01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2711.136-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2711.13.978-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2711.13.97.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2711.13.97.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0?
- ×in gasförmigem Zustand2711.21.00.00.0, 2711.29.00.00.0
- ×Erdgas2711.11.00.00.0
- ×Propan2711.12
- ×Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien2711.14.00.00.0
- ×andere, also nicht: Butane2711.19.00.00.0
- ×zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren2711.13.10.00.0
- ×zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2711.13.102711.13.30.00.0
- ×mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 95 Hundertteilen2711.13.91.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2711.13.97
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2711.13.97.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2711.13.97 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI48404/25-1Deutschland | Angaben: Verflüssigte Kohlenwasserstoffe in einer gelben, bedruckten 227 g-Bajonettventil-Gaskartusche für … | 06.04.2029 |
| DEBTI48395/25-1Deutschland | Angaben: Verflüssigte Kohlenwasserstoffe in einer blauen, bedruckten 190 g-Stechgaskartusche für Campingkocher oder … | 06.04.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 0,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0
Anmerkungen (3)
1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711; b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004; c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805.
5. Als „begünstigte Verfahren“ im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten: a) die Vakuumdestillation; b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung; c) das Kracken; d) das Reformieren; e) die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln; f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit; g) die Polymerisation; h) die Alkylierung; ij) die Isomerisation; k) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (EN ISO 20846, EN ISO 20884 oder EN ISO 14596 oder EN ISO 24260, EN ISO 20847 und EN ISO 8754); l) nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern; m) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 2710.19.71 bis 2710.19.99 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur …
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-286/1526.05.2016 | 1. Die Vorschrift 2 b und die Vorschrift 3 b der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 27 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 2711.13.97
- 01.01.19972711.13.97neu eingeführt · aus 2711.13.93, 2711.13.98
- 01.01.19972711.13.97.00.0neu eingeführt · aus 2711.13.93, 2711.13.98
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0
Welche Waren sind unter 2711.13.97.00.0 von Kapitel 27 ausgenommen?
Nicht zu Kapitel 27 gehören isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Positionen 3301, 3302 oder 3805. Damit kommen diese Waren nicht unter 2711.13.97.00.0.
Welche Zolltarifnummer gilt für Butangas der Warennummer 2711.13.97?
Verflüssigtes Butangas gehört in die Zolltarifnummer 2711.13.97.00.0, wenn es zu anderer Verwendung dient und nicht den Reinheitsgrad von mehr als 90 bis weniger als 95 Hundertteilen hat. Gaskartuschen mit Butangemisch für Campingkocher sind in den verbindlichen Zolltarifauskünften ebenfalls unter dieser Nummer eingereiht.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
