01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0207.11.30.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0207.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0207.11.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0207.11.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0207.11.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0207.11.30.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0207.11.30.00.0?
- ×von Truthühnern0207.24, 0207.25, 0207.26, 0207.27
- ×von Enten0207.41, 0207.42, 0207.43.00.00.0, 0207.44 und 1 weitere
- ×von Gänsen0207.51, 0207.52, 0207.53.00.00.0, 0207.54 und 1 weitere
- ×von Perlhühnern0207.60
- ×unzerteilt, gefroren0207.12
- ×Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt0207.13
- ×Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren0207.14
- ×gerupft, entdarmt, mit Kopf und Ständern, genannt "Hühner 83 v. H."0207.11.10.00.0
- ×gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Hühner 65 v. H."; andere Angebotsformen0207.11.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0207.11.30.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0207.11.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0207.11.30.00.0 | gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Hühner 70 v. H." |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0207.11.30 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0207.11.30.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (7)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0830 | Island | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1946 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4067 | alle Länder | 149,00 EUR je t | seit 20.07.2025 |
| 09.4169 | USA | 149,00 EUR je t | seit 01.07.2021 |
| 09.4273 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4965 | Mercosur | 0 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7221 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 29,90 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 34 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Neuseeland | 7,47 EUR je 100 kg |
| Vietnam | 3,74 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0207.11.30.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0207.11.30.00.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0207.11.30 | gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v.H.“ Hierher gehören z. B. bratfertige Hähnchen, d.h. gerupfte Junghühner ohne Kopf und Ständer, jedoch mit Hals, bei denen sämtliche Innereien enfernt, aber Herz, Leber und Muskelmagen in den Tierkörper wieder eingelegt sind. |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-310/0618.07.2007 | Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. |
| C-151/9305.10.1994 | 1) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel … |
| C-319/1010.11.2011 | Unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren, wenn also die Anmeldungen zum Zollverfahren „Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr“ vor dem 27. September 2005 erfolgt sind, ist eine Berufung auf die Entscheidung des Settlement Body der … |
| C-140/0829.10.2009 | 1. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung ist … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0207.11.30
- 01.01.19960207.11.30neu eingeführt · „gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Hühner 70 v. H."“ · aus 87 Vorgängern
- 01.01.19960207.11.30.00.0neu eingeführt · „gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Hühner 70 v. H."“ · aus 87 Vorgängern
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0207.11.30.00.0
Gehören nicht zum Verzehr geeignete Hühnerteile unter 0207.11.30?
Nein. Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht unter 0207.11.30.00.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Hühner unter 0207.11.30 aus Russland?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für 0207.11.30.00.0 ein Zusatzzoll erhoben.
Welche Veterinärkontrollen gelten bei der Einfuhr von Hühnern unter 0207.11.30?
Bei der Einfuhr von Waren unter 0207.11.30.00.0 gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle mit Veterinärkontrolle für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile