01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1211.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1211.90.868-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1211.90.86.4010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1211.90.86.40.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0?
- ×Ginsengwurzeln1211.20.00.00.0
- ×Cocablätter1211.30.00.00.0
- ×Mohnstroh1211.40.00.00.0
- ×Ephedra1211.50.00.00.0
- ×Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum (Prunus africana)1211.60.00.00.0
- ×Tonkabohnen1211.90.30.00.0
- ×Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii)1211.90.86.10.0
- ×Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum) (frisch oder gekühlt)1211.90.86.20.0
- ×Minze (frisch oder gekühlt)1211.90.86.30.0
- ×Gotu Kola (Centella asiatica)1211.90.86.60.0
- ×andere, also nicht: Oregano, getrocknet1211.90.86.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1211.90.86
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1211.90.86.10.0 | Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii) | Einfuhrkontrolle |
| 1211.90.86.20.0 | Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum) (frisch oder gekühlt) | Einfuhrkontrolle |
| 1211.90.86.30.0 | Minze (frisch oder gekühlt) | – |
| 1211.90.86.40.0 | Oregano, getrocknetdiese Seite | Einfuhrkontrolle |
| 1211.90.86.60.0 | Gotu Kola (Centella asiatica) | Einfuhrkontrolle |
| 1211.90.86.90.0 | andere | CITES bei der Einfuhr |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1211.90.86 eingereiht
101 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI31028/26-1Deutschland | Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Samen von Hagebutten. Die Samen werden nach den Angaben in der … | 27.09.2029 |
| DEBTI32507/26-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Cannabisblüten ohne weitere Zusätze. Als … | 20.09.2029 |
| DEBTI32425/26-1Deutschland | Nach den Antragsangaben handelt es sich um ganze Flohsamen, gemahlene Flohsamen bzw. Flohsamenschalen von Pflanzen der … | 10.09.2029 |
| DEBTI26330/26-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, zerkleinerte Pflanzenteile von Katzenminze. Nach … | 16.08.2029 |
| DEBTI26597/26-1Deutschland | Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Cannabisblüten ohne weitere Zusätze. Als Cannabisblüten werden … | 12.07.2029 |
| DEBTI49450/25-1Deutschland | Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um Moxa-Wolle (zerkleinertes Kraut) vom Chinesischen Beifuß … | 22.03.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0
Anmerkungen (2)
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
4. Zu Position 1211 gehören insbesondere folgende Pflanzen und Teile davon: Basilikum, Borretsch, Ginseng, Ysop, Süßholz, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut. Zu dieser Position gehören jedoch nicht: a) pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30; b) zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33; c) Insektizide, Fungizide, Herbizide, Desinfektionsmittel und ähnliche Waren der Position 3808.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1211.90.86 | andere: Hierher gehören, sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS, elfter Absatz genannten Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, sowie: 1. Teile der Cannabis-Pflanze, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 2. Orangetten, das sind ungenießbare Orangen, die kurz … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1211.90.86
- 01.01.20131211.90.86neu eingeführt · aus 1211.90.85
- 01.01.20131211.90.86.10.0neu eingeführt · „Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii)“ · aus 1211.90.85
- 01.01.20131211.90.86.20.0neu eingeführt · „Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum)“ · aus 1211.90.85
- 01.01.20131211.90.86.30.0neu eingeführt · „Minze“ · aus 1211.90.85
- 01.01.20131211.90.86.90.0neu eingeführt · aus 1211.90.85
- 01.10.20131211.90.86.20.0Wortlaut geändert · „Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum), frisch“ · vorher „Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum)“
- 01.10.20131211.90.86.30.0Wortlaut geändert · „Minze, frisch“ · vorher „Minze“
- 01.04.20141211.90.86.20.0Wortlaut geändert · „Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum)“ · vorher „Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum), frisch“
- 01.04.20141211.90.86.30.0Wortlaut geändert · „Minze“ · vorher „Minze, frisch“
- 21.10.20141211.90.86.20.0Wortlaut geändert · „Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum) (frisch oder gekühlt)“ · vorher „Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum)“
- 21.10.20141211.90.86.30.0Wortlaut geändert · „Minze (frisch oder gekühlt)“ · vorher „Minze“
- 06.01.20221211.90.86.40.0neu eingeführt · „Oregano, getrocknet“
- 03.07.20221211.90.86.60.0neu eingeführt · „Gotu Kola (Centella asiatica)“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0
Welche Zolltarifnummer gilt für getrockneten Oregano unter 1211.90.86?
Getrockneter Oregano gehört in die Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0. Basilikum, frisch oder gekühlt, und Minze, frisch oder gekühlt, haben eigene Zolltarifnummern unter 1211.90.86.
Gilt für getrockneten Oregano mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll unter 1211.90.86.40.0?
Für getrockneten Oregano mit Ursprung Russland gilt in dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für getrockneten Oregano mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll unter 1211.90.86.40.0?
Für getrockneten Oregano mit Ursprung Belarus gilt in dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission


