FULL BIOTECH CO.,LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88BY | 40,5 % |
| Yosin Biotechnology (Yantai) Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88BZ | 40,5 % |
| ZHAOYUAN XIRIBEN FOOD STUFF CO., LTD Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.2026 | 88CA | 40,5 % |
| alle übrigen Hersteller in China | 67,1 % |
Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.
Zollkontingente (4)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0070 | alle Drittländer | 7 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0073 | alle Drittländer | 7 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8303 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9007 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 55,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 49,99 EUR je t |
| Chile | 41,25 EUR je t |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2309.90.41.81.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2309.90.41.81.0
Anmerkungen (3)
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2309.10.11 bis 2309.10.70 und 2309.90.31 bis 2309.90.70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.39, 0403.90.11 bis 0403.90.69, 1702.11.00, 1702.19.00 und 2106.90.51.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Zu Unterposition 2309.90.20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten: — 15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder — Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde. Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.
Einreihungsverordnungen (17)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2022/55701.04.2022 | Eine stärkereiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl wurde in die Warennummer 2309.90.51 eingereiht. | 2309.90.51 |
| 2022/55701.04.2022 | Eine proteinreiche Fraktion aus der Trennung von Erbsenmehl wurde in die Warennummer 2309.90.31 eingereiht. | 2309.90.31 |
| 1144/201228.11.2012 | Modifizierte dehydratisierte Rohrzuckermelasse als Puder ohne Stärke wurde in die Warennummer 2309.90.96 eingereiht. | 2309.90.96 |
| 2696/9521.11.1995 | Ein Pulver, Granulat oder Pellets aus Calciumphosphaten und Calciumcarbonat zur Futterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.93 eingereiht; heute steht sie in 2309.90.96. | 2309.90.93heute 2309.90.96 |
| 1533/9212.06.1992 | Eine Zubereitung aus Calciumphosphaten zur Verwendung bei der Tierfütterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.99 eingereiht; heute gilt dafür 2309.90.96. | 2309.90.99heute 2309.90.96 |
| 509/9228.02.1992 | Eine Zubereitung aus Calciumphosphaten zur Verwendung bei der Tierfütterung wurde in die damalige Warennummer 2309.90.99 eingereiht; heute steht sie in 2309.90.96. | 2309.90.99heute 2309.90.96 |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-568/1120.06.2013 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. … |
| C-366/2216.11.2023 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission … |
| C-144/1503.03.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2309.90.41
- 01.01.19722309.90.41gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT“
- 01.01.19912309.90.41unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2309.90.41
- 01.01.19922309.90.41.20.0neu eingeführt · „Fischfutter“ · aus 2309.90.41
- 21.09.20172309.90.41.41.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.41
- 21.09.20172309.90.41.49.0neu eingeführt · aus 2309.90.41
- 21.09.20172309.90.41.51.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.41
- 21.09.20172309.90.41.59.0neu eingeführt · aus 2309.90.41
- 21.09.20172309.90.41.81.0neu eingeführt · „Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 2309.90.41
- 21.09.20172309.90.41.89.0neu eingeführt · aus 2309.90.41
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2309.90.41.81.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Hunde- und Katzenfutter unter 2309.90.41, wenn es nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegt?
Für Hunde- und Katzenfutter, das nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegt, gilt 2309.90.41.81.0. Fischfutter derselben Warennummer gehört in 2309.90.41.20.0, anderes Futter in 2309.90.41.89.0.
Gilt bei der Einfuhr von Hunde- und Katzenfutter unter 2309.90.41.81.0 aus Belarus der Drittlandszoll?
Für Einfuhren von Waren mit Ursprung Belarus unter 2309.90.41.81.0 gilt der Drittlandszoll, dessen Satz von einer Bedingung oder Unterlage abhängt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile