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Zolltarifnummer 2001.90.97.21.0 – Weinblätter ohne Zusatz von Zucker

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Weinblätter, die mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sind, mit einem Gehalt an freier flüchtiger Säure von 0,5 GHT oder mehr, und denen kein Zucker zugesetzt ist. Weinblätter, die nicht ohne Zusatz von Zucker sind, gehören in die Zolltarifnummer 2001.90.97.29.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2001.90.97.21.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
UnterpositionGurken und Cornichons
Unterpositionandere
ZolltarifnummerMango-Chutney
ZolltarifnummerFrüchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
Kombinierte NomenklaturZuckermais (Zea mays var. saccharata)
ZolltarifnummerYamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr
Kombinierte NomenklaturPilze
Kombinierte NomenklaturOliven
Kombinierte NomenklaturGemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen
Kombinierte Nomenklaturandere
Weinblätter
Zolltarifnummerohne Zusatz von ZuckerDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2001.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2001.90.978-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2001.90.97.2110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2001.90.97.21.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2001.90.97.21.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, also nicht: Gurken und CornichonsDie Ware ist ein Gemüse, eine Frucht, eine Nuss oder ein anderer genießbarer Pflanzenteil, der mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht ist. Der Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, beträgt 0,5 GHT oder mehr.
✓andere, also nicht: Mango-Chutney, Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Yamswurzeln, Süßkartoffeln und …Die Ware ist eine übrige Zubereitung aus Gemüse oder anderen Pflanzenteilen, die nicht unter die eigens benannten Waren der Unterposition 2001.90 fällt.
✓WeinblätterDie Ware sind Weinblätter.
✓ohne Zusatz von ZuckerDie Ware ist ohne Zusatz von Zucker. Ihre Zusammensetzung weist keinen Zuckerzusatz aus.
2001.90.97.21.0Weinblätter ohne Zusatz von Zucker

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2001.90.97.21.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2001.90.97

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2001.90.97.11.0ohne Zusatz von Zucker–
2001.90.97.19.0andere–
2001.90.97.21.0ohne Zusatz von Zuckerdiese Seite–
2001.90.97.29.0andere–
2001.90.97.31.0ohne Zusatz von Zucker–
2001.90.97.39.0andere–
2001.90.97.54.0ohne Zusatz von Zucker–
2001.90.97.56.0andere–
2001.90.97.81.0ohne Zusatz von Zucker–
2001.90.97.89.0andere–
2001.90.97.91.0ohne Zusatz von ZuckerLebens- und Futtermittelkontrolle
2001.90.97.99.0andereLebens- und Futtermittelkontrolle

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2001.90.97 eingereiht

22 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland19
Spanien2
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI44/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sonnengetrocknete, gesalzene Tomaten, als Hälften oder Streifen, mariniert …20.08.2029
DEBTI4582/26-1DeutschlandAntragsangaben: mit Essigsäure zubereitete, halbgetrocknete Tomaten mit Meersalz im wiederverschließbaren 150 …05.07.2029
DEBTI13633/26-1DeutschlandAntragsangaben: eingelegter Knoblauch mit Süßungsmitteln. Gehalt an freier flüchtiger Säure i. S. der ZAnm 1 zu Kap 20 …31.05.2029
DEBTI11807/26-1DeutschlandAntragsangaben: eingelegter, mit Essig zubereiteter Ingwer, verpackt in einem 1,5 kg Beutel. Gehalt an freier …12.04.2029
DEBTI39594/24-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): zubereitete Zwiebeln, in Aufmachung für den Einzelverkauf (265 …27.07.2028
DEBTI17611/25-1DeutschlandEingelegter Ingwer in Scheiben, weiß. Verpackt in Kunststoffbeuteln à 1500 g (Abtropfgewicht: 1000 g) für den …15.05.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2001.90.2010Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von grünem Chili mit brennendem Geschmack, eingelegt in einer Masse aus Öl und Gewürzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Gehalt an freier …
2001.90.702Geröstete Paprika, in Essig konserviert, in einem 550g-Glas. Zutaten: geröstete rote Paprika, Knoblauch, Petersilie, Wasser, Salz, Zucker, Essig.
2001.90.101Mangostücke in Chutney-Sauce, verpackt in einem Glasbehälter zu 450 Gramm. Zutaten: Mangostücke, Zucker, Salz, Chilipulver, Essigsäure, Knoblauch, Ingwer, Zimtpulver und Muskatnuss.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2001.90.97.21.0

