Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8408 – Dieselmotoren und Halbdieselmotoren

Position im Zolltarif

84Kapitel08Position

Dazu gehören Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren). Motoren mit Fremdzündung gehören in Position 8407, Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt sind, in Position 8409.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Dieselmotor zu HS-Code 8408?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8408?

Die Position gliedert sich in drei Unterpositionen: 8408.10 für Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge, 8408.20 für Motoren, die zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendet werden, und 8408.90 für andere Motoren. Bei 8408.10 wird nach gebraucht oder neu sowie nach Leistung gestuft, von 50 kW oder weniger bis mehr als 5 000 kW, und danach, ob die Motoren für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper oder für Kriegsschiffe bestimmt sind oder für andere Zwecke. Bei 8408.20 unterscheidet man Motoren für die industrielle Montage, Motoren für Acker- und Forstschlepper auf Rädern und Motoren für andere Fahrzeuge des Kapitels 87, jeweils nach Leistung. Bei 8408.90 stehen Antriebsmotoren für Schienenfahrzeuge neben anderen Motoren, die gebraucht oder neu, nach Leistung von 15 kW oder weniger bis mehr als 5 000 kW gestuft sind.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionKolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)Diese Seite
UnterpositionAntriebsmotoren für Wasserfahrzeuge
2,7 % · 0 vZTA
gebraucht
Zolltarifnummerfür Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906.10.00
Zolltarifnummerandere
neu, mit einer Leistung von
50 kW oder weniger
Zolltarifnummerfür Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906.10.00
Zolltarifnummerandere
mehr als 50 kW bis 100 kW
Zolltarifnummerfür Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906.10.00
Zolltarifnummerandere
mehr als 100 kW bis 200 kW
Zolltarifnummerfür Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906.10.00
Zolltarifnummerandere
mehr als 200 kW bis 300 kW
Zolltarifnummerfür Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906.10.00
Zolltarifnummerandere
mehr als 300 kW bis 500 kW
Zolltarifnummerfür Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906.10.00
Zolltarifnummerandere
mehr als 500 kW bis 1 000 kW
Zolltarifnummerfür Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906.10.00
Zolltarifnummerandere
mehr als 1 000 kW bis 5 000 kW
Zolltarifnummerfür Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906.10.00
Zolltarifnummerandere
mehr als 5 000 kW
Zolltarifnummerfür Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 8904.00.10 und für Kriegsschiffe der Unterposition 8906.10.00
Zolltarifnummerandere
UnterpositionMotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
4,2 % · 4 vZTA
Zolltarifnummerfür die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 500 cm³, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
andere
für Acker- und Forstschlepper auf Rädern, mit einer Leistung von
Zolltarifnummer50 kW oder weniger
Zolltarifnummermehr als 50 kW bis 100 kW
Zolltarifnummermehr als 100 kW
für andere Fahrzeuge des Kapitels 87, mit einer Leistung von
Zolltarifnummer50 kW oder weniger
Zolltarifnummermehr als 50 kW bis 100 kW
Zolltarifnummermehr als 100 kW bis 200 kW
Zolltarifnummermehr als 200 kW
Unterpositionandere Motoren
4,2 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerAntriebsmotoren für Schienenfahrzeuge
andere
Kombinierte Nomenklaturgebraucht
neu, mit einer Leistung von
Kombinierte Nomenklatur15 kW oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmehr als 15 kW bis 30 kW
Kombinierte Nomenklaturmehr als 30 kW bis 50 kW
Kombinierte Nomenklaturmehr als 50 kW bis 100 kW
Kombinierte Nomenklaturmehr als 100 kW bis 200 kW
Kombinierte Nomenklaturmehr als 200 kW bis 300 kW
Kombinierte Nomenklaturmehr als 300 kW bis 500 kW
Kombinierte Nomenklaturmehr als 500 kW bis 1 000 kW
Kombinierte Nomenklaturmehr als 1 000 kW bis 5 000 kW
Kombinierte Nomenklaturmehr als 5 000 kW

