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Zolltarifnummer 0210.20.90.15.0 – Rinderkeulen-Teile, nicht Bison

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Keulenteilstücke von Rindern ohne Knochen, die gesalzen, gewürzt, gepresst, ausschließlich an der Luft getrocknet und mit leichtem Edelschimmel sind und nicht von Bisons stammen. Keulenteilstücke von Bisons gehören in 0210.20.90.11.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0210.20.90.15.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
0210.11 – 0210.19Fleisch von Schweinen
UnterpositionFleisch von Rindern
Kombinierte Nomenklaturmit Knochen
Kombinierte Nomenklaturohne Knochen
Teilstücke von Keulen von mindestens 18 Monate alten Rindern, ohne sichtbares Muskelfett (3 bis 7 GHT) und mit einem pH-Wert des frischen Fleisches zwischen 5,4 und 6,0; gesalzen, gewürzt, gepresst, ausschließlich an der Luft getrocknet und mit leichtem Edelschimmel (mikroskopische Pilzflora); das Gewicht des Enderzeugnisses beträgt zwischen 41 GHT und 53 GHT des Ausgangserzeugnisses vor dem Salzen
Zolltarifnummervon Bisons
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
0210.91 – 0210.99andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0210.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0210.20.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0210.20.90.1510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0210.20.90.15.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0210.20.90.15.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse …
✓Fleisch von RindernDie Ware muss Fleisch von Rindern sein. Erfasst ist nur Fleisch, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, von den in Position 0102 erfassten Tieren. Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern gehören nicht hierher.
✓ohne KnochenDas Fleisch muss ohne Knochen sein. Fleisch mit Knochen gehört in eine andere Nummer.
✓Teilstücke von Keulen von mindestens 18 Monate alten Rindern, ohne sichtbares Muskelfett (3 bis 7 GHT) und mit einem pH-Wert des frischen Fleisches zwischen 5,4 und 6,0; gesalzen, gewürzt, gepresst, ausschließlich an der Luft getrocknet und mit leichtem Edelschimmel (mikroskopische Pilzflora); das Gewicht des Enderzeugnisses beträgt zwischen 41 GHT und 53 GHT des Ausgangserzeugnisses vor dem SalzenDie Ware ist ein Teilstück einer Keule von mindestens 18 Monate alten Rindern, ohne sichtbares Muskelfett (3 bis 7 GHT) und mit einem pH-Wert des frischen Fleisches zwischen 5,4 und 6,0. Sie ist gesalzen, gewürzt, gepresst, ausschließlich an der Luft getrocknet und mit leichtem Edelschimmel, und das Gewicht des Enderzeugnisses beträgt zwischen 41 GHT und 53 GHT des Ausgangserzeugnisses vor dem Salzen.
✓anderesDie Ware stammt nicht von Bisons und erfüllt zugleich die Merkmale der Keulenteilstücke.
0210.20.90.15.0Luftgetrocknete Rinderkeulen-Teilstücke, nicht Bison

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0210.20.90.15.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0210.20.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0210.20.90.11.0von Bisons–
0210.20.90.15.0anderesdiese SeiteCITES bei der Einfuhr
0210.20.90.91.0von Bisons–
0210.20.90.99.0anderesCITES bei der Einfuhr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0210.20.90 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2026-03946FrankreichUngekochtes, entbeintes, gesalzenes und getrocknetes Stück Rindfleisch, für den menschlichen Verzehr bestimmt und nach …23.09.2029
FRBTIFR-BTI-2026-03945FrankreichUngekochtes Rindfleisch, entbeint, gesalzen und getrocknet, anschließend in Scheiben geschnitten, für den menschlichen …22.09.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0210.20.90.15.0

€
0210.20.90.15.0Drittlandszoll15,4 % + 303,40 EUR je 100 kg–––
0210.20.90.15.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll15,4 % + 303,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
0210.20.90.15.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll15,4 % + 303,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (7)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0824Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4181Chile0 %seit 01.02.2025
09.4202Schweiz0 %seit 01.01.2021
09.4281Kanada0 %seit 01.01.2021
09.4456Neuseeland7,5 %seit 01.05.2024
09.4925Mercosur7,5 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7210Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 15,4 % + 303,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 35 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Türkei0 % + 303,40 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0210.20.90.15.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0210.20.90.15.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 6
6. a) Nichtgegartes, gewürztes Fleisch gehört zu Kapitel 16. Als „gewürzt“ gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind. b) Erzeugnisse der Position 0210 verbleiben auch dann in dieser Position, wenn ihnen bei ihrer Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch ihr Charakter als Erzeugnis der Position 0210 nicht verändert wird.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake“ im Sinne der Unterpositionen 0210.11 bis 0210.93, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen, vorausgesetzt, die langfristige Haltbarkeit wird durch das Salzen gewährleistet. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake“ im Sinne der Unterposition 0210.99, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0210.20.10 bis 0210.20.90Fleisch von Rindern: Hierher gehört nur Fleisch, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, von den in Position 0102 erfassten Tieren; Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern gehören zu Unterposition 0210.99.51 oder 0210.99.59.

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-33/9227.05.1993Rindfleisch fällt nur dann als gesalzen unter die Position 0210 des Gemeinsamen Zolltarifs ° Kombinierte Nomenklatur °, wenn es tiefgehend und in allen Teilen gleichmässig zum Zweck der langfristigen Haltbarmachung so gesalzen ist, daß ein Gesamtsalzgehalt …
C-319/1010.11.2011Unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren, wenn also die Anmeldungen zum Zollverfahren „Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr“ vor dem 27. September 2005 erfolgt sind, ist eine Berufung auf die Entscheidung des Settlement Body der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0210.20.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 4 Zollkontingente statt 7.
  1. 01.01.19720210.20.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „ohne Knochen“
  2. 01.07.19990210.20.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0210.20.90
  3. 21.09.20170210.20.90.11.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0210.20.90
  4. 21.09.20170210.20.90.15.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0210.20.90
  5. 21.09.20170210.20.90.91.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0210.20.90
  6. 21.09.20170210.20.90.99.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0210.20.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0210.20.90.15.0

Gehören zur menschlichen Ernährung nicht geeignete Waren unter 0210.20.90.15.0?

Nein, zur menschlichen Ernährung nicht geeignete Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210 gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht hierher. Für 0210.20.90.15.0 zählen nur Keulenteilstücke von Rindern, die die übrigen Merkmale dieser Nummer erfüllen.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland unter 0210.20.90.15.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird ein Zusatzzoll erhoben, der für diese Zolltarifnummer gilt.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter 0210.20.90.15.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben. Auch dieser Zusatzzoll gilt für diese Zolltarifnummer.

Gibt es bei der Einfuhr unter 0210.20.90.15.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr gilt die amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle mit Veterinärkontrolle. Sie gilt für alle Länder sowie für die Europäische Union, die Färöer und Grönland.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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