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Zolltarifnummer 2008.40.71.90.0 – Birnenstücke, über 15 GHT Zucker

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Birnen in Stücken oder anderer Form, ohne Alkohol, mit Zucker in unmittelbaren Umschließungen bis zu einem Kilogramm und mit mehr als 15 GHT Zuckergehalt. Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke, gehören in die Zolltarifnummer 2008.40.71.20.0.

Typische Waren:Birnenstücke im GlasBirnenstücke für den EinzelverkaufBirnenstücke im Schraubglas

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.40.71.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
ZolltarifnummerFlocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Zucker
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
2008.91 – 2008.99andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.40.718-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.40.71.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.40.71.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.40.71.90.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓BirnenDie Ware besteht aus Birnen, zum Beispiel als Birnenstücke im Konservenglas.
✓ohne Zusatz von AlkoholDer Ware ist ohne Zusatz von Alkohol hergestellt. In den vZTA-Beispielen ist kein Alkohol enthalten.
✓mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDie Ware ist mit Zucker zubereitet und liegt in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von einem Kilogramm oder weniger vor, zum Beispiel in einem Konservenglas mit 300 g Nettoinhalt.
✓mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHTDer Zuckergehalt liegt über 15 GHT und wird bei 20 °C refraktometrisch nach der Methode der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 ermittelt.
✓andere, also nicht: Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von StärkeDie Ware liegt in Stücken oder einer anderen Form vor, nicht als Flocken oder Pulver, auch nicht mit Zusatz von Stärke.
2008.40.71.90.0Birnenstücke, über 15 GHT Zucker

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.40.71

ZolltarifnummerWortlaut
2008.40.71.20.0Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke
2008.40.71.90.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.40.71 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI28327/25-2DeutschlandAngaben des Antragstellers (als zutreffend unterstellt): Birne, in Stücken, in Aufmachung für den Einzelverkauf …01.09.2028
DEBTI28320/25-2DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Birne, in Stücken, in Aufmachung für den Einzelverkauf (Konservenglas mit …28.08.2028
DEBTI28301/25-2DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Birne, in Stücken, in Aufmachung für den Einzelverkauf (Konservenglas mit …18.08.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.40.795Antragsangaben: Birne, in Stücken, in Aufmachung für den Einzelverkauf (Konservenglas mit Schraubdeckel, mit einem Nettoinhalt von 300 g). Alkohol: nicht enthalten. Zuckergehalt i.S. der ZAnm 2 a) …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.40.71.90.0

€
2008.40.71.90.0Drittlandszoll19,2 %1.920 €834 €2.754 €
2008.40.71.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll69,2 %6.920 €1.184 €8.104 €
2008.40.71.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll69,2 %6.920 €1.184 €8.104 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1822Südafrika0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 19,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202617,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.40.71.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.40.71.90.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.40.71

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19722008.40.71gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT“
  2. 01.01.19962008.40.71unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2008.40.71
  3. 01.01.19962008.40.71.90.0neu eingeführt · aus 2008.40.71
  4. 01.06.20022008.40.71.20.0neu eingeführt · „Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke“ · aus 2008.40.51, 2008.40.59, 2008.40.79, 2008.40.91, 2008.40.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.40.71.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Birnenflocken oder Birnenpulver aus der Warennummer 2008.40.71?

Birnenflocken und Birnenpulver, auch mit Zusatz von Stärke, gehören in die Zolltarifnummer 2008.40.71.20.0. Die Zolltarifnummer 2008.40.71.90.0 gilt für die übrigen Birnen mit denselben Merkmalen, also alle, die nicht Flocken oder Pulver sind.

Gehören Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren zur Warennummer 2008.40.71?

Nein, Fruchtgelees, Fruchtpasten und dergleichen in Form von Zuckerwaren gehören nicht zu den Positionen 2007 und 2008, sondern zur Position 1704. Die Zolltarifnummer 2008.40.71.90.0 erfasst diese Erzeugnisse daher nicht.

Fällt für Birnen mit Ursprung Russland unter 2008.40.71.90.0 ein Zusatzzoll an?

Für Waren mit Ursprung Russland fällt auf die Zolltarifnummer 2008.40.71.90.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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