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gültig seit 01.01.2017

Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0 – Ventilatoren für Datenverarbeitung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Ventilatoren, die ausschließlich oder hauptsächlich zur Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten solcher Maschinen verwendet werden. Axialventilatoren, die nicht für diese Kühlung bestimmt sind, gehören in 8414.59.25, Zentrifugalventilatoren in 8414.59.35 und alle übrigen Ventilatoren in 8414.59.95.

Typische Waren:Computer-LüfterKühlpadCPU-LüfterLüftermodulKühllüfter

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
UnterpositionVakuumpumpen
Unterpositionhand- oder fußbetriebene Luftpumpen
UnterpositionKompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art
UnterpositionLuftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert
Ventilatoren
UnterpositionTisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger
Unterpositionandere
ZolltarifnummerVentilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten ArtDiese Seite
ZolltarifnummerAbzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger
Zolltarifnummergasdichte biologische Sicherheitswerkbänke
Unterpositionandere
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8414.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8414.59.158-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8414.59.15.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8414.59.15.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere …
✓VentilatorenDie Ware muss ein Ventilator sein, der Luft oder Gas mit einem Druck von nicht mehr als 2 bar fördert und nur eine rotierende Oberfläche besitzt. Erkennbar ist das an einem einstufigen Lüfterrad.
✓andere, also nicht: Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder wenigerDie Ware darf kein Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilator mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger sein. Dieses Merkmal erkennen Sie an Bauart und Motorleistung.
✓Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten ArtDer Ventilator muss ausschließlich oder hauptsächlich zur Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten solcher Maschinen dienen. Das erkennen Sie an der Zweckbestimmung, etwa wenn der Lüfter einen Mikroprozessor kühlt.
8414.59.15.00.0Kühlventilatoren für Datenverarbeitung und Telekommunikation

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0?

  • ×Vakuumpumpen8414.10
  • ×hand- oder fußbetriebene Luftpumpen8414.20
  • ×Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art8414.30
  • ×Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert8414.40
  • ×Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger8414.60.00.00.0
  • ×gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke8414.70.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Ventilatoren8414.80
  • ×Teile8414.90
  • ×Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger8414.51
  • ×andere, also nicht: Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …8414.59.25, 8414.59.35, 8414.59.95

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8414.59.15

ZolltarifnummerWortlaut
8414.59.15.00.0Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8414.59.15 eingereiht

33 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland21
Frankreich4
Polen4
Italien2
Niederlande2
vZTAWareGültig bis
DEBTI26013/26-1DeutschlandLüfter zum Kühlen, - aus einem einstufigen, siebenflügeligen Lüfterrad mit Elektromotor in einem …09.08.2029
DEBTI9366/26-1DeutschlandAxiallüfter mit LED-Beleuchtung (Abbildungen siehe Anlage) - aus einem einstufigen neunflügeligen Lüfterrad mit …19.04.2029
DEBTI3146/26-1DeutschlandLüftermodul (Abbildung siehe Anlage), - in unterschiedlichen Bauformen, bestehend aus einstufigen Axialventilatoren mit …19.04.2029
DEBTI14476/26-1DeutschlandLüfter - aus einem siebenflügeligen ventilator in einem quadratischen einbaurahmen mit je einer runde montagebohrung in …16.04.2029
DEBTI32053/25-1DeutschlandLüfter, - aus einem einstufigen Lüfterrad in einem Gehäuse mit Bohrungen (Abmessungen BxHxT ca. 45 x 45 x 34 mm), Kabel …04.12.2028
DEBTI34721/25-1DeutschlandLüfter, - aus einem einstufigen Lüfterrad in einem Gehäuse mit Bohrungen (Abmessungen BxHxT ca. 60 x 60 x 15 mm), Kabel …30.11.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8414.59.2559Kühlerlüfter (Abbildung s. Anlage) - aus einem Elektromotor und einem mehrflügeligen, einstufigen Lüfterrad in einem rechteckigen Rahmen mit Anschlussstecker, - zur Erzeugung eines Luftdrucks von …
8414.59.3522Lüfter (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus einem auf eine Basisplatte drehbar aufgesetzten einstufigen Lüfterrad mit elf Flügeln, mittels Elektromotor angetrieben, in einem runden …
8414.59.953Prozessbelüftung (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines zweistufigen Ringkammergebläses aus einem ringförmigen Grundkörper mit Schmauchglocke, Luftanschlussstutzen und Lüfteinlassstutzen, in …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0

€
8414.59.15.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0

Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8414.51.00 bis 8414.59.95Ventilatoren: Als Ventilatoren im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Waren, die die in den Erläuterungen zu Position 8414 des HS, Abschnitt B, genannten Merkmale besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. ihr Luft- oder Gasdruck darf 2 bar nicht übersteigen; 2. sie dürfen nur eine rotierende Oberfläche (eine Stufe) besitzen. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu den …

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
729/200415.04.2004Ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, einer elektronischen Baugruppe zur Geschwindigkeitsanpassung und einem Aluminium-Kühlkörper, der überschüssige Wärme von der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts abführt, wurde in die damalige Warennummer 8414.59.30 eingereiht; die heutigen Warennummern sind 8414.59.15 und 8414.59.25.8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25
384/200401.03.2004Ein Apparat aus einem Axialventilator mit Elektromotor, einer elektronischen Baugruppe zur Geschwindigkeitsanpassung und einem Aluminium-Kühlkörper, der überschüssige Wärme von der Zentraleinheit eines Datenverarbeitungsgeräts abführt, wurde in die damalige Warennummer 8414.59.30 eingereiht; die heutigen Warennummern sind 8414.59.15 und 8414.59.25.8414.59.30heute 8414.59.15, 8414.59.25

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-405/1411.06.20151. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 8414.59.15

  1. 01.01.20178414.59.15neu eingeführt · „Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …“ · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)
  2. 01.01.20178414.59.15.00.0neu eingeführt · „Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen …“ · aus 8414.59.20, 8414.59.40, 8414.59.80 (12 Unterteilungen)

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Computer Lüfter unter 8414.59.15?

Computer Lüfter sind unter der Zolltarifnummer 8414.59.15.00.0 eingereiht, wenn sie ausschließlich oder hauptsächlich zur Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten solcher Maschinen verwendet werden. Der Luft- oder Gasdruck dieser Ventilatoren darf 2 bar nicht übersteigen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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