01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6912.00.81.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6912.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6912.00.818-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6912.00.81.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6912.00.81.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6912.00.81.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6912.00.81.10.0?
- ×Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch6912.00.21, 6912.00.23, 6912.00.25, 6912.00.29
- ×aus Steinzeug6912.00.83.00.0
- ×aus Steingut oder feinen Erden6912.00.85.00.0
- ×andere, also nicht: aus gewöhnlichem Ton6912.00.89.00.0
- ×andere, also nicht: handgearbeitet6912.00.81.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6912.00.81.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6912.00.81
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 6912.00.81.10.0 | handgearbeitetdiese Seite | Zollkontingent |
| 6912.00.81.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6912.00.81 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 6912.00.25 | 200 | Anderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktassen MIKE, Foto siehe Anlage, - zur Hälfte glasierte, zylindrische Tassen mit braunem Sockel und Henkel, - in unterschiedlichen Farben, - in den … |
| 6912.00.23 | 126 | Anderes keramisches Geschirr, sog. Teekanne, Foto siehe Anlage, - bauchige Teekanne mit Henkel und Ausgusstülle und einem Deckel, - mit den Abmessungen: 18,2 cm (Durchmesser unten) x 13 cm (Höhe ohne … |
| 6912.00.29 | 108 | Anderes keramisches Geschirr, sog. Tasse aus Keramik, Foto siehe Anlage, - glasierte, mit verschiedenen Stadtmotiven versehene, becherförmige Tassen mit Henkel, - in den Abmessungen: 10,1 cm … |
| 6912.00.83 | 91 | Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher "Glitter", Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - glasierter, bauchiger Becher, - - außen mit einer Struktur in Bläschenoptik … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6912.00.81.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0104 | Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts) | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,3 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6912.00.81.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6912.00.81.10.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (4)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 6912.00.21 bis 6912.00.81 | aus gewöhnlichem Ton Hierher gehören aus eisen- und kalkhaltigem Ton (Ziegelerde) hergestellte Gegenstände mit matter, erdfarbener Bruchstelle (im Allgemeinen braun, rot oder gelb. Ihr Scherbenaufbau ist heterogen, der Durchmesser der für die Struktur der Masse charakteristischen inhomogenen Bestandteile (Körner, Einschlüsse, Poren) beträgt mehr als 0,15 mm. Diese Elemente sind also mit bloßem Auge zu erkennen. Die … |
| 6912.00.23 bis 6912.00.83 | aus Steinzeug: Hierher gehören Erzeugnisse, die aus üblicherweise in der Masse gefärbtem Ton hergestellt sind. Ihr charakteristisches Merkmal ist ein nicht durchscheinender dichter Scherben, der bis zu einer Temperatur gebrannt ist, bei der die Verglasung beginnt. Die Lichtdurchlässigkeit ist anhand einer Scherbe mit einer Dicke von mindestens 3 mm und nach folgender Methode zu bestimmen: Bestimmung der … |
| 6912.00.25 bis 6912.00.85 | aus Steingut oder feinen Erden: Hierher gehören Gegenstände, die durch Brennen einer Mischung aus ausgewählten Tonarten („feinen Erden“), zuweilen vermischt mit Feldspat und mehr oder weniger Kalk, hergestellt werden (hartes Steingut, gemischtes Steingut, weiches Steingut). Die Steinguterzeugnisse kennzeichnen sich durch einen weißen oder leicht gräulichen oder creme- oder elfenbeinfarbigen Scherben. Erzeugnisse aus … |
| 6912.00.29 bis 6912.00.89 | andere: Hierher gehören die Erzeugnisse aus keramischen Stoffen, die weder den Kriterien für die Einreihung in die anderen Unterpositionen dieser Position noch den Kriterien für Porzellan (Position 6911) entsprechen). |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 166/200716.02.2007 | Eine Warenzusammenstellung aus Steingut-Toilettengegenständen für den Einzelverkauf wurde in die damalige Warennummer 6912.00.50 eingereiht, heute in die Warennummern 6912.00.25 und 6912.00.85. | 6912.00.50heute 6912.00.25, 6912.00.85 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-99/7518.02.1976 | |
| C-98/7518.02.1976 | FÜR DIE AUSLEGUNG UND ABGRENZUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A UND 69.12 C ( GESCHIRR ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' AUS FEINEN ERDEN ' ' ) SOWIE DER TARIFSTELLEN 69.13 A UND 69.13 C ( EINRICHTUNGS- UND ZIERGEGENSTÄNDE ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 6912.00.81
- 01.01.20166912.00.81neu eingeführt · „aus gewöhnlichem Ton“ · aus 6912.00.00, aus 6912.00.10
- 01.01.20166912.00.81.10.0neu eingeführt · „handgearbeitet“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
- 01.01.20166912.00.81.90.0neu eingeführt · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6912.00.81.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Töpferware unter 6912.00.81?
Handgearbeitete Töpferware aus gewöhnlichem Ton gehört in 6912.00.81.10.0, sofern sie nicht für den Tisch- oder Küchengebrauch bestimmt ist. Artikel aus gewöhnlichem Ton, die nicht handgearbeitet sind, gehören in 6912.00.81.90.0.
Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete Haushaltsartikel aus Ton unter 6912.00.81?
Handgearbeitete Artikel aus gewöhnlichem Ton gehören in 6912.00.81.10.0, wenn ihre Bruchstelle matt und erdfarben ist, die Wasseraufnahme 5 GHT oder mehr beträgt und sie nicht für den Tisch- oder Küchengebrauch bestimmt sind. Geschirr für Tisch oder Küche gehört zu den Warennummern 6912.00.21 bis 6912.00.29.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile