Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Gasturbinen zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklassifikation bis zur 11-stelligen nationalen Codenummer.
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionTurbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen8411
- Unterpositionandere Gasturbinen841181
- Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 5 000 kW841182
- Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 50 000 kW84118280
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gasturbine
Der HS-Code für Gasturbine lautet 8411.82 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8411.82.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8411.82.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8411.82.80.90.0.
Einreihung von Gasturbine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Gasturbinen mit einer Leistung über 50.000 kW unterliegen der Dual-Use-Exportkontrolle (Code 478). Eine Ausfuhrgenehmigung ist zwingend erforderlich, sofern die Turbine nicht ausschließlich für zivile Zwecke in einem Vertragsstaat bestimmt ist und kein vergleichbarer Verwendungszweck vorliegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gasturbine
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Gasturbinen, >5.000 kW bis 20.000 kW, andere | 8411.82.20.90.0 | 4,1 % |
| Alternative Einreihungandere Gasturbinen, >20.000 kW bis 50.000 kW, andere | 8411.82.60.90.0 | 4,1 % |
| Alternative Einreihungandere Gasturbinen, >50.000 kW, für zivile Luftfahrzeuge | 8411.82.80.10.0 | 4,1 % |
| Alternative EinreihungTeile für Gasturbinen, andere (z. B. Brennereinheit) | 8411.99.00.99.0 | 4,1 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gasturbine (8411) ≠ andere Gasturbinen, >5.000 kW bis 20.000 kW, andere (8411) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gasturbine bleibt die Zolltarifnummer 8411.82.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gasturbine (8411) ≠ andere Gasturbinen, >20.000 kW bis 50.000 kW, andere (8411) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gasturbine bleibt die Zolltarifnummer 8411.82.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gasturbine (8411) ≠ andere Gasturbinen, >50.000 kW, für zivile Luftfahrzeuge (8411) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gasturbine bleibt die Zolltarifnummer 8411.82.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gasturbine (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/4662/06-1 | Gasturbine (funktionelle Einheit), mit einer Leistung von mehr als 50.000 kW, zerlegt, mit Montagewerkzeug geliefert, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt | 8411.82.80.90.0 |
| DEM/4663/06-1 | Gasturbine (funktionelle Einheit), mit einer Leistung von mehr als 50.000 kW, zerlegt, mit Montagewerkzeug geliefert, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt | 8411.82.80.90.0 |
| DEM/4664/06-1 | Gasturbine (funktionelle Einheit), mit einer Leistung von mehr als 50.000 kW, zerlegt, mit Montagewerkzeug geliefert, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt | 8411.82.80.90.0 |
| DEM/4665/06-1 | Gasturbine (funktionelle Einheit), mit einer Leistung von mehr als 50.000 kW, zerlegt, mit Montagewerkzeug geliefert, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt | 8411.82.80.90.0 |
| DEM/4666/06-1 | Gasturbine (funktionelle Einheit), mit einer Leistung von mehr als 50.000 kW, zerlegt, mit Montagewerkzeug geliefert, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt | 8411.82.80.90.0 |
| DEM/4667/06-1 | Gasturbine (funktionelle Einheit), mit einer Leistung von mehr als 50.000 kW, zerlegt, mit Montagewerkzeug geliefert, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt | 8411.82.80.90.0 |
| DEBTI10410/23-1 | Brennereinheit für Gasturbinentriebwerk (Teil) | 8411.99.00.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
4,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,1 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,1 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,1 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,1 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Gasturbinen
Einfuhrabgaben berechnen: Drittlandszoll zzgl. Einfuhrumsatzsteuer. Für eine Gasturbine aus China (Zollwert 500.000 €) fallen 4,1 % Zoll (20.500 €) und 19 % EUSt auf den Zollwert zzgl. Zoll an, insgesamt ca. 98.895 € Abgaben.
Exportkontrolle
Ausfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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