01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 9021.39?
Augenprothesen gehören in die Zolltarifnummer 9021.39.10.00.0. Die Zolltarifnummer 9021.39.90.00.0 erfasst alle übrigen Waren dieser Unterposition mit dem Wortlaut „andere“.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9021.39
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 9021.39?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 9021.39. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9021.39
Anmerkungen (4)
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI); c) feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909; d) Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben (Position 8306 oder Kapitel 71); e) Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017; f) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39); Waren, die speziell zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind, werden jedoch in die Position 9021 eingereiht; g) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der Position 8413; Zähl- und Kontrollwaagen und gesondert gestellte Gewichte (Position 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder Fördern (Positionen 8425 bis 8428); Papier- oder …
6. Im Sinne der Position 9021 gelten als „orthopädische Apparate und Vorrichtungen“ Apparate und Vorrichtungen — zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder — zum Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Im Sinne der Unterposition 9021.10.10 bezeichnet der Ausdruck ‚orthopädische Apparate und Vorrichtungen‘ Apparate und Vorrichtungen, die im Unterschied zu Erzeugnissen, welche für verschiedene Zwecke verwendet werden können (beispielsweise Erzeugnisse für überbeanspruchte Gelenke, Bänder oder Sehnen, verursacht durch sportliche Aktivitäten oder Maschineschreiben, und Erzeugnisse, die lediglich – beispielsweise entzündungsbedingte – Schmerzen in dem beschädigten oder versehrten Körperteil lindern) besonders für einen bestimmten orthopädischen Zweck konzipiert sind. Die ‚orthopädischen Apparate und Vorrichtungen‘ müssen eine bestimmte Bewegung des beschädigten oder versehrten Körperteils (z. B. Gelenke, Bänder Sehnen) vollständig verhindern, sodass weitere Verletzungen oder körperliche Fehlbildungen oder auch eine Verschlimmerung solcher Verletzungen oder Fehlbildungen ausgeschlossen werden, was sie von anderen Erzeugnissen unterscheidet, die bestimmte Bewegungen zwar nicht verhindern können, aber dennoch aufgrund ihrer relativen Steifheit reflexartige Bewegungen (d. h. unbewusst ausgeführte Bewegungen) verhindern, beispielsweise flexible Schienen, Druckpelotten, nicht elastische Spinnstoffe, bewegungseinschränkende Klettverschlussbänder.
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
Urteile des EuGH (13)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-313/2503.06.2026 | Die Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) … |
| C-706/2003.09.2021 | 1. Rn. 53 des Urteils vom 19. Dezember 2019, Amoena (C-677/18, EU:C:2019:1142), in seiner englischen Sprachfassung ist dahin auszulegen, dass — sich im ersten Satz dieser Randnummer die Wörter „them“ und „their“ auf Brustprothesen und das Wort „they“ auf … |
| C-227/1712.04.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission … |
| C-677/1819.12.2019 | Die Prüfung der Vorlagefragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1167 der Kommission vom 26. Juni 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur berühren könnte. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 9021.39
Welche Zolltarifnummer gilt für Augenprothesen unter HS-Code 9021.39?
Augenprothesen gehören in die Zolltarifnummer 9021.39.10.00.0. Alle anderen Waren dieser Unterposition fallen unter die Zolltarifnummer 9021.39.90.00.0 mit dem Wortlaut „andere“.
Welche Waren gehören bei HS-Code 9021.39 nicht hierher?
Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet, gehören nicht zu Kapitel 90 (Abschnitt XI). Ebenso gehören Waren von der in Maschinen verwendeten Art aus Weichkautschuk nicht hierher (Position 4016).
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
