01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 0203.29?
Vorderteile und Teile davon gehören in die Zolltarifnummer 0203.29.11.00.0, Kotelettstränge und Teile davon in 0203.29.13.00.0 und Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon in 0203.29.15.00.0, jeweils von Hausschweinen. Schweinefleisch ohne Knochen wird unter der Warennummer 0203.29.55 weiter unterteilt. Hausschweinefleisch unter „anderes“, das nicht ohne Knochen ist, gehört in 0203.29.59.00.0. „Anderes“ ohne den Zusatz von Hausschweinen gehört in 0203.29.90.00.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0203.29
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 0203.29?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 0203.29. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0203.29
Anmerkungen (5)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass es höchstens den fünften Brustwirbel umfasst. Der obere (dorsale) Teil des Vorderteils (Nacken oder Kamm), auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, gilt …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0203.21.10 bis 0203.29.90 | gefroren: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0203.11.10 bis 0203.19.90 und zu deren Unterteilungen gelten sinngemäß. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 0203.29
Welche Zolltarifnummer gilt für gefrorenes Schweinefleisch ohne Knochen unter HS-Code 0203.29?
Gefrorenes Schweinefleisch ohne Knochen von Hausschweinen gehört nur dann in die Zolltarifnummer 0203.29.55.99.0, wenn es innerhalb der Warennummer 0203.29.55 unter „anderes“ fällt. Die übrigen Unterteilungen unter 0203.29.55 gelten für die anderen Fälle.
Welche Waren gehören nicht unter HS-Code 0203.29?
Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, gehören nicht hierher. Gefrorenes Schweinefleisch der Position 0203 gehört nur dann nicht hierher, wenn es zur menschlichen Ernährung nicht geeignet ist. Genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410), Därme, Blasen und Magen (Position 0504) sowie tierisches Blut (Position 0511 oder 3002) gehören ebenfalls nicht hierher.
Welche Kontrollen gelten bei der Einfuhr unter HS-Code 0203.29?
Für Einfuhren aus allen Ländern gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Zusätzlich gelten für Einfuhren aus der Ukraine Kontrollen für nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete der Ukraine sowie für Krim und Sewastopol.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