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 38 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 8408

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 8408. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8408

Rechts: wie viele der 38 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder21 von 38
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder3 von 38
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe9 von 38
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder18 von 38
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Libyen18 von 38
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)9 von 38
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8408

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 84, AllgemeinesAls Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407.34.10, 8407.90.50 und 8408.20.10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe). Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8408

Die 38 Warennummern der Position 8408 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19958408.10.11.00.0eingeführt · für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der …
  2. 01.01.19958408.10.19.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.20108408.10.23.00.0eingeführt · für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der …
  4. 01.01.20108408.10.27.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.19958408.10.31.00.0eingeführt · für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der …
  6. 01.01.19958408.10.39.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.19958408.10.41.00.0eingeführt · für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der …
  8. 01.01.19958408.10.49.00.0eingeführt · andere
  9. 01.01.19958408.10.51.00.0eingeführt · für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der …
  10. 01.01.19958408.10.59.00.0eingeführt · andere
  11. 01.01.19958408.10.61.00.0eingeführt · für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der …
  12. 01.01.19958408.10.69.00.0eingeführt · andere
  13. 01.01.19958408.10.71.00.0eingeführt · für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der …
  14. 01.01.19958408.10.79.00.0eingeführt · andere
  15. 01.01.19958408.10.81.00.0eingeführt · für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der …
  16. 01.01.19958408.10.89.00.0eingeführt · andere
  17. 01.01.19958408.10.91.00.0eingeführt · für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der …
  18. 01.01.19958408.10.99.00.0eingeführt · andere
  19. 01.01.19728408.20.10.00.0eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.01.2004
  20. 01.01.19728408.20.31.00.0eingeführt · 50 kW oder weniger
  21. 01.01.19728408.20.35.00.0eingeführt · mehr als 50 kW bis 100 kW
  22. 01.01.19728408.20.37.00.0eingeführt · mehr als 100 kW
  23. 01.01.19728408.20.51.00.0eingeführt · 50 kW oder weniger
  24. 01.01.19728408.20.55.00.0eingeführt · mehr als 50 kW bis 100 kW
  25. 01.01.19728408.20.57.00.0eingeführt · mehr als 100 kW bis 200 kW
  26. 01.01.19728408.20.99.00.0eingeführt · mehr als 200 kW
  27. 01.01.19728408.90.21.00.0eingeführt · Antriebsmotoren für Schienenfahrzeuge · zuletzt geändert 01.01.2006
  28. 01.01.20068408.90.27eingeführt · gebraucht
  29. 01.01.20068408.90.41eingeführt · 15 kW oder weniger
  30. 01.01.20068408.90.43eingeführt · mehr als 15 kW bis 30 kW
  31. 01.01.20068408.90.45eingeführt · mehr als 30 kW bis 50 kW
  32. 01.01.20068408.90.47eingeführt · mehr als 50 kW bis 100 kW
  33. 01.01.20068408.90.61eingeführt · mehr als 100 kW bis 200 kW
  34. 01.01.20068408.90.65eingeführt · mehr als 200 kW bis 300 kW
  35. 01.01.20068408.90.67eingeführt · mehr als 300 kW bis 500 kW
  36. 01.01.20068408.90.81eingeführt · mehr als 500 kW bis 1 000 kW
  37. 01.01.20068408.90.85eingeführt · mehr als 1 000 kW bis 5 000 kW
  38. 01.01.20068408.90.89eingeführt · mehr als 5 000 kW

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8408

Welche Unterposition aus Position 8408 gilt für meinen Dieselmotor?

Das hängt davon ab, wofür der Motor bestimmt ist: Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge gehören in Unterposition 8408.10, Motoren zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 in 8408.20 und andere Motoren in 8408.90. Für Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge richtet sich die Nummer außerdem nach Neuzustand und Leistung in kW.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →