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Zolltarifnummer 0203.19.90.00.0 – Frisches Fleisch von Wildschweinen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird frisches oder gekühltes Fleisch von anderen Tieren als Hausschweinen, insbesondere von Wildschweinen, ohne ganze oder halbe Tierkörper sowie ohne Schinken oder Schultern und deren Teile. Von Hausschweinen stammende Vorderteile, Kotelettstränge oder Bäuche gehören in 0203.19.11.00.0, 0203.19.13.00.0 oder 0203.19.15.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0203.19.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
frisch oder gekühlt
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper
UnterpositionSchinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
Unterpositionanderes
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
0203.21 – 0203.29gefroren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0203.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0203.19.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0203.19.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0203.19.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0203.19.90.00.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder …
✓frisch oder gekühltDas Fleisch muss frisch oder gekühlt sein, also nicht gefroren. Nur Fleisch von den in Position 0103 erfassten Tieren gehört hierher.
✓anderesÜbrig bleiben Fleischstücke, die weder ganze oder halbe Tierkörper noch Schinken, Schultern oder deren Teile sind.
✓anderesDas Fleisch stammt nicht von Hausschweinen, sondern insbesondere von Wildschweinen.
0203.19.90.00.0Frisches Fleisch von Nicht-Hausschweinen

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0203.19.90

ZolltarifnummerWortlaut
0203.19.90.00.0anderes

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0203.19.90 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0203.19.5515Anderes Fleisch von Hausschweinen, gekühlt, ohne Knochen, in Form einer rohen, blutigen Fleischmasse, bestehend aus unterschiedlich großen Haut- und Fleischfetzen (Parierabfall).
0203.19.133Kotelett vom Schweinelendchen mit Knochen und zugesetztem Wasser. Gekühltes Produkt. Muskuloskelettales Stück aus dem Schnitt der thorakolumbalen Region des Schweinekanals, bestehend aus den …
0203.19.592Rippchen vom Hausschwein, längs geschnitten aus dem unteren Teil der halben Karkasse, umfassend die ventralen oder unteren Rippen mit dem anhaftenden interkostalen und subkutanen Fleisch des …
0203.19.111Fleischiges Schweinerippchen. Die Portionen haben eine durchschnittliche Größe von 7–8 cm. Pro Schale können höchstens zwei magere Spitzen enthalten sein. Das Brustbein ist nicht enthalten. Gekühltes …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0203.19.90.00.0

€
0203.19.90.00.0Drittlandszoll0 %0 €700 €700 €
0203.19.90.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €
0203.19.90.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0831Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0203.19.90.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0203.19.90.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
0203.11.10 bis 0203.19.90frisch oder gekühlt: Hierher gehört nur Fleisch von den in Position 0103 erfassten Tieren, frisch oder gekühlt.
0203.19.90anderes: Hierher gehört nur Fleisch von den in den Unterpositionen 0103.91.90 und 0103.92.90 erfassten Tieren, insbesondere Fleisch von Wildschweinen, ausgenommen ganze oder halbe Tierkörper, Schinken oder Schultern und Teile davon.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0203.19.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19720203.19.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes“
  2. 01.01.19720203.19.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0203.19.90.00.0

Gehören Därme oder tierische Fette zu 0203.19.90.00.0?

Nein. Nach Kapitel 2, Anmerkung 1 gehören Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) sowie tierische Fette, die nicht unter Position 0209 fallen (Kapitel 15), nicht zu Kapitel 2. Damit fallen sie auch nicht unter 0203.19.90.00.0.

Fällt für 0203.19.90.00.0 ein Zusatzzoll an, wenn die Ware aus Belarus stammt?

Ja. Für Waren mit Ursprung Belarus gilt für 0203.19.90.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Brauche ich bei der Einfuhr von Fleisch unter 0203.19.90.00.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja. Für Waren tierischen Ursprungs wie dieses Fleisch gilt bei der Einfuhr die amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Dafür ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P, Unterlage N853) vorzulegen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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