Zum Hauptinhalt springen

Warennummer 0203.29.55 – Gefrorenes Schweinefleisch ohne Knochen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehört Fleisch von Schweinen, gefroren, ohne Knochen, das über Position 0203 und Unterposition 0203.29 mit dem Wortlaut „anderes“ eingereiht wird. Von der Nachbarnummer 0203.29.59 mit dem Wortlaut „anderes“ trennt sie das Merkmal „ohne Knochen“, und Vorderteile, Kotelettstränge und Bäuche stehen in den Warennummern 0203.29.11, 0203.29.13 und 0203.29.15. Darunter richtet sich die Zuordnung nach dem Teil, den Sie anmelden.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Schweinefleisch ohne Knochen, gefroren, zu 0203.29.55?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0203.29.55?

Die Zolltarifnummer 0203.29.55.20.0 erfasst Kotelettstränge und Teile davon, ausgenommen Filet, das getrennt angemeldet wird, und Teile davon fallen in 0203.29.55.30.0. Filet, getrennt angemeldet, gehört in die Zolltarifnummer 0203.29.55.91.0, Schinken und Teile davon in 0203.29.55.92.0. Alle übrigen Teile werden unter 0203.29.55.99.0 mit dem Wortlaut „andere“ erfasst.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
gefroren
Unterpositionanderes
von Hausschweinen
anderes
Kombinierte Nomenklaturohne KnochenDiese Seite
Kotelettstränge und Teile davon, ausgenommen Filet getrennt angemeldet
ZolltarifnummerKotelettstränge
86,90 EUR je 100 kg · 6 vZTA
ZolltarifnummerTeile
86,90 EUR je 100 kg · 6 vZTA
andere
ZolltarifnummerFilet, getrennt angemeldet
86,90 EUR je 100 kg · 6 vZTA
ZolltarifnummerSchinken und Teile davon
86,90 EUR je 100 kg · 6 vZTA
Zolltarifnummerandere
86,90 EUR je 100 kg · 6 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 5 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0203.29.55

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 0203.29.55?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 0203.29.55. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0203.29.55

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass es höchstens den fünften Brustwirbel umfasst. Der obere (dorsale) Teil des Vorderteils (Nacken oder Kamm), auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, gilt …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0203.21.10 bis 0203.29.90gefroren: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0203.11.10 bis 0203.19.90 und zu deren Unterteilungen gelten sinngemäß.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0203.29.55

Welche Zolltarifnummer gilt für Kotelettstränge unter der Warennummer 0203.29.55?

Kotelettstränge gehören in die Zolltarifnummer 0203.29.55.20.0, Teile davon in 0203.29.55.30.0. Filet, getrennt angemeldet, steht in 0203.29.55.91.0.

Gehören Därme, Blasen oder Magen von Tieren zur Warennummer 0203.29.55?

Nein, Därme, Blasen und Magen von Tieren gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht in diese Warennummer. Sie gehören in Position 0504.

Welche Amtlichen Kontrollen gelten bei der Einfuhr unter der Warennummer 0203.29.55?

Bei der Einfuhr gelten Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle in der Europäischen Union, auf den Färöern, in Grönland und für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →