01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1006.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1006.20.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1006.20.99.9110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1006.20.99.91.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0?
- ×Rohreis (Paddy-Reis)1006.10
- ×halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert1006.30
- ×Bruchreis1006.40
- ×parboiled1006.20.11.00.0, 1006.20.13.00.0, 1006.20.15.00.0, 1006.20.17 und 1 weitere
- ×rundkörniger1006.20.92.00.0
- ×mittelkörniger1006.20.94.00.0
- ×langkörniger1006.20.96.00.0, 1006.20.98
- ×anderer, also nicht: Duftreis1006.20.99.99.0
- ×Basmati-Reis1006.20.99.13.0, 1006.20.99.18.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1006.20.99
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1006.20.99.13.0 | der Sorten Basmati 217 (Indien), Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Kernel (Basmati) (Pakistan), Pusa Basmati, Ranbir Basmati (Indien) … | Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr |
| 1006.20.99.18.0 | anderer | – |
| 1006.20.99.91.0 | andererdiese Seite | – |
| 1006.20.99.99.0 | anderer | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.20.99 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1006.20.17 | 1 | Vollkornreis, geschält und blanchiert, Langkorn (Länge über 6 mm) und mit einem Längen-/Breitenverhältnis von mindestens 3. Das Produkt wird in Verpackungen von 1 Kilogramm Nettogewicht angeboten. … |
| 1006.20.98 | 1 | Geschälter Reis (Cargo-Reis oder brauner Reis), nicht parboiled, Langkornreis, mit einem Längen-/Breitenverhältnis von 3 oder mehr, verpackt für den Einzelverkauf in einer Kartonbox mit einem Gewicht … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (7)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0878 | Mercosur | 0 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1796 | Ägypten | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4148 | alle Länder | 15 % | seit 20.07.2025 |
| 09.4729 | Vietnam | 0,00 EUR je t | seit 01.01.2022 |
| 09.4731 | Vietnam | 0,00 EUR je t | seit 01.01.2022 |
| 09.7222 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7530 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Statt 42,50 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0
Anmerkungen (2)
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-311/0412.01.2006 | Der Gerichtshof hat die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 nicht in Frage gestellt. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1006.20.99
- 01.01.20231006.20.99neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.20.92, aus 1006.20.94, aus 1006.20.96, aus 1006.20.98
- 01.01.20231006.20.99.13.0neu eingeführt · „der Sorten Basmati 217 (Indien), Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Kernel (Basmati) (Pakistan), Pusa Basmati, Ranbir Basmati (Indien) …“
- 01.01.20231006.20.99.18.0neu eingeführt · „anderer“
- 01.01.20231006.20.99.91.0neu eingeführt · „anderer“
- 01.01.20231006.20.99.99.0neu eingeführt · „anderer“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Duftreis unter der Warennummer 1006.20.99?
Für Duftreis, der kein Basmati-Reis ist, gilt die Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0. Sie setzt geschälten Reis (Cargo- oder Braunreis) voraus und erfasst keinen parboiled Reis.
Fällt bei Duftreis aus Belarus unter der Warennummer 1006.20.99 ein Zusatzzoll an?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus fällt für die Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Fällt bei Duftreis aus Russland unter der Warennummer 1006.20.99 ein Zusatzzoll an?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland fällt für die Zolltarifnummer 1006.20.99.91.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile