Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0 – Zuckermais-Kolben, 8 bis 12 mm

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm, der mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht ist und dessen Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zuckermais in Körnern, nicht gefroren, gehört in 2001.90.30.10.0, alle übrigen Zuckermais-Waren, etwa Kolben mit einem Durchmesser unter 8 mm oder über 12 mm, in 2001.90.30.99.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
UnterpositionGurken und Cornichons
Unterpositionandere
ZolltarifnummerMango-Chutney
ZolltarifnummerFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
Kombinierte NomenklaturZuckermais (Zea mays var. saccharata)
Zolltarifnummerin Körnern, nicht gefroren
andere
Zolltarifnummerin Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mmDiese Seite
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerYamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr
Kombinierte NomenklaturPilze
Kombinierte NomenklaturOliven
Kombinierte NomenklaturGemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2001.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2001.90.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2001.90.30.9110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2001.90.30.91.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, also nicht: Gurken und CornichonsDie Ware ist Gemüse, Früchte, Nüsse oder anderes genießbares Pflanzenteil, das mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht ist und nicht zu Gurken oder Cornichons gehört. Der Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, beträgt 0,5 GHT oder mehr.
✓Zuckermais (Zea mays var. saccharata)Die Ware ist Zuckermais der Art Zea mays var. saccharata.
✓andere, also nicht: in Körnern, nicht gefrorenDie Ware ist nicht Zuckermais in Körnern, der nicht gefroren ist, sondern Zuckermais in Kolben oder in einer anderen Aufmachung.
✓in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mmDer Kolben hat einen Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm.
2001.90.30.91.0Zuckermais-Kolben, 8 bis 12 mm Durchmesser

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2001.90.30

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2001.90.30.10.0in Körnern, nicht gefrorenAntidumpingzoll, Präferenzzollkontingent
2001.90.30.91.0in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mmdiese Seite–
2001.90.30.99.0anderePräferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2001.90.30 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2001.90.9722Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sonnengetrocknete, gesalzene Tomaten, als Hälften oder Streifen, mariniert mit Essigsäure. Die Ware wird in Kartons mit Innenfolie mit einem Inhalt von …
2001.90.2010Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von grünem Chili mit brennendem Geschmack, eingelegt in einer Masse aus Öl und Gewürzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Gehalt an freier …
2001.90.702Geröstete Paprika, in Essig konserviert, in einem 550g-Glas. Zutaten: geröstete rote Paprika, Knoblauch, Petersilie, Wasser, Salz, Zucker, Essig.
2001.90.101Mangostücke in Chutney-Sauce, verpackt in einem Glasbehälter zu 450 Gramm. Zutaten: Mangostücke, Zucker, Salz, Chilipulver, Essigsäure, Knoblauch, Ingwer, Zimtpulver und Muskatnuss.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0

€
2001.90.30.91.0Drittlandszoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg–––
2001.90.30.91.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
2001.90.30.91.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0882Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1354Israel0 % + 6,58 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1953Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6718Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7224Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7233Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7305Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7528Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 40 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
APS+-Länder0 % + 9,40 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,6 % + 9,40 EUR je 100 kg
Algerien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Chile1,6 % + 9,40 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Ecuador9,40 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Island0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Israel0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Kolumbien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Paraguay0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Peru0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Südafrika1,6 % + 9,40 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Zentralamerika9,40 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 9,40 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1196/9727.06.1997Pilze der Gattung Agaricus, vollständig gegart und in Salzlake mit Zusatz von Essig konserviert, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht.2001.90.50
1196/9727.06.1997Zubereitete, blanchierte Pilze der Gattung Agaricus, in Flüssigkeit eingelegt, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht.2001.90.50

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-49/0030.01.2001Die Klage in T-49/00 wurde als unzulässig abgewiesen, die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2001.90.30

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 8.
  1. 01.01.19722001.90.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zuckermais (Zea mays var. saccharata)“
  2. 21.12.20062001.90.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2001.90.30
  3. 21.12.20062001.90.30.10.0neu eingeführt · „in Körnern, nicht gefroren“ · aus 2001.90.30
  4. 01.08.20202001.90.30.91.0neu eingeführt · „in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm“ · aus 2001.90.30
  5. 01.08.20202001.90.30.99.0neu eingeführt · aus 2001.90.30

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Zuckermais in Kolben mit 10 mm Durchmesser innerhalb der Warennummer 2001.90.30?

Für Zuckermais in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm, gilt die Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0. Zuckermais in Körnern, nicht gefroren, gehört in 2001.90.30.10.0, alle übrigen Zuckermais-Waren der Warennummer 2001.90.30 in 2001.90.30.99.0.

Gilt für Zuckermais in Kolben aus Belarus ein Zusatzzoll unter der Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für die Zolltarifnummer 2001.90.30.91.0 ein Zusatzzoll erhoben. Er betrifft Zuckermais in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →