01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8407.90.80.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8407.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8407.90.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8407.90.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8407.90.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8407.90.80.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8407.90.80.90.0?
- ×Motoren für Luftfahrzeuge8407.10
- ×Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge8407.21, 8407.29.00.00.0
- ×Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art8407.31.00.00.0, 8407.32, 8407.33, 8407.34
- ×mit einem Hubraum von 250 cm³ oder weniger8407.90.10
- ×für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit …8407.90.50.00.0
- ×mit einer Leistung von mehr als 10 kW8407.90.90
- ×Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, zum Herstellen von: - …8407.90.80.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8407.90.80.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8407.90.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8407.90.80.10.0 | Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, zum … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8407.90.80.90.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8407.90.80 eingereiht
11 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI52941/24-1Deutschland | Benzinmotor (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Einzylinder-Viertakt-Benzinmotors, im Wesentlichen bestehend aus … | 16.02.2028 |
| DEBTI52940/24-1Deutschland | Benzinmotor (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Einzylinder-Viertakt-Benzinmotors, im Wesentlichen bestehend aus … | 16.02.2028 |
| DEBTI53182/24-1Deutschland | Benzinmotor (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Einzylinder-Viertakt-Benzinmotors, im Wesentlichen bestehend aus … | 16.02.2028 |
| DEBTI52654/24-1Deutschland | Benzinmotor (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Einzylinder-Viertakt-Benzinmotors, im Wesentlichen bestehend aus … | 03.02.2028 |
| DEBTI53184/24-1Deutschland | Benzinmotor (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Einzylinder-Viertakt-Benzinmotors, im Wesentlichen bestehend aus … | 03.02.2028 |
| DEBTI53183/24-1Deutschland | Benzinmotor (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Einzylinder-Viertakt-Benzinmotors, im Wesentlichen bestehend aus … | 03.02.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8407.90.10 | 15 | Benzinmotor (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Einzylinder-Viertakt-Benzinmotors, im Wesentlichen bestehend aus Luftfilter mit Luftfiltergehäuse, Kraftstofftank mit Einfüllöffnung, Vergaser … |
| 8407.90.90 | 12 | Benzinemotor (afbeelding zie bijlage) - in de vorm van een ééncilinder viertakt benzinemotor, in wezen bestaande uit een luchtfilter met luchtfilteropname en -behuizing, brandstoftank met vulopening … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8407.90.80.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 4,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8407.90.80.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8407.90.80.90.0
Anmerkungen (2)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
1. Als „Motoren für Luftfahrzeuge“ der Unterpositionen 8407.10 und 8409.10 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 84, Allgemeines | Als Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407.34.10, 8407.90.50 und 8408.20.10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe). Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8407.90.80
- 01.01.19958407.90.80neu eingeführt · „mit einer Leistung von 10 kW oder weniger“ · aus 8407.90.70, 8407.90.91, 8407.90.93, 8407.90.99
- 01.01.20008407.90.80unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8407.90.80
- 01.01.20008407.90.80.10.0neu eingeführt · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch …“ · aus 8407.90.80
- 01.01.20008407.90.80.90.0neu eingeführt · aus 8407.90.80
- 01.01.20018407.90.80.10.0Wortlaut geändert · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm3 und einer Leistung von nicht weniger als …“ · vorher „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: - selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Position 8433.11.51 und handgeführten Rasenmähern der Position 8433.11.90, - Traktoren der Position 8701.90.11, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, - 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433.20.10 oder - Schneeräumern der Unterposition 8430.20“
- 01.01.20048407.90.80.10.0Wortlaut geändert · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ und einer Leistung von nicht weniger als …“ · vorher „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm3 und einer Leistung von nicht weniger als 6 und nicht mehr als 15,5 kW, zum Herstellen von: - selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Unterposition 8433.11.51 - von Traktoren der Unterposition 8701.90.11 deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, oder - von 4-Takt-Motormähern mit einem nominalen Hubraum von 480 cm3 der Unterposition 8433.20.10“
- 01.01.20078407.90.80.10.0Wortlaut geändert · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ und einer Leistung von nicht weniger als …“ · vorher „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ und einer Leistung von nicht weniger als 6 und nicht mehr als 15,5 kW, zum Herstellen von: - selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Unterposition 8433.11.51 - von Traktoren der Unterposition 8701.90.11 deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, oder - 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ der Position 8433.20.10“
- 01.01.20088407.90.80.10.0Wortlaut geändert · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ und einer Leistung von nicht weniger als …“ · vorher „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ und einer Leistung von nicht weniger als 6 kW und nicht mehr als 15,5 kW, zum Herstellen von: - selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Position 8433.11.51 - Traktoren der Position 8701.90.11, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, oder - 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ der Position 8433.20.10“
- 01.07.20088407.90.80.10.0Wortlaut geändert · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch …“ · vorher „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ und einer Leistung von nicht weniger als 6 kW und nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: - selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Position 8433.11.51 - Traktoren der Position 8701.90.11, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, oder - 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von nicht weniger als 300 cm³ der Position 8433.20.10“
- 01.01.20138407.90.80.10.0Wortlaut geändert · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch …“ · vorher „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: - selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Position 8433.11.51 - Traktoren der Position 8701.90.11, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, - 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433.20.10 oder - Schneeräumern der Unterposition 8430.20“
- 01.01.20178407.90.80.10.0Wortlaut geändert · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch …“ · vorher „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: • selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Position 8433.11.51 und handgeführten Rasenmähern der Position 8433.11.90, • Traktoren der Position 8701.90.11, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, • 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433.20.10 oder • Schneeräumern der Unterposition 8430.20“
- 01.01.20208407.90.80.10.0Wortlaut geändert · „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, zum …“ · vorher „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: • selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Position 8433.11.51 und handgeführten Rasenmähern der Position 8433.11.90, • Traktoren der Position 8701.91.90, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, • 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433.20.10 oder • Schneeräumern der Unterposition 8430.20“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8407.90.80.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Ottomotoren über 250 cm³ mit höchstens 10 kW unter 8407.90.80?
Ottomotoren mit mehr als 250 cm³ Hubraum und einer Leistung von 10 kW oder weniger gehören in die Zolltarifnummer 8407.90.80.90.0, es sei denn, sie haben 300 cm³ oder mehr Hubraum und 6 kW oder mehr und sind zum Herstellen von Rasenmähern, Traktoren, Motormähern oder Schneeräumern bestimmt. Diese Motoren gehören dann in die Zolltarifnummer 8407.90.80.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission