Hierarchie der Zolltarifnummer
Aluminium-Paste ist im Zolltarif unter dem Abschnitt VI (chemische Industrie), Kapitel 32 und Position 3212 eingeordnet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelGERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN32
- PositionPigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf3212
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aluminium-Paste
Der HS-Code für Aluminium-Paste lautet 3212.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3212.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3212.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3212.90.00.00.0.
Einreihung von Aluminium-Paste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Aluminium-Paste in Position 3212 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie der AV 3b für Mischungen und Zubereitungen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aluminium-Paste
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3206.49.70.90.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3207.30.00.40.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Aluminium-Paste (3212) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3206) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Aluminium-Paste bleibt die Zolltarifnummer 3212.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aluminium-Paste (3212) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3207) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Aluminium-Paste bleibt die Zolltarifnummer 3212.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aluminium-Paste (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI48736/23-1 | Aluminiumpigmentpaste; für strukturlosen Metalleffekt mit hohem Glanz; zur Anwendung in Lacken und Druckfarben. | 3212.90.00.00.0 |
| DEBTI33763/22-1 | Aluminiumpigmentpaste; für anspruchsvolle wässrige Systeme. | 3212.90.00.00.0 |
| DEBTI54165/18-1 | Lösungsmittelhaltige, chromatierte Aluminiumpigmentpaste; Effektgeber für Lacke und Beschichtungen. | 3212.90.00.00.0 |
| DE13444/15-1 | Lösungsmittelhaltige Aluminiumpigmentpaste, verwendet für Bandbeschichtungen, Tief- und Flexodruck. | 3212.90.00.00.0 |
| DE11589/16-1 | Aluminiumpigmentpaste in Lösemittel; speziell entwickelt für wässrige Lacksysteme. | 3212.90.00.00.0 |
| DE10016/16-1 | Chromatierte, non-leafing-Aluminiumpigmentpaste für wässrige Systeme. | 3212.90.00.00.0 |
| DEBTI32631/19-1 | Aluminiumpaste; für Wasserlacke. | 3212.90.00.00.0 |
| DE9057/17-1 | Aluminiumpaste mit Testbenzin/Aromaten; auf der Grundlage von Silverdollar-Aluminiumpigmenten. | 3212.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrabgaben-Rechner
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Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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