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HS-Code · weltweit gleichZollkontingentZollaussetzung

HS-Code 8409.91 – Teile für Kolbenmotoren mit Fremdzündung

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 8409.91 gehören Teile von Motoren der Position 8407 oder 8408, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt sind. Teile für Motoren für Luftfahrzeuge gehören in die Unterposition 8409.10, Teile für andere Motoren, die nicht darunterfallen, in die Unterposition 8409.99. Welche Zolltarifnummer darunter gilt, richtet sich nach dem Bauteil und seinen Merkmalen wie Material, Maßen oder Verwendung.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8409.91?

Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach dem Bauteil und dessen Merkmalen wie Material, Maßen oder Verwendung. Kurbelgehäuse für 4-Zylinder-Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung aus einer ADC12-Aluminiumlegierung gehören in 8409.91.00.38.0, Einspritzdüsen mit Magnetventil zur Verwendung bei der Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung für Kraftfahrzeuge in 8409.91.00.40.0. Einlass- und Auslassventile aus einer Metalllegierung mit einer Rockwell-Härte von 20 HRC oder mehr gehören in 8409.91.00.45.0. Teile, die keine dieser genannten Ausführungen erfüllen, gehören in die Zolltarifnummer 8409.91.00.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionTeile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt
andere
Unterpositionerkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmtDiese Seite
ZolltarifnummerVergaser mit: -2 Montagelöchern mit einem Durchmesser von 31 mm, -einem Drosselbohrungsdurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,05 mm -zur Verwendung bei der Herstellung eines Zweitaktmotor-Rasentrimmers
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerNockenwellenlagerung für einen Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, hergestellt aus einer ADC12-Aluminiumlegierung, mit: -einem Gewicht von 4,0 kg oder mehr, aber nicht mehr als 5,5 kg, -einer Wandstärke von 2,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerVollständige Kraftstoffverteilerleitung, bestehend aus Verteilerleitung, Hochdrucksensor und Düsen für die Direkteinspritzung von Benzin, mit -einem Betriebsdruck von nicht mehr als 22,5 MPa, -Magnetventil-Direkteinspritzdüse, -analogem Drucksensor für nicht mehr als 22,5 MPa
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerKurbelgehäuse für 4-Zylinder-Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung, aus einer ADC12-Aluminiumlegierung, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerEinspritzdüse mit Magnetventil zur optimierten Vernebelung im Verbrennungsraum, zur Verwendung bei der Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung für Kraftfahrzeuge
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerEinlass- und Auslassventil aus einer Metalllegierung mit einer Rockwell-Härte von 20 HRC oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung für Kraftfahrzeuge
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerAbgaskrümmer mit Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181mm, aufweist
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerDüsenkörper für die Regelung von Winkel und Verteilung der Kraftstoffeinspritzung: -in zylindrischer Form, -aus Edelstahl, -mit 4 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 Löchern, -einer Durchflussrate von 100 cm³/Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 cm³/Minute
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerZylinderkopfrohling für einen Vier-Zylinder-Motor mit 10 Bohrungen, aus der Aluminiumlegierung EN AC-45500, — ohne sonstige Bestandteile, — mit einer Härte von 90 HB oder mehr, — mit einer Gussfehlergröße von nicht mehr als 0,4 mm und nicht mehr als 10 Fehlern pro cm2, — mit einem Dendritenarmabstand im Brennraum von nicht mehr als 25 μm, — mit doppeltem Kühlmantel, — mit einem Gewicht von 14 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 kg, — mit einer Länge von 460 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 510 mm, — mit einer Höhe von 260 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 286 mm und — mit einer Breite von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerGehäuse eines Kraftstoffeinspritzventils für die Erzeugung eines elektromagnetischen Feldes zur Betätigung des Einspritzventils, mit: -einem Einlassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, -einem Auslassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, -einer elektrischen Spule mit einem Widerstand von 10 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 Ohm, mit einem elektrischen Anschlussstück, -einer um ein Edelstahlrohr geformten Kunststoffabdeckung
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerDüsennadel für das Öffnen und Schließen des Kraftstoffzuflusses in den Motor, mit: -2 Löchern, -4 Nuten, -einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm, -einer Länge von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -hergestellt aus Edelstahl mit Hartverchromung
2,7 % · 73 vZTA
ZolltarifnummerPleuelstange zur Verbindung des Kolbens mit der Kurbelwelle eines Personenkraftwagen-Motors: - bestehend aus einer Legierung mit einem Gehalt an Stahl von 96 GHT, wobei sich der verbleibende Teil aus Titan, Vanadium, Aluminium, Chrom, Nickel, Kupfer, Phosphor, Silizium, Schwefel, Mangan zusammensetzt, - mit zwei Pleuelschrauben, - mit Pleuelbuchse, - mit einer Länge von 120 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, - mit einer Oberflächenrauheit nach ISO 4287-1997 zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung
2,7 % · 73 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,7 % · 73 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8409.91

PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 8409.91?

25 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8409.91. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8409.91

Anmerkungen (9)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Weitere 7 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 84, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Motoren für Luftfahrzeuge“ der Unterpositionen 8407.10 und 8409.10 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 8409.91

Zum 01.01.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 11 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.01.20268409.91.00.63.0neu eingeführt · Zylinderkopfrohling für einen Vier-Zylinder-Motor mit 10 Bohrungen, aus der Aluminiumlegierung EN AC-45500, — ohne sonstige Bestandteile, — mit einer Härte von 90 HB oder mehr, — mit einer Gussfehlergröße von nicht mehr als 0,4 mm und nicht mehr als 10 Fehlern pro cm2, — mit einem Dendritenarmabstand im Brennraum von nicht mehr als 25 μm, — mit doppeltem Kühlmantel, — mit einem Gewicht von 14 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 kg, — mit einer Länge von 460 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 510 mm, — mit einer Höhe von 260 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 286 mm und — mit einer Breite von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm
  2. 01.01.20268409.91.00.83.0neu eingeführt · Pleuelstange zur Verbindung des Kolbens mit der Kurbelwelle eines Personenkraftwagen-Motors: - bestehend aus einer Legierung mit einem Gehalt an Stahl von 96 GHT, wobei sich der verbleibende Teil aus Titan, Vanadium, Aluminium, Chrom, Nickel, Kupfer, Phosphor, Silizium, Schwefel, Mangan zusammensetzt, - mit zwei Pleuelschrauben, - mit Pleuelbuchse, - mit einer Länge von 120 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, - mit einer Oberflächenrauheit nach ISO 4287-1997 zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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