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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 3206.49.10.00.0 – Fein gemahlener Magnetit

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst fein gemahlenen Magnetit, der als anderes Farbmittel der Position 3206 eingereiht wird. Alle übrigen Waren der Unterposition 3206.49, die kein fein gemahlener Magnetit sind, gehören in die Warennummer 3206.49.70.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3206.49.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionAndere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
3206.11 – 3206.19Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid
UnterpositionPigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen
andere Farbmittel und andere Zubereitungen
UnterpositionUltramarin und seine Zubereitungen
ZolltarifnummerLithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid
Unterpositionandere
ZolltarifnummerMagnetitDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummeranorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3206.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3206.49.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3206.49.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3206.49.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3206.49.10.00.0?

Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre … › 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der …
✓andere Farbmittel und andere Zubereitungen, also nicht: Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, Pigmente und Zubereitungen auf der …Die Ware muss ein anderes Farbmittel oder eine andere Zubereitung im Sinne der Position 3206 sein, die nicht zu den vorrangig genannten Gruppen dieser Position gehört. Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, zählen nach Kapitel 32, Anmerkung 5 nicht zu den Farbmitteln.
✓andere, also nicht: Ultramarin und seine Zubereitungen, Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von ZinksulfidDie Ware ist ein Farbmittel, das keiner der vorher genannten Gruppen der Unterposition 3206.49 angehört.
✓MagnetitDie Ware muss Magnetit sein, und zwar nur fein gemahlener. Als fein gemahlen gilt Magnetit, der zu 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,045 mm hindurchgeht.
3206.49.10.00.0Fein gemahlener Magnetit

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3206.49.10.00.0?

  • ×Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid3206.11, 3206.19
  • ×Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen3206.20
  • ×anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art3206.50.00.00.0
  • ×Ultramarin und seine Zubereitungen3206.41
  • ×Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid3206.42.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Magnetit3206.49.70

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3206.49.10

ZolltarifnummerWortlaut
3206.49.10.00.0Magnetit

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3206.49.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3206.49.7044Angaben: Titan-Antimon-Chrom-Mischoxid; anorganisches Pulverpigment (Mischphasenpigment); zur Verwendung als Farbmittel in der Kunststoffindustrie. Befund: Anderes Farbmittel (Pigment).

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3206.49.10.00.0

€
3206.49.10.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3206.49.10.00.0

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3206.49.10.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3206.49.10Magnetit: Hierher gehört nur fein gemahlener Magnetit. Als fein gemahlen gilt Magnetit, der zu 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,045 mm hindurchgeht.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3206.49.10

  1. 01.01.19723206.49.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Magnetit“
  2. 01.01.19723206.49.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Magnetit“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3206.49.10.00.0

Gehört isolierter, chemisch einheitlicher Magnetit unter 3206.49.10.00.0?

Nein, nach Kapitel 32, Anmerkung 1 a) gehören isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen nicht zu Kapitel 32, ausgenommen unter anderem Waren der Position 3203 oder 3204. Unter 3206.49.10.00.0 steht nur fein gemahlener Magnetit, der zu 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit 0,045 mm Maschenweite geht.

Gehört Magnetit, der als Füllstoff in Ölfarben dient, unter 3206.49.10.00.0?

Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nach Kapitel 32, Anmerkung 5 nicht zu den Farbmitteln, auch wenn sie in Wasserfarben als Pigmente dienen können. Unter 3206.49.10.00.0 fällt nur fein gemahlener Magnetit, der zu 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit 0,045 mm Maschenweite geht.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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