01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1211.90.86?
Zolltarifnummer 1211.90.86.10.0 erfasst Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii), Zolltarifnummer 1211.90.86.20.0 Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum) nur frisch oder gekühlt. Zolltarifnummer 1211.90.86.30.0 erfasst Minze nur frisch oder gekühlt, Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0 Oregano nur getrocknet. Zolltarifnummer 1211.90.86.60.0 erfasst Gotu Kola (Centella asiatica). Alle übrigen Waren, die die Zolltarifnummern davor nicht erfassen, fallen unter 1211.90.86.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1211.90.86
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 1211.90.86?
24 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1211.90.86. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Zitronengras – 1211.90.86.90.0
Pfefferminze – 1211.90.86.90.0
Samen – 1211.90.86.90.0
Flohsamen – 1211.90.86.90.0
Ashwagandha – 1211.90.86.90.0
Basilikum – 1211.90.86.90.0
Ashwagandha-Pulver – 1211.90.86.90.0
Süßholz-Wurzel – 1211.90.86.90.0
Minze – 1211.90.86.30.0
Getrocknetes Kraut – 1211.90.86.40.0
Oregano – 1211.90.86.40.0
Kamille – 1211.90.86.90.0
Rooibos – 1211.90.86.90.0
Salbei – 1211.90.86.90.0
Flohsamenschalen Pulver – 1211.90.86.90.0
Kamillentee – 1211.90.86.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1211.90.86
Anmerkungen (3)
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
4. Zu Position 1211 gehören insbesondere folgende Pflanzen und Teile davon: Basilikum, Borretsch, Ginseng, Ysop, Süßholz, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut. Zu dieser Position gehören jedoch nicht: a) pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30; b) zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33; c) Insektizide, Fungizide, Herbizide, Desinfektionsmittel und ähnliche Waren der Position 3808.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1211.90.86 | andere: Hierher gehören, sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS, elfter Absatz genannten Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, sowie: 1. Teile der Cannabis-Pflanze, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 2. Orangetten, das sind ungenießbare Orangen, die kurz … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1211.90.86
Welche Zolltarifnummer gilt für Minze unter der Warennummer 1211.90.86?
Frische oder gekühlte Minze gehört in die Zolltarifnummer 1211.90.86.30.0. Getrocknete Minze erfasst diese Zolltarifnummer nicht.
Gilt bei der Einfuhr unter der Warennummer 1211.90.86 eine Pflanzengesundheitskontrolle?
Ja, bei der Einfuhr gilt eine Pflanzengesundheitskontrolle für alle Länder. Sie ist für diese Warennummer hinterlegt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission