Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 für Baumwoll-Muster leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte Nomenklaturandere63079098
- TARICandere6307909891
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumwoll-Muster
Der HS-Code für Baumwoll-Muster lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Baumwoll-Muster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Allgemeine Vorschrift 6 (AV 6) bestimmt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen derselben Position. Für Baumwoll-Muster ist maßgeblich, ob die zollrechtliche Würdigung als lose Gewebezuschnitte (Kapitel 52) oder durch die Montage auf einem Träger als konfektionierte Ware (Position 6307) erfolgt. Die 6307.90.98.99.0 erfasst ausdrücklich auf Karten aufgeklebte Stoffmuster, wie die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI35370/24-1 belegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumwoll-Muster
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGewebe aus Baumwolle, >=85% Baumwolle, <=200 g/qm, bedruckt, Leinwandbindung | 5208.52.00.99.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken | 6307.90.10.00.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baumwoll-Muster (6307) ≠ Gewebe aus Baumwolle, >=85% Baumwolle, <=200 g/qm, bedruckt, Leinwandbindung (5208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Muster bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwoll-Muster (6307) ≠ Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Muster bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Darüber hinaus können auch völlig andere Kapitel oder Positionen in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als konfektioniertes Spinnstoffmuster angesehen wird.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGewebe aus Baumwolle, >=85% Baumwolle, <=200 g/qm, bedruckt, Leinwandbindung | 5208.52.00.99.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumwoll-Muster (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI35370/24-1 | Stoffmusterkarte mit 180 Baumwoll-Zuschnitten (4,5 × 3 cm) auf Pappkarte geklebt. Amtliche Einreihung: 'Andere konfektionierte Ware (Stoffmusterkarte), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet'. | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI18556/19-1 | Achtteilige Zusammenstellung loser Baumwoll-Gewebezuschnitte (80 × 35 cm, rechteckig, nicht konfektioniert) im Polybeutel. Alternative bei nicht konfektionierten Mustern. | 6307.90.98.99.0 |
| DE11960/14-1 | Dekorationsstoff aus Baumwolle, auf Papprolle aufgewickelt, an Längsseiten gesäumt (konfektioniert). Bestätigt den Anwendungsbereich der Position 6307 für konfektionierte Baumwollwaren. | 6307.90.98.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Baumwoll-Muster. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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