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gültig seit 01.01.2004

Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 – Pflanzliche Farbmittel

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen, deren Grundlage ein solches Farbmittel ist. Farbmittel tierischen Ursprungs gehören in die Zolltarifnummer 3203.00.90.00.0. Typische Waren sind Astaxanthin, Curcumin, Kurkuma-Extrakt, Paprika-Oleoresin, Lutein und Lycopin.

Typische Waren:AstaxanthinCurcuminKurkuma-ExtraktPaprika-OleoresinLuteinLycopin

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionFarbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
Zolltarifnummerpflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser FarbmittelDiese Seite
Zolltarifnummertierische Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3203.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3203.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3203.00.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3203.00.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0?

Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre … › 3203 Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs …
✓pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser FarbmittelDie Ware muss ein Farbmittel pflanzlichen Ursprungs sein oder eine Zubereitung auf der Grundlage eines solchen Farbmittels. Katechu, ein Farbstoffauszug aus dem Kletterstrauch Katechu, gehört hierher, Auszüge aus Gelbbeeren der Art Rhamnus cathartica für medizinische Zwecke dagegen nicht.
3203.00.10.00.0Pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0?

  • ×tierische Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel3203.00.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3203.00.10

ZolltarifnummerWortlaut
3203.00.10.00.0pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3203.00.10 eingereiht

57 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland40
Frankreich11
Österreich2
Tschechien1
Dänemark1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30584/26-1DeutschlandAngaben: Bio Curcuma Extrakt Pulver 95 %; orangefarbenes Pulver. Befund: Pflanzliches Farbmittel.17.09.2029
DEBTI23709/26-1DeutschlandAngaben: Extrakt aus den Blüten der Aufrechten Studentenblume (Tagetes erecta / Marigold); standardisiert auf …03.09.2029
DEBTI25922/26-1DeutschlandAngaben: Beta-Carotin 7,5 % Pulver; hergestellt aus Dunaliella salina; zur Verwendung als Farbstoff. …03.09.2029
DEBTI11776/26-1DeutschlandAngaben: Bio Spirulina Extrakt; Phycocyanin E18; zur Verwendung als Farbstoff für Lebensmittel. Warenbeschaffenheit …26.04.2029
DEBTI12046/26-1DeutschlandAngaben: Bio Spirulina Extrakt; Phycocyanin E40; zur Verwendung als Farbstoff für Lebensmittel. Warenbeschaffenheit …26.04.2029
DEBTI12269/26-1DeutschlandAngaben: Extrakt aus den Blüten der Aufrechten Studentenblume (Tagetes erecta); Lutein-Gehalt 20 %, Zeaxanthin-Gehalt …26.04.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3203.00.904Angaben: Karminsäure; hergestellt durch Extraktion aus der Cochenille-Schildlaus (Dactylopius coccus costa); zur Verwendung bei der Herstellung von Fruchtgummis. Befund: Tierische Farbmittel und …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0?

6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0

€
3203.00.10.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0

KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3203.00.10pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel: Bestimmte Arten von Gelbbeeren werden nicht hauptsächlich als Farbmittel verwendet und gehören daher nicht hierher. Dies trifft insbesondere zu auf die Auszüge aus Gelbbeeren der Art Rhamnus cathartica, die zu medizinischen Zwecken verwendet werden und daher zu Unterposition 1302.19.70 gehören. Hierher gehört Katechu. Katechu ist ein …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3203.00.10

  1. 01.01.20043203.00.10neu eingeführt · „pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel“ · aus 3203.00.11, 3203.00.19
  2. 01.01.20043203.00.10.00.0neu eingeführt · „pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel“ · aus 3203.00.11, 3203.00.19

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Lutein unter 3203.00.10?

Lutein wird in die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel.

Sind isolierte chemisch einheitliche Verbindungen unter 3203.00.10 ausgeschlossen?

Nach Kapitel 32, Anmerkung 1 a sind isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen ausgeschlossen, ausgenommen Waren der Position 3203. Zu dieser Position gehört auch diese Nummer.

Gehört ein Füllstoff für Ölfarben unter die Zolltarifnummer 3203.00.10.00.0?

Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nach Kapitel 32, Anmerkung 5 nicht zu den Farbmitteln dieses Kapitels. Das gilt auch dann, wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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