Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Struktur der Zolltarifnummer im Überblick:
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelMÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE94
- PositionSprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen9404
- Unterpositionandere940490
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stuhlauflage
Der HS-Code für Stuhlauflage lautet 9404.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9404.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9404.90.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9404.90.90.00.0.
Einreihung von Stuhlauflage nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer gepolsterten Stuhlauflage folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stuhlauflage
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungmit Federn oder Daunen gefüllt | 9404.90.10.00.0 | 3,7 % |
| Alternative Einreihungandere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken | 6304.91.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungSitzmöbel, gepolstert, mit Gestell aus Holz | 9401.61.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungSitzmöbel, gepolstert, mit Gestell aus Metall | 9401.71.00.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stuhlauflage (9404) ≠ mit Federn oder Daunen gefüllt (9404) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stuhlauflage bleibt die Zolltarifnummer 9404.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stuhlauflage (9404) ≠ andere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken (6304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stuhlauflage bleibt die Zolltarifnummer 9404.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stuhlauflage (9404) ≠ Sitzmöbel, gepolstert, mit Gestell aus Holz (9401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stuhlauflage bleibt die Zolltarifnummer 9404.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein vollständiges Sitzmöbel mit integrierter Polsterung (Stuhl mit Auflage) ist in Position 9401 einzureihen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken | 6304.91.00.00.0 | 3,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stuhlauflage (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6078/19-1 | Stuhlkissen/Sitzkissen, Hülle aus Polyester Filz, Polsterung aus Polypropylen | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI57260/19-1 | Stuhlkissen/Filzkissen, Hülle aus Filz (100% Polyester), Polsterung aus Polyester/EPE | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI19779/17-1 | Sitzauflage für Stühle, Hülle Schaffell/Rautengewebe, Polsterung aus Schaumkunststoff | 9404.90.90.00.0 |
| DEB/2881/07-1 | Sesselauflage 'Riva', ca. 120x50 cm, gepolstert, für Gartenstühle | 9404.90.90.00.0 |
| DEB/2159/05-1 | Sitzauflage für Gartenstühle, ca. 115x50 cm, Schaumstoffpolsterung | 9404.90.90.00.0 |
| DEB/1332/06-1 | Sitzauflage für Gartenstühle 'Modell Prato', ca. 125x55 cm, Schaumstoff/Vlies-Polsterung | 9404.90.90.00.0 |
| DEB/2879/07-1 | Sesselauflage 'Capri', ca. 155x50 cm, Schaumstoff/Vlies-Polsterung | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI43939/21-1 | Stuhlkissen, 35x35x1,8 cm, Hülle aus Baumwollgewebe, Polster aus zwei Vlieslagen | 9404.90.90.00.0 |
| DEBTI28171/23-1 | Sitzauflage, rund, zweilagig, OHNE Polsterung/Füllung | 6304.91.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Weitere Einfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Stuhlauflagen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Stuhlauflage auf Basis des Warenwerts. Neben dem Drittlandszoll von 3,7 % fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.
Export: Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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