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Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0 – Bisons-Zwerchfellpfeiler, gefroren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden gefrorene Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch von Bisons von hoher Qualität, soweit es nicht ganzes Saumfleisch ist. Ganzes Saumfleisch von Bisons von hoher Qualität gehört in 0206.29.91.11.0 und unterscheidet sich damit durch die Art der Stellung.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionGenießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
Unterpositionvon Rindern, frisch oder gekühlt
von Rindern, gefroren
ZolltarifnummerZungen
ZolltarifnummerLebern
Unterpositionandere
Zolltarifnummerzum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
andere
Kombinierte NomenklaturZwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
von hoher Qualität
andere
Zolltarifnummervon BisonsDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
Unterpositionvon Schweinen, frisch oder gekühlt
0206.41 – 0206.49von Schweinen, gefroren
Unterpositionandere, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, gefroren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0206.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0206.29.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0206.29.91.2110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0206.29.91.21.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern …
✓von Rindern, gefrorenDie Ware ist ein gefrorenes Schlachtnebenerzeugnis, das nach der Erläuterung zu den in Position 0102 erfassten Tieren gehört.
✓andere, also nicht: Zungen, LebernDie Ware ist ein Schlachtnebenerzeugnis einer anderen Art als die gesondert benannten Gruppen dieser Unterteilung, hier zum Beispiel Zwerchfellpfeiler oder Saumfleisch.
✓andere, also nicht: zum Herstellen von pharmazeutischen ErzeugnissenDie Ware dient anderen Zwecken als dem Herstellen pharmazeutischer Erzeugnisse.
✓Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und SaumfleischDie Ware ist ein Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) oder Saumfleisch.
✓von hoher QualitätDie Ware ist von hoher Qualität.
✓andere, also nicht: Saumfleisch, ganzDie Ware ist ein Zwerchfellpfeiler oder Saumfleisch, das nicht ganz gestellt ist.
✓von BisonsDie Ware stammt von Bisons.
0206.29.91.21.0Bisons-Zwerchfellpfeiler, Saumfleisch, hohe Qualität

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0206.29.91

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0206.29.91.11.0von BisonsZollkontingent
0206.29.91.15.0andereZollkontingent
0206.29.91.21.0von Bisonsdiese SeiteZollkontingent
0206.29.91.29.0andereZollkontingent
0206.29.91.33.0von Bisonsnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.35.0anderenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.37.0von Bisonsnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.38.0anderenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.41.0von BisonsZollkontingent
0206.29.91.42.0andereZollkontingent
0206.29.91.44.0von BisonsZollkontingent
0206.29.91.45.0andereZollkontingent
0206.29.91.51.0von Bisonsnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.59.0anderenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.61.0von Bisonsnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.69.0anderenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.71.0von Bisons–
0206.29.91.79.0andere–
0206.29.91.91.0von Bisons–
0206.29.91.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0206.29.91 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0206.29.992Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um rohe, unverarbeitete, gefrorene Rinderbacken (aus dem Kopf- bzw. Wangenbereich des Rindes), ohne weitere Zusätze. Die …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0

€
0206.29.91.21.0Drittlandszoll12,8 % + 304,10 EUR je 100 kg–––
0206.29.91.21.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 304,10 EUR je 100 kg + 50 %–––
0206.29.91.21.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 304,10 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (11)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.4002Kanada, USA0 %seit 01.07.2021
09.4003alle Länder20 %seit 20.07.2025
09.4181Chile0 %seit 01.02.2025
09.4451Australien20 %seit 01.07.2021
09.4453Brasilien0 %seit 01.05.2026
09.4454Neuseeland7,5 %seit 01.05.2024
09.4456Neuseeland7,5 %seit 01.05.2024
09.4925Mercosur7,5 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7210Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8400Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9002USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12,8 % + 304,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 35 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Türkei0 % + 304,10 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0206.21.00 bis 0206.29.99von Rindern, gefroren: Hierher gehören nur gefrorene Schlachtnebenerzeugnisse von den in Position 0102 erfassten Tieren.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-183/7831.05.1979DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0206.29.91

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 8 Zollkontingente statt 11.
  1. 01.01.19720206.29.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch“
  2. 01.01.19880206.29.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0206.29.91
  3. 01.01.19890206.29.91.11.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“ · aus 0206.29.91
  4. 01.01.19890206.29.91.21.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“ · aus 0206.29.91
  5. 01.01.19890206.29.91.29.0neu eingeführt · aus 0206.29.91
  6. 01.01.19890206.29.91.91.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“ · aus 0206.29.91
  7. 01.01.19890206.29.91.99.0neu eingeführt · aus 0206.29.91
  8. 01.01.19900206.29.91.11.0Wortlaut geändert · „zur Verarbeitung“ · vorher „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“
  9. 01.01.19900206.29.91.21.0Wortlaut geändert · „zur Verarbeitung“ · vorher „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“
  10. 01.01.19900206.29.91.91.0Wortlaut geändert · „zur Verarbeitung“ · vorher „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“
  11. 01.07.19960206.29.91.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 0206.29.91 (8 Unterteilungen)
  12. 01.07.19960206.29.91.21.0aufgehoben · aufgeteilt in 0206.29.91 (8 Unterteilungen)
  13. 01.07.19960206.29.91.29.0aufgehoben · aufgeteilt in 0206.29.91 (8 Unterteilungen)
  14. 01.07.19960206.29.91.91.0aufgehoben · aufgeteilt in 0206.29.91 (8 Unterteilungen)
  15. 01.07.19960206.29.91.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  16. 21.09.20170206.29.91.11.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  17. 21.09.20170206.29.91.15.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  18. 21.09.20170206.29.91.21.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  19. 21.09.20170206.29.91.29.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  20. 21.09.20170206.29.91.33.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  21. 21.09.20170206.29.91.35.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  22. 21.09.20170206.29.91.37.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  23. 21.09.20170206.29.91.38.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  24. 21.09.20170206.29.91.41.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  25. 21.09.20170206.29.91.42.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  26. 21.09.20170206.29.91.44.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  27. 21.09.20170206.29.91.45.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  28. 21.09.20170206.29.91.51.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  29. 21.09.20170206.29.91.59.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  30. 21.09.20170206.29.91.61.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  31. 21.09.20170206.29.91.69.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  32. 21.09.20170206.29.91.71.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  33. 21.09.20170206.29.91.79.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  34. 21.09.20170206.29.91.91.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  35. 21.09.20170206.29.91.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Bisons-Zwerchfellpfeiler und Saumfleisch von hoher Qualität unter 0206.29.91?

Für Zwerchfellpfeiler und Saumfleisch von Bisons von hoher Qualität, soweit es nicht ganzes Saumfleisch ist, gilt die Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0. Ganzes Saumfleisch von Bisons von hoher Qualität gehört in 0206.29.91.11.0.

Gehören nicht zur menschlichen Ernährung geeignete Bisons-Nebenerzeugnisse unter 0206.29.91.21.0?

Nein, nach Kapitel 2, Anmerkung 1 gehören Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art nicht zu Kapitel 2, wenn sie zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind. Die Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0 erfasst dagegen genießbare Schlachtnebenerzeugnisse.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Bisons-Zwerchfellpfeiler aus Russland unter 0206.29.91.21.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 0206.29.91.21.0 ein Zusatzzoll.

Welche Kontrollen gelten bei der Einfuhr von Bisons-Zwerchfellpfeilern unter 0206.29.91.21.0?

Bei der Einfuhr gilt eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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