01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0203?
Die Position teilt sich zuerst in frisches oder gekühltes Schweinefleisch und in gefrorenes Schweinefleisch. Jeder dieser beiden Teile gliedert sich in ganze oder halbe Tierkörper (0203.11 und 0203.21), Schinken oder Schultern mit Knochen (0203.12 und 0203.22) sowie anderes Fleisch (0203.19 und 0203.29). Tierkörper werden nach Hausschweinen und anderen, Schinken und Schultern nach Schinken, Schultern und anderen unterschieden. Anderes Fleisch wird nach Vorderteilen, Kotelettsträngen und Bäuchen von Hausschweinen sowie nach Fleisch ohne Knochen aufgeteilt.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 22 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0203
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0203. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0203
Rechts: wie viele der 22 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0203
Anmerkungen (5)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass es höchstens den fünften Brustwirbel umfasst. Der obere (dorsale) Teil des Vorderteils (Nacken oder Kamm), auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, gilt …
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0203
Die 22 Warennummern der Position 0203 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19720203.11.10.00.0eingeführt · von Hausschweinen
- 01.01.19720203.11.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720203.12.11.00.0eingeführt · Schinken und Teile davon
- 01.01.19720203.12.19.00.0eingeführt · Schultern und Teile davon
- 01.01.19720203.12.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720203.19.11.00.0eingeführt · Vorderteile und Teile davon
- 01.01.19720203.19.13.00.0eingeführt · Kotelettstränge und Teile davon
- 01.01.19720203.19.15.00.0eingeführt · Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon · zuletzt geändert 01.01.1998
- 01.01.19720203.19.55eingeführt · ohne Knochen · zuletzt geändert 01.03.1992
- 01.01.19720203.19.59.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.19720203.19.90.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.19720203.21.10.00.0eingeführt · von Hausschweinen
- 01.01.19720203.21.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720203.22.11.00.0eingeführt · Schinken und Teile davon
- 01.01.19720203.22.19.00.0eingeführt · Schultern und Teile davon
- 01.01.19720203.22.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720203.29.11.00.0eingeführt · Vorderteile und Teile davon
- 01.01.19720203.29.13.00.0eingeführt · Kotelettstränge und Teile davon
- 01.01.19720203.29.15.00.0eingeführt · Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon · zuletzt geändert 01.01.1998
- 01.01.19720203.29.55eingeführt · ohne Knochen · zuletzt geändert 01.01.1990
- 01.01.19720203.29.59.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.19720203.29.90.00.0eingeführt · anderes
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0203
Was gehört nicht zur Position 0203?
Nicht in Position 0203 gehören Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410), Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504), tierisches Blut (Position 0511 oder 3002) sowie tierische Fette außer Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wie finde ich die richtige Unterposition in Position 0203?
Sie wählen zuerst, ob das Fleisch frisch oder gekühlt oder gefroren ist, und danach, ob es ganze oder halbe Tierkörper, Schinken oder Schultern mit Knochen oder anderes Fleisch ist. Bei frischen ganzen oder halben Tierkörpern entscheidet danach, ob es sich um Hausschweine oder andere handelt (0203.11.10.00.0 oder 0203.11.90.00.0).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

