Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Position 8411 ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionTurbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen8411
- UnterpositionTeile841191
- Unterpositionvon Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken841191
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Flugzeugtriebwerksteil
Der HS-Code für Flugzeugtriebwerksteil lautet 8411.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8411.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8411.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8411.91.00.90.0.
Einreihung von Flugzeugtriebwerksteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems erfolgt die Einreihung nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Einreihung in die Unterpositionen). Die Position 8411 umfasst Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen. Unterposition 8411 91 erfasst Teile davon.
Gemäß AV 6 werden Teile, die nicht für zivile Luftfahrzeuge nachgewiesen sind, in den Unterpositions-Code 8411 91 00 90 0 als „andere“ eingereiht. Diese Einreihung wird durch mehrere verbindliche vZTA-Entscheidungen der deutschen Zollverwaltung gestützt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Flugzeugtriebwerksteil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeile von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken - für zivile Luftfahrzeuge | 8411.91.00.10.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken - für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden | 8411.91.00.20.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Flugzeugtriebwerksteil (8411) ≠ Teile von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken - für zivile Luftfahrzeuge (8411) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flugzeugtriebwerksteil bleibt die Zolltarifnummer 8411.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Flugzeugtriebwerksteil (8411) ≠ Teile von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken - für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden (8411) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Flugzeugtriebwerksteil bleibt die Zolltarifnummer 8411.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Flugzeugtriebwerksteil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE19556/11-1 | Turbinenscheibe für zivile Luftfahrzeuge | 8411.91.00.10.0 |
| DE5718/13-1 | Hochdruckturbinen-Außengehäuse | 8411.91.00.90.0 |
| DE5615/13-1 | Scheibe der Hochdruckturbine | 8411.91.00.90.0 |
| DE5714/13-1 | Gehäuse der Niederdruckturbine | 8411.91.00.90.0 |
| DE5715/13-1 | Schaufelantreiber | 8411.91.00.90.0 |
| DE5611/13-1 | Hochdruckverdichterrotor | 8411.91.00.90.0 |
| DE7139/13-1 | Baugruppe des Blisk-Booster | 8411.91.00.90.0 |
| DE5613/13-1 | Brennkammer-Außengehäuse | 8411.91.00.90.0 |
| DE5720/13-1 | Befestigungsring | 8411.91.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
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Die Einfuhrabgaben setzen sich aus dem Drittlandszollsatz von 2,7 % und der Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zusammen. Der Zollwert wird auf den Warenwert zuzüglich Transportkosten bis zur ersten Eingangsstelle in der EU berechnet.
Ausfuhrbestimmungen
Ausfuhrkontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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