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Warennummer 1211.90.86 – Sonstige Kräuter und Pflanzenteile

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst die übrigen Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der Position 1211 in Kapitel 12, die hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert, soweit sie unter die Unterposition 1211.90 als andere fallen. Tonkabohnen gehören nicht hierher, sondern in die Zolltarifnummer 1211.90.30.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Pflanzenart und teils nach dem Zustand, frisch oder gekühlt bzw. getrocknet.

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Welche Zolltarifnummer aus Unterposition 1211.90 gilt für Ihre Minze?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1211.90.86?

Zolltarifnummer 1211.90.86.10.0 erfasst Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii), Zolltarifnummer 1211.90.86.20.0 Basilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum) nur frisch oder gekühlt. Zolltarifnummer 1211.90.86.30.0 erfasst Minze nur frisch oder gekühlt, Zolltarifnummer 1211.90.86.40.0 Oregano nur getrocknet. Zolltarifnummer 1211.90.86.60.0 erfasst Gotu Kola (Centella asiatica). Alle übrigen Waren, die die Zolltarifnummern davor nicht erfassen, fallen unter 1211.90.86.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionPflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerCurryblätter (Bergera/Murraya koenigii)
0 % · 101 vZTA
ZolltarifnummerBasilikum (Ocimum basilicum) und indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum) (frisch oder gekühlt)
0 % · 101 vZTA
ZolltarifnummerMinze (frisch oder gekühlt)
0 % · 101 vZTA
ZolltarifnummerOregano, getrocknet
0 % · 101 vZTA
ZolltarifnummerGotu Kola (Centella asiatica)
0 % · 101 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 101 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1211.90.86

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IsraelGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · Sri LankaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 1211.90.86?

24 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1211.90.86. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1211.90.86

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 3
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 4
4. Zu Position 1211 gehören insbesondere folgende Pflanzen und Teile davon: Basilikum, Borretsch, Ginseng, Ysop, Süßholz, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut. Zu dieser Position gehören jedoch nicht: a) pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30; b) zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33; c) Insektizide, Fungizide, Herbizide, Desinfektionsmittel und ähnliche Waren der Position 3808.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1211.90.86andere: Hierher gehören, sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS, elfter Absatz genannten Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, sowie: 1. Teile der Cannabis-Pflanze, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 2. Orangetten, das sind ungenießbare Orangen, die kurz …

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1211.90.86

Welche Zolltarifnummer gilt für Minze unter der Warennummer 1211.90.86?

Frische oder gekühlte Minze gehört in die Zolltarifnummer 1211.90.86.30.0. Getrocknete Minze erfasst diese Zolltarifnummer nicht.

Gilt bei der Einfuhr unter der Warennummer 1211.90.86 eine Pflanzengesundheitskontrolle?

Ja, bei der Einfuhr gilt eine Pflanzengesundheitskontrolle für alle Länder. Sie ist für diese Warennummer hinterlegt.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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