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Zolltarifnummer 0203.29.15.00.0 – Gefrorene Bäuche vom Hausschwein

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gefrorene Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon von Hausschweinen. Vorderteile und Teile davon gehören in 0203.29.11.00.0, Kotelettstränge und Teile davon in 0203.29.13.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0203.29.15.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
0203.11 – 0203.19frisch oder gekühlt
gefroren
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper
UnterpositionSchinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
Unterpositionanderes
von Hausschweinen
ZolltarifnummerVorderteile und Teile davon
ZolltarifnummerKotelettstränge und Teile davon
ZolltarifnummerBäuche (Bauchspeck) und Teile davonDiese Seite
Zolltarifnummeranderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0203.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0203.29.158-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0203.29.15.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0203.29.15.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0203.29.15.00.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder …
✓gefrorenDie Ware muss gefroren sein. Frische oder gekühlte Ware gehört in andere Nummern. Die Erläuterungen zu den Unterpositionen gelten sinngemäß.
✓anderesDie Ware ist ein Teilstück vom Schwein, das nicht als ganzer oder halber Tierkörper und nicht als Schinken oder Schulter mit Knochen gestellt wird.
✓von HausschweinenDie Ware muss von Hausschweinen stammen. Stammt sie von anderen Schweinen, fällt sie unter die Nummer 0203.29.90.00.0 („anderes“).
✓Bäuche (Bauchspeck) und Teile davonDie Ware muss ein Bauch oder ein Teil davon sein, also Bauchspeck.
0203.29.15.00.0Gefrorener Bauchspeck von Hausschweinen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0203.29.15.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0203.29.15

ZolltarifnummerWortlaut
0203.29.15.00.0Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0203.29.15 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0203.29.556Schweineunterkinnfleisch ohne Knochen, gewonnen bei der Zerlegung von Schweineköpfen. Das Produkt weist sichtbare Schichten aus Haut, Fett und Fleisch auf. Die Ware ist gefroren, für die weitere …
0203.29.111Vakuumverpacktes Vorderschinkenstück vom Spanferkel mit Salz, zum Backen geeignet, und separat beigefügter Fruchtgarnitur. Es handelt sich um Vorderteile, die von ausgenommenen Kanälen stammen. Für …
0203.29.591Schweinerippchen, dreieckig, mit einer rosa bis hellroten Fleischschicht und hell cremefarbenen Fettschichten. Struktur typisch für Rippchen. Bestehen aus den ersten vier Rippen mit einem Teil des …
0203.29.131Physikalische Beschreibung: Schweinefleisch (Kotelett), gefroren. Mit Knochen. Funktion oder Verwendung: Bestimmt für den menschlichen Verzehr.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0203.29.15.00.0

€
0203.29.15.00.0Drittlandszoll46,70 EUR je 100 kg–––
0203.29.15.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll46,70 EUR je 100 kg + 50 %–––
0203.29.15.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll46,70 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (11)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0119alle Drittländer0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0123alle Drittländer233,00 EUR je t01.07.2026 – 30.06.2027
09.0831Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1945Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4271Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4272Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4282Kanada0 %seit 01.01.2021
09.4940Mercosur83,00 EUR je t01.05.2026 – 31.12.2026
09.4945Paraguay0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7220Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9001USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 46,70 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 38 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur, Israel und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0203.29.15.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0203.29.15.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0203.21.10 bis 0203.29.90gefroren: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0203.11.10 bis 0203.19.90 und zu deren Unterteilungen gelten sinngemäß.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0203.29.15

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 11.
  1. 01.01.19720203.29.15gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon“
  2. 01.01.19720203.29.15.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon“
  3. 15.04.19930203.29.15unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0203.29.15
  4. 15.04.19930203.29.15.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0203.29.15
  5. 01.01.19980203.29.15wieder anmeldefähig · aus 0203.29.15
  6. 01.01.19980203.29.15.00.0wieder anmeldefähig · aus 0203.29.15

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0203.29.15.00.0

Welche Waren schließt Kapitel 2, Anmerkung 1 bei 0203.29.15 aus?

Kapitel 2, Anmerkung 1 schließt Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210 aus, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, außerdem genießbare Insekten, Därme, Blasen und Magen, tierisches Blut und tierische Fette, außer Waren der Position 0209. Genießbarer Bauchspeck nach 0203.29.15 fällt nicht unter diesen Ausschluss.

Gilt für Bauchspeck unter 0203.29.15 mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll?

Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung Belarus gilt für Bauchspeck unter 0203.29.15 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Bauchspeck unter 0203.29.15 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll?

Ja, Waren mit Ursprung Russland unterliegen bei der Einfuhr unter 0203.29.15 dem Zusatzzoll. Für Waren anderen Ursprungs gilt er nur bei direkter oder indirekter Ausfuhr aus Russland oder Belarus (Unterlage Y155).

Braucht Bauchspeck unter 0203.29.15 bei der Einfuhr eine Veterinärkontrolle?

Ja, für Waren tierischen Ursprungs wie Bauchspeck gelten bei der Einfuhr amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle). Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P, Code N853) aufgeführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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