€
2001.90.97.21.0Drittlandszoll16 %1.600 €812 €2.412 €
2001.90.97.21.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll66 %6.600 €1.162 €7.762 €
2001.90.97.21.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll66 %6.600 €1.162 €7.762 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 16 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 54 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202614,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)11,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2001.90.97.21.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2001.90.97.21.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1196/9727.06.1997Vollständig gegarte Pilze der Gattung Agaricus, in Salzlake mit Essig konserviert und mit einem Gehalt an freier flüchtiger Säure von 0,5 GHT oder mehr, wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht.2001.90.50
1196/9727.06.1997Zubereitete, blanchierte Pilze der Gattung Agaricus in Flüssigkeit mit einem Gehalt an freier flüchtiger Säure von 0,5 GHT oder mehr wurden in die Warennummer 2001.90.50 eingereiht.2001.90.50

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-49/0030.01.2001Im Urteil T-49/00 wurde die Klage als unzulässig abgewiesen.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2001.90.97

  1. 01.01.20082001.90.97neu eingeführt · aus 2001.90.93, aus 2001.90.99
  2. 01.01.20082001.90.97.21.0neu eingeführt · „ohne Zusatz von Zucker“ · aus 2001.90.93, 2001.90.99 (18 Unterteilungen)
  3. 01.01.20082001.90.97.29.0neu eingeführt · aus 2001.90.93, 2001.90.99 (18 Unterteilungen)
  4. 01.01.20082001.90.97.31.0neu eingeführt · „ohne Zusatz von Zucker“ · aus 2001.90.93, 2001.90.99 (18 Unterteilungen)
  5. 01.01.20082001.90.97.39.0neu eingeführt · aus 2001.90.93, 2001.90.99 (18 Unterteilungen)
  6. 01.01.20082001.90.97.81.0neu eingeführt · „ohne Zusatz von Zucker“ · aus 2001.90.93, 2001.90.99 (18 Unterteilungen)
  7. 01.01.20082001.90.97.89.0neu eingeführt · aus 2001.90.93, 2001.90.99 (18 Unterteilungen)
  8. 01.01.20082001.90.97.91.0neu eingeführt · „ohne Zusatz von Zucker“ · aus 2001.90.93, 2001.90.99 (18 Unterteilungen)
  9. 01.01.20082001.90.97.99.0neu eingeführt · aus 2001.90.93, 2001.90.99 (18 Unterteilungen)
  10. 01.01.20152001.90.97.54.0neu eingeführt · „ohne Zusatz von Zucker“ · aus 2001.90.97 (10 Unterteilungen)
  11. 01.01.20152001.90.97.56.0neu eingeführt · aus 2001.90.97 (10 Unterteilungen)
  12. 01.01.20152001.90.97.81.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 01.01.20152001.90.97.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
  14. 01.01.20152001.90.97.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
  15. 01.01.20152001.90.97.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  16. 06.07.20182001.90.97.11.0neu eingeführt · „ohne Zusatz von Zucker“
  17. 06.07.20182001.90.97.19.0neu eingeführt

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2001.90.97.21.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Weinblätter ohne Zusatz von Zucker unter der Warennummer 2001.90.97?

Weinblätter ohne Zusatz von Zucker gehören in die Zolltarifnummer 2001.90.97.21.0. Weinblätter, die nicht ohne Zusatz von Zucker sind, gehören in die Zolltarifnummer 2001.90.97.29.0.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Weinblätter ohne Zusatz von Zucker unter 2001.90.97.21.0 bei Ursprung Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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