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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 8306 – Glocken, Ziergegenstände, Rahmen, Spiegel

Position im Zolltarif

83Kapitel06Position

Zu Position 8306 gehören Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen, ferner Statuetten und andere Ziergegenstände, Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen sowie Spiegel, jeweils aus unedlen Metallen. Büromaterial wie Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner aus unedlen Metallen gehört in Position 8305, Schläuche aus unedlen Metallen gehören in Position 8307.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8306?

Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren sind als Unterposition 8306.10 erfasst, Zolltarifnummer 8306.10.00.00.0. Statuetten und andere Ziergegenstände sind in die Unterpositionen 8306.21 und 8306.29 geteilt: 8306.21.00.00.0 gilt für versilberte, vergoldete oder platinierte Waren, 8306.29.00.00.0 für die übrigen Statuetten und Ziergegenstände. Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen sowie Spiegel gehören in die Unterposition 8306.30, Zolltarifnummer 8306.30.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelVerschiedene Waren aus unedlen Metallen
PositionGlocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen MetallenDiese Seite
ZolltarifnummerGlocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren
0 % · 47 vZTA
Statuetten und andere Ziergegenstände
Zolltarifnummerversilbert, vergoldet oder platiniert
0 % · 4 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 391 vZTA
ZolltarifnummerRahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel
2,7 % · 17 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8306

16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8306. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8306

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8306

Die vier Warennummern der Position 8306 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728306.10.00.00.0eingeführt · Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren
  2. 01.01.19728306.21.00.00.0eingeführt · versilbert, vergoldet oder platiniert
  3. 01.01.19728306.29.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2011
  4. 01.01.19728306.30.00.00.0eingeführt · Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8306

Welche Zolltarifnummer gilt für versilberte oder vergoldete Ziergegenstände in Position 8306?

Statuetten und andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen, die versilbert, vergoldet oder platiniert sind, gehören in 8306.21.00.00.0. Die übrigen Statuetten und Ziergegenstände aus unedlen Metallen gehören in 8306.29.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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