01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code9021.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer9021.10.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code9021.10.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer9021.10.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0?
- ×künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik9021.21, 9021.29.00.00.0
- ×andere künstliche Körperteile und Organe9021.31.00.00.0, 9021.39
- ×Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehör9021.40.00.00.0
- ×Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör9021.50.00.00.0
- ×andere, also nicht: Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen9021.90
- ×orthopädische Apparate und Vorrichtungen9021.10.10.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 9021.10.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 9021.10.90.00.0 | Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9021.10.90 eingereiht
61 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI13537/26-1Deutschland | Knie-Ruhigstellungsschiene, im Wesentlichen bestehend aus einer beidseits tragbaren, ca. 55 cm langen … | 30.08.2029 |
| DEBTI11709/26-1Deutschland | Fußlagerungsorthese, beidseitig verwendbar, in den Größen S, M und L, noch nicht zusammengesetzt, im Wesentlichen … | 23.08.2029 |
| DEBTI49545/25-1Deutschland | Unterschenkel-Fuß-Orthese, sog. Walker, in verschiedenen Größen erhältlich (S bis XL), im Wesentlichen bestehend aus … | 08.06.2029 |
| DEBTI49536/25-1Deutschland | Frakturschiene als Gipsersatz, in 7 verschiedenen Größen und für die linke und rechte Seite erhältlich, in Form einer … | 17.05.2029 |
| DEBTI49542/25-1Deutschland | Sog. Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer halbhohen, stiefelähnlichen, zweiteiligen, das Sprunggelenk und Teile des … | 13.04.2029 |
| DEBTI49550/25-1Deutschland | Kurze Armfraktur-Orthese als Gipsersatz, in 7 verschiedenen Größen und für die linke und rechte Seite erhältlich, in … | 01.03.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 9021.10.10 | 92 | Sog. Ersatzteil für Knieorthesen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - vier grauen, flexiblen, annähernd ovalen Polsterpads aus aufgeschäumten … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0
Anmerkungen (3)
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI); c) feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909; d) Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben (Position 8306 oder Kapitel 71); e) Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017; f) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39); Waren, die speziell zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind, werden jedoch in die Position 9021 eingereiht; g) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der …
6. Im Sinne der Position 9021 gelten als „orthopädische Apparate und Vorrichtungen“ Apparate und Vorrichtungen — zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder — zum Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Im Sinne der Unterposition 9021.10.10 bezeichnet der Ausdruck ‚orthopädische Apparate und Vorrichtungen‘ Apparate und Vorrichtungen, die im Unterschied zu Erzeugnissen, welche für verschiedene Zwecke verwendet werden können (beispielsweise Erzeugnisse für überbeanspruchte Gelenke, Bänder oder Sehnen, verursacht durch sportliche Aktivitäten oder Maschineschreiben, und Erzeugnisse, die lediglich – beispielsweise entzündungsbedingte – Schmerzen in dem beschädigten oder versehrten Körperteil lindern) besonders für einen bestimmten orthopädischen Zweck konzipiert sind. Die ‚orthopädischen Apparate und Vorrichtungen‘ müssen eine bestimmte Bewegung des beschädigten oder versehrten Körperteils (z. B. Gelenke, Bänder Sehnen) vollständig verhindern, sodass weitere Verletzungen oder körperliche Fehlbildungen oder auch eine Verschlimmerung solcher Verletzungen oder Fehlbildungen ausgeschlossen werden, was sie von anderen Erzeugnissen unterscheidet, die bestimmte Bewegungen zwar nicht verhindern können, aber dennoch aufgrund ihrer relativen Steifheit reflexartige Bewegungen (d. h. unbewusst ausgeführte Bewegungen) verhindern, beispielsweise flexible Schienen, Druckpelotten, nicht elastische Spinnstoffe, bewegungseinschränkende Klettverschlussbänder.
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2022/152208.09.2022 | Ein Wirbelsäulenfixationssystem aus Schrauben, Stäben, Platten und Haken wurde in die Warennummer 9021.10.90 eingereiht. | 9021.10.90 |
| 1214/201411.11.2014 | Eine Pangeaschraube mit dualem Kern aus extraharter Titanlegierung wurde in die Warennummer 9021.10.90 eingereiht. | 9021.10.90 |
| 1213/201411.11.2014 | Eine kanülierte Titanschraube mit Gewinde für die Traumachirurgie wurde in die Warennummer 9021.10.90 eingereiht. | 9021.10.90 |
| 1195/201116.11.2011 | Eine Cervicalstütze aus Kunststoff mit Schaumstoffschicht und Klettverschluss wurde in die Warennummer 9021.10.10 eingereiht. | 9021.10.10 |
Urteile des EuGH (13)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-313/2503.06.2026 | Die Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) … |
| C-706/2003.09.2021 | 1. Rn. 53 des Urteils vom 19. Dezember 2019, Amoena (C-677/18, EU:C:2019:1142), in seiner englischen Sprachfassung ist dahin auszulegen, dass — sich im ersten Satz dieser Randnummer die Wörter „them“ und „their“ auf Brustprothesen und das Wort „they“ auf … |
| C-227/1712.04.2018 | Wirbelsäulenfixationssysteme gehören nicht in die Warennummer 9021.90.90. |
| C-677/1819.12.2019 | Die Prüfung der Vorlagefragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1167 der Kommission vom 26. Juni 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur berühren könnte. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 90 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 9021.10.90
- 01.01.20029021.10.90neu eingeführt · „Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen“ · aus 9021.11.00, 9021.19.10, 9021.19.90, 9021.30.10, 9021.30.90
- 01.01.20029021.10.90.00.0neu eingeführt · „Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen“ · aus 9021.11.00, 9021.19.10, 9021.19.90, 9021.30.10, 9021.30.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0
Gehören Stützgürtel aus Spinnstoffen unter 9021.10.90.00.0?
Nein, Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet, gehören nicht zu Kapitel 90 und damit nicht zur Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0. Sie gehören zu Abschnitt XI.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile