01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 0207.41?
Die Warennummer 0207.41.20 erfasst Enten, gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt „Enten 85 v. H.“. Die Warennummer 0207.41.30 erfasst Enten, gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.“. Die Warennummer 0207.41.80 erfasst Enten, gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.“, sowie andere Angebotsformen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 0207.41.20gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt "Enten 85 …
- 0207.41.20.10.00207.41.20.90.0
- 0207.41.30gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen …
- 0207.41.30.10.00207.41.30.90.0
- 0207.41.80gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen …
- 0207.41.80.10.00207.41.80.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0207.41
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0207.41
Anmerkungen (5)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile von Geflügel, bestehend aus Humerus (Oberarm), Radius (Speiche) und Ulna (Elle), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die Flügelspitze einschließlich Karpal-(Mittelhand-)knochen kann entfernt …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2723/9024.09.1990 | Rohes, gefrorenes Hausgeflügelfleisch, das durch Abschaben des Knochengerüsts oder auf andere Weise gewonnen wird und aus kleinen, unregelmäßig geformten Stücken besteht, wurde in die damalige Nummer 0207.41.10 eingereiht; heute gehört es in die Warennummer 0207.14.10. | 0207.41.10heute 0207.14.10 |
Urteile des EuGH (6)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-310/0618.07.2007 | Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. |
| C-151/9305.10.1994 | Bei einem Hühnerschenkel mit einem Teil des Rückens, ohne Sterz, hängt die Einreihung in die Tarifstellen der Ausfuhrerstattungsanhänge von der Größe des Rückenteils ab. |
| C-499/0303.03.2005 | |
| C-290/9710.12.1998 | Teile von Hühnern, die aus den beiden von der Rückenhaut zusammengehaltenen Hintervierteln bestehen, gelten als „Viertel“. |
04Verlauf
Verlauf der Warennummern unter HS-Code 0207.41
Zum 01.01.2026 wurde eine Warennummer neu eingeführt. Die übrigen 2 Warennummern blieben unverändert.
- 01.01.20260207.41.80neu eingeführt · gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 63 v. H."; andere Angebotsformen
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 0207.41
Welche Waren gehören nicht unter die Unterposition 0207.41?
Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht unter die Unterposition 0207.41. Ebenso gehören genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410) und Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) nicht hierher.
Welche Warennummer gilt unter der Unterposition 0207.41 für Enten mit Kopf und Paddeln?
Gerupfte, ausgeblutete, geschlossene oder entdarmte Enten mit Kopf und Paddeln gehören in die Warennummer 0207.41.20. Gerupfte, ausgenommene Enten ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, gehören in die Warennummer 0207.41.30.
Gilt bei der Einfuhr von Enten unter der Unterposition 0207.41 eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle?
Ja, bei der Einfuhr gilt eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle für alle Länder. Für Waren aus der Europäischen Union, den Färöern und Grönland gilt sie ebenfalls.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile