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Zolltarifnummer 2008.50.92.10.0 – Aprikosenhälften ab fünf Kilogramm

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Aprikosenhälften oder Marillenhälften ohne Zusatz von Alkohol und Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder mehr. Von der Warennummer 2008.50.98 trennt sie der Inhalt der unmittelbaren Umschließung, denn diese Warennummer erfasst dieselben Waren nur in Umschließungen mit weniger als 5 kg. Aprikosenpülpe gehört in die Zolltarifnummer 2008.50.92.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.50.92.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
ohne Zusatz von Alkohol
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
Kombinierte Nomenklatur5 kg oder mehr
ZolltarifnummerAprikosenhälften/MarillenhälftenDiese Seite
ZolltarifnummerAprikosenpülpe/Marillenpülpe
ZolltarifnummerFlocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturweniger als 5 kg
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
2008.91 – 2008.99andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.50.928-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.50.92.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.50.92.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.50.92.10.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓Aprikosen/MarillenDie Ware besteht aus Aprikosen oder Marillen.
✓ohne Zusatz von AlkoholDer Ware ist kein Alkohol zugesetzt.
✓ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts vonDer Ware ist kein Zucker zugesetzt, und sie ist in unmittelbaren Umschließungen verpackt.
✓5 kg oder mehrDer Inhalt jeder unmittelbaren Umschließung wiegt 5 kg oder mehr.
✓Aprikosenhälften/MarillenhälftenDie Ware liegt als Hälften vor.
2008.50.92.10.0Aprikosenhälften ohne Zucker, ab 5 kg

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2008.50.92.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.50.92

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2008.50.92.10.0Aprikosenhälften/Marillenhälftendiese Seite–
2008.50.92.20.0Aprikosenpülpe/MarillenpülpePräferenzzollkontingent
2008.50.92.30.0Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke–
2008.50.92.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.50.92 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.50.691Aprikosenpüree. Das Produkt besteht aus einer intensiv gelb-orangefarbenen Flüssigkeit. Das Verarbeitungsverfahren ermöglicht es, Trockenfrüchte durch eine Reihe von Behandlungen in Püree …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.50.92.10.0

€
2008.50.92.10.0Drittlandszoll13,6 %1.360 €795 €2.155 €
2008.50.92.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll63,6 %6.360 €1.145 €7.505 €
2008.50.92.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll63,6 %6.360 €1.145 €7.505 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0212Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1822Südafrika0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 13,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202611,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)10,1 %
Algerien6,8 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.50.92.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.50.92.10.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.50.92

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 2.
  1. 01.01.19952008.50.92neu eingeführt · „5 kg oder mehr“ · aus 2008.50.91
  2. 01.01.19952008.50.92.10.0neu eingeführt · „