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Position · 4-stelligDual-Use

Position 8523 – Datenträger und Tonträger

Position im Zolltarif

85Kapitel23Position

Position 8523 erfasst Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeicher wie USB-Sticks, intelligente Karten wie SIM-Karten und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der Matrizen und Galvanos zur Plattenherstellung. Teile und Zubehör, die ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt sind, gehören in Position 8522, Flachbildschirmmodule in Position 8524, und Waren des Kapitels 37 sind ausgenommen.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 8523 gilt für Ihren Datenträger?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8523?

Die Position unterteilt sich nach dem Aufzeichnungsträger in magnetische, optische und Halbleiter-Aufzeichnungsträger. Karten mit Magnetstreifen gehören in 8523.21.00.00.0, andere magnetische Aufzeichnungsträger wie Magnetbänder und Magnetplatten in 8523.29, darunter 8523.29.15.00.0 für Waren ohne Aufzeichnung. Optische Aufzeichnungsträger teilen sich in 8523.41 (ohne Aufzeichnung) und 8523.49 (Platten für Laserabnehmersysteme, darunter DVD in 8523.49.10.00.0), Halbleiter-Aufzeichnungsträger in 8523.51 (nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen), 8523.52.00.00.0 (intelligente Karten) und 8523.59; die übrigen Waren fallen unter 8523.80, dort ohne Aufzeichnung 8523.80.10.00.0 und andere 8523.80.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionPlatten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37Diese Seite
magnetische Aufzeichnungsträger
ZolltarifnummerKarten mit Magnetstreifen
0 % · 10 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 1 vZTA
Magnetbänder, Magnetplatten
Zolltarifnummerohne Aufzeichnung
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
optische Aufzeichnungsträger
Unterpositionohne Aufzeichnung
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPlatten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von 900 Megabytes oder weniger, nicht löschbar
ZolltarifnummerPlatten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 900 Megabytes bis 18 Gigabytes, nicht löschbar
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0 % · 3 vZTA
Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme
Zolltarifnummer"Digital versatile discs (DVD)"
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
Halbleiter-Aufzeichnungsträger
Unterpositionnicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen
0 % · 12 vZTA
Zolltarifnummerohne Aufzeichnung
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummer"intelligente Karten (smart cards)"
0 % · 60 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 10 vZTA
Zolltarifnummerohne Aufzeichnung
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerohne Aufzeichnung
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8523

44 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8523. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8523

Rechts: wie viele der 17 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen17 von 17
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar17 von 17
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela17 von 17
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe17 von 17
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder13 von 17
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)8 von 17
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8523

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 6
6. Im Sinne der Position 8523 gelten: a) als „nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung“ (z. B. „Flash Memory Card“ oder „Flash Electronic Storage Card“) Speichervorrichtungen mit einer elektrischen Anschlussvorrichtung, die im gleichen Gehäuse einen oder mehrere Flashspeicher (z. B. „Flash E2PROM“) in Form von auf gedruckten Schaltungen montierten integrierten Schaltungen enthalten. Sie können einen Controller in Form einer integrierten Schaltung und diskrete passive Bauelemente wie Kondensatoren und Widerstände enthalten; b) als „intelligente Karten (smart cards)“, Karten, mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM - random access memory) oder Festwertspeicher (ROM - read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten.
Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 12
12. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind: a) i) „Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht oder halbleiterbasierte Transducer. Halbleiterbauelemente können auch Baugruppen aus vielen Bauelementen umfassen, die auch mit Nebenfunktionen erfüllenden aktiven und passiven Bauelementen ausgestattet sein können. Im Sinne dieser Definition sind „halbleiterbasierte Transducer“ halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, bei denen es sich um Arten von diskreten Halbleiterbauelementen handelt, die eine intrinsische Funktion erfüllen und in der Lage sind, jede Art physikalischer oder chemischer Phänomene oder eine Aktion in ein elektrisches Signal bzw. ein elektrisches Signal in eine beliebige Art physikalischer Phänomene oder eine Aktion umzuwandeln. Alle in halbleiterbasierten Transducern enthaltenen Bauelemente sind auf praktisch untrennbare Weise verbunden und können auch untrennbar vereinigte, für ihren Bau oder ihre Funktion notwendige Materialien enthalten. Die folgenden Ausdrücke haben die jeweilige Bedeutung: 1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut oder hergestellt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt, durch Halbleitertechnologie hergestellt, wobei das Halbleitersubstrat oder -material hinsichtlich Funktion und Leistung des Transducers eine wesentliche und nicht ersetzbare Rolle spielt und die Arbeitsweise auf Halbleitereigenschaften …
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8523

Die 17 Warennummern der Position 8523 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20078523.21.00.00.0eingeführt · Karten mit Magnetstreifen
  2. 01.01.20078523.29.15.00.0eingeführt · ohne Aufzeichnung
  3. 01.01.20178523.29.19.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.20078523.29.90.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.20128523.41.10.00.0eingeführt · Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von 900 Megabytes …
  6. 01.01.20128523.41.30.00.0eingeführt · Platten ("discs") für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als …
  7. 01.01.20128523.41.90.00.0eingeführt · andere
  8. 01.01.20178523.49.10.00.0eingeführt · "Digital versatile discs (DVD)"
  9. 01.01.20178523.49.20.00.0eingeführt · andere
  10. 01.01.20178523.49.90.00.0eingeführt · andere
  11. 01.01.20078523.51.10.00.0eingeführt · ohne Aufzeichnung
  12. 01.01.20178523.51.90.00.0eingeführt · andere
  13. 01.01.20078523.52.00.00.0eingeführt · "intelligente Karten (smart cards)" · zuletzt geändert 01.01.2017
  14. 01.01.20078523.59.10.00.0eingeführt · ohne Aufzeichnung
  15. 01.01.20178523.59.90.00.0eingeführt · andere
  16. 01.01.20078523.80.10.00.0eingeführt · ohne Aufzeichnung
  17. 01.01.20178523.80.90.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8523

Was bedeutet der HS-Code bei Position 8523?

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Bei Position 8523 sind das die ersten sechs Stellen der Nummern für Platten, Bänder und Halbleiterspeicher.

Ist der HS-Code der Position 8523 international?

Ja, die ersten sechs Stellen folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 gehören zur Kombinierten Nomenklatur der EU, die Stellen 9 und 10 zur TARIC.

Welche Zolltarifnummer aus Position 8523 gilt für welche Ware?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Aufzeichnungsträger. Karten mit Magnetstreifen gehören in 8523.21.00.00.0, intelligente Karten in 8523.52.00.00.0 und DVD in 8523.49.10.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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