Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionTeigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet1902
- UnterpositionTeigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)190220
- Kombinierte Nomenklaturandere19022091
- Kombinierte Nomenklaturgekocht19022091
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Samosa
Der HS-Code für Samosa lautet 1902.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1902.20.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1902.20.91.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1902.20.91.90.0.
Einreihung von Samosa nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Samosa erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisieren Systems (AV). AV 1 bestimmt den maßgeblichen Wortlaut der Positionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Samosa
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren | 1901.20.00.00.0 | 8,3 % |
| Alternative EinreihungGefüllte Teigwaren mit >20GHT Fleisch, Reis enthaltend | 1902.20.30.21.0 | 8,3 % |
| Alternative EinreihungGefüllte Teigwaren mit >20GHT Fleisch, andere | 1902.20.30.91.0 | 8,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Samosa (1902) ≠ Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren (1901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Samosa bleibt die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Samosa (1902) ≠ Gefüllte Teigwaren mit >20GHT Fleisch, Reis enthaltend (1902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Samosa bleibt die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Samosa (1902) ≠ Gefüllte Teigwaren mit >20GHT Fleisch, andere (1902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Samosa bleibt die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Samosa (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI27050/18-1 | Indische Blätterteigtaschen mit Kartoffel- und Erbsenfüllung | 1901.20.00.00.0 |
| DEBTI23826/18-1 | Vegetarisch gefüllte Teigtaschen (Gyoza), tiefgekühlt | 1902.20.91.90.0 |
| DEBTI39740/21-1 | Gyoza-Teigtaschen mit Gemüsefüllung | 1902.20.91.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 8,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Samosas
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Samosa-Sendung. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und ggf. eine Zollpräferenz an.
Export aus der EU
Exportmaßnahmen
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