Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Codes der Zolltarifhierarchie für Latex-Kissen
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelMÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE94
- PositionSprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen9404
- Unterpositionandere940490
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Latex-Kissen
Der HS-Code für Latex-Kissen lautet 9404.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9404.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9404.90.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9404.90.90.00.0.
Einreihung von Latex-Kissen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Latex-Kissens folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 (Wortlaut der Positionen) führt zu Position 9404, da Kissen als Bettausstattung aus Zellkautschuk explizit aufgeführt sind. AV 3 b (charaktergebende Beschaffenheit) ist anzuwenden, wenn ein Kissen mehrere Bestandteile (Bezug + Füllung) enthält – maßgeblich ist die Füllung aus geschäumtem Naturlatex. AV 4 (Warengleichart) scheidet aus, da die Einreihung durch den Wortlaut bestimmt wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Latex-Kissen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMit Federn oder Daunen gefüllt | 9404.90.10.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungLatex von Naturkautschuk in Primärformen | 4001.10.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungAuflegematratzen aus Zellkautschuk | 9404.21.00.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Latex-Kissen (9404) ≠ Mit Federn oder Daunen gefüllt (9404) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Latex-Kissen bleibt die Zolltarifnummer 9404.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Latex-Kissen (9404) ≠ Latex von Naturkautschuk in Primärformen (4001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Latex-Kissen bleibt die Zolltarifnummer 9404.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Latex-Kissen (9404) ≠ Auflegematratzen aus Zellkautschuk (9404) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Latex-Kissen bleibt die Zolltarifnummer 9404.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein weiterer denkbarer Einreihungsansatz aus anderen Kapiteln:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLatex von Naturkautschuk in Primärformen | 4001.10.00.00.0 | 3,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Latex-Kissen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE10613/10-1 | Druckentlastendes Sitzkissen aus Latexschaum → 9404.90.90.00.0 | 9404.90.90.00.0 |
| DE10448/10-1 | Druckentlastendes Sitzkissen aus Latexschaum → 9404.90.90.00.0 | 9404.90.90.00.0 |
| DEB/449/08-1 | Sitzkissen mit Schaumstofffüllung → 9404.90.90.00.0 | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI13894/24-1 | Kopfkissen (Kissenfüllung) → 9404.90.90.00.0 | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI47937/22-1 | Memory-Schaum-Kissen → 9404.90.90.00.0 | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI43014/20-1 | Kopfkissen mit Polyesterfüllung → 9404.90.90.00.0 | 9404.90.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Latex-Kissen
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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