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Zolltarifnummer 0206.29.91.42.0 – Gefrorenes Saumfleisch, nicht Bison

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst ganzes, gefrorenes Saumfleisch von Rindern, das zur Verarbeitung bestimmt ist, nicht von Bisons stammt und weder für A- noch für B-Erzeugnisse bestimmt ist. Saumfleisch von Bisons zur Verarbeitung gehört in 0206.29.91.41.0, Saumfleisch zur Herstellung von A-Erzeugnissen in 0206.29.91.33.0 und 0206.29.91.35.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0206.29.91.42.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionGenießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
Unterpositionvon Rindern, frisch oder gekühlt
von Rindern, gefroren
ZolltarifnummerZungen
ZolltarifnummerLebern
Unterpositionandere
Zolltarifnummerzum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
andere
Kombinierte NomenklaturZwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
andere
Saumfleisch, ganz
zur Verarbeitung
andere
Zolltarifnummervon Bisons
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionvon Schweinen, frisch oder gekühlt
0206.41 – 0206.49von Schweinen, gefroren
Unterpositionandere, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, gefroren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0206.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0206.29.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0206.29.91.4210-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0206.29.91.42.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0206.29.91.42.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern …
✓von Rindern, gefrorenDie Ware ist gefroren und stammt von Rindern. Nur gefrorene Schlachtnebenerzeugnisse dieser Tiere gehören hierher.
✓andere, also nicht: Zungen, LebernDie Ware ist weder eine Zunge noch eine Leber, sondern ein anderes Schlachtnebenerzeugnis.
✓andere, also nicht: zum Herstellen von pharmazeutischen ErzeugnissenDie Ware ist nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt.
✓Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und SaumfleischDie Ware ist ein Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) oder Saumfleisch.
✓andere, also nicht: von hoher QualitätDie Ware ist nicht von hoher Qualität.
✓Saumfleisch, ganzDie Ware ist ganzes Saumfleisch.
✓zur VerarbeitungDie Ware ist zur Verarbeitung bestimmt.
✓andere, also nicht: zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602.10, 1602.50.31 bzw. 1602.50.95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem …Die Ware dient weder der Herstellung von A-Erzeugnissen noch von B-Erzeugnissen.
✓andere, also nicht: von BisonsDie Ware stammt nicht von Bisons.
0206.29.91.42.0Gefrorenes Saumfleisch von Rindern, nicht von Bisons

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0206.29.91

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0206.29.91.11.0von BisonsZollkontingent
0206.29.91.15.0andereZollkontingent
0206.29.91.21.0von BisonsZollkontingent
0206.29.91.29.0andereZollkontingent
0206.29.91.33.0von Bisonsnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.35.0anderenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.37.0von Bisonsnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.38.0anderenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.41.0von BisonsZollkontingent
0206.29.91.42.0anderediese SeiteZollkontingent
0206.29.91.44.0von BisonsZollkontingent
0206.29.91.45.0andereZollkontingent
0206.29.91.51.0von Bisonsnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.59.0anderenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.61.0von Bisonsnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.69.0anderenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0206.29.91.71.0von Bisons–
0206.29.91.79.0andere–
0206.29.91.91.0von Bisons–
0206.29.91.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0206.29.91 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0206.29.992Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um rohe, unverarbeitete, gefrorene Rinderbacken (aus dem Kopf- bzw. Wangenbereich des Rindes), ohne weitere Zusätze. Die …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0206.29.91.42.0

€
0206.29.91.42.0Drittlandszoll12,8 % + 304,10 EUR je 100 kg–––
0206.29.91.42.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 304,10 EUR je 100 kg + 50 %–––
0206.29.91.42.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 304,10 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0142alle Drittländer4 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.0143Argentinien4 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.4003alle Länder20 %seit 20.07.2025
09.4181Chile0 %seit 01.02.2025
09.4281Kanada0 %seit 01.01.2021
09.4456Neuseeland7,5 %seit 01.05.2024
09.4925Mercosur7,5 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7210Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12,8 % + 304,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 35 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Türkei0 % + 304,10 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0206.29.91.42.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0206.29.91.42.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0206.21.00 bis 0206.29.99von Rindern, gefroren: Hierher gehören nur gefrorene Schlachtnebenerzeugnisse von den in Position 0102 erfassten Tieren.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-183/7831.05.1979DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0206.29.91

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 6 Zollkontingente statt 8.
  1. 01.01.19720206.29.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch“
  2. 01.01.19880206.29.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0206.29.91
  3. 01.01.19890206.29.91.11.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“ · aus 0206.29.91
  4. 01.01.19890206.29.91.21.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“ · aus 0206.29.91
  5. 01.01.19890206.29.91.29.0neu eingeführt · aus 0206.29.91
  6. 01.01.19890206.29.91.91.0neu eingeführt · „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“ · aus 0206.29.91
  7. 01.01.19890206.29.91.99.0neu eingeführt · aus 0206.29.91
  8. 01.01.19900206.29.91.11.0Wortlaut geändert · „zur Verarbeitung“ · vorher „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“
  9. 01.01.19900206.29.91.21.0Wortlaut geändert · „zur Verarbeitung“ · vorher „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“
  10. 01.01.19900206.29.91.91.0Wortlaut geändert · „zur Verarbeitung“ · vorher „zur Verarbeitung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68“
  11. 01.07.19960206.29.91.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 0206.29.91 (8 Unterteilungen)
  12. 01.07.19960206.29.91.21.0aufgehoben · aufgeteilt in 0206.29.91 (8 Unterteilungen)
  13. 01.07.19960206.29.91.29.0aufgehoben · aufgeteilt in 0206.29.91 (8 Unterteilungen)
  14. 01.07.19960206.29.91.91.0aufgehoben · aufgeteilt in 0206.29.91 (8 Unterteilungen)
  15. 01.07.19960206.29.91.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  16. 21.09.20170206.29.91.11.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  17. 21.09.20170206.29.91.15.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  18. 21.09.20170206.29.91.21.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  19. 21.09.20170206.29.91.29.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  20. 21.09.20170206.29.91.33.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  21. 21.09.20170206.29.91.35.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  22. 21.09.20170206.29.91.37.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  23. 21.09.20170206.29.91.38.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  24. 21.09.20170206.29.91.41.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  25. 21.09.20170206.29.91.42.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  26. 21.09.20170206.29.91.44.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  27. 21.09.20170206.29.91.45.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  28. 21.09.20170206.29.91.51.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  29. 21.09.20170206.29.91.59.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  30. 21.09.20170206.29.91.61.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  31. 21.09.20170206.29.91.69.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  32. 21.09.20170206.29.91.71.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  33. 21.09.20170206.29.91.79.0neu eingeführt · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  34. 21.09.20170206.29.91.91.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0206.29.91 (9 Unterteilungen)
  35. 21.09.20170206.29.91.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0206.29.91.42.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Saumfleisch zur Verarbeitung unter 0206.29.91?

Für ganzes, gefrorenes Saumfleisch von Rindern zur Verarbeitung, das nicht von Bisons stammt und weder für A- noch für B-Erzeugnisse bestimmt ist, gilt 0206.29.91.42.0. Saumfleisch von Bisons zur Verarbeitung gehört in 0206.29.91.41.0.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Saumfleisch aus Russland unter 0206.29.91.42.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr.

Gehört nicht zum Verzehr geeignetes Saumfleisch unter 0206.29.91.42.0?

Nein. Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet, gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht zu 0206.29.91.42.0.

Gilt bei der Einfuhr von 0206.29.91.42.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja. Bei der Einfuhr gilt die amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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