Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Codenummer 1905.90.70.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionBackwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren1905
- Unterpositionandere190590
- Kombinierte Nomenklaturandere19059030
- Kombinierte Nomenklaturandere19059070
- Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weihnachtsstollen
Der HS-Code für Weihnachtsstollen lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0.
Einreihung von Weihnachtsstollen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Weihnachtsstollen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Die Position 1905 erfasst Backwaren, die einem Backprozess unterzogen wurden. Der hohe Zuckergehalt (>5 GHT) führt zur Unterposition KN-Code 19059070. AV 3a (spezifischere Beschreibung) ist nicht erforderlich, da die Benennung der Position eindeutig ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weihnachtsstollen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBackwaren, andere, andere (ohne Zuckergehalts-Schwelle) | 1905.90.80.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungLeb- und Honigkuchen und ähnliche Waren | 1905.20.00.00.0 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Weihnachtsstollen (1905) ≠ Backwaren, andere, andere (ohne Zuckergehalts-Schwelle) (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weihnachtsstollen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Weihnachtsstollen (1905) ≠ Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weihnachtsstollen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Weihnachtsstollen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI14769/19-1 | Hefekuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen (italienischer Weihnachtskuchen/Panettone) | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI14771/19-1 | Hefe-Kleinkuchen mit Schoko- und Fruchtstückchen (Mini-Panettone) | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI20466/21-1 | Hefegebäck mit Persipan und Sultaninen | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI52431/23-1 | Brot mit Trockenfrüchten | 1905.90.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsätze nach Herkunft
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
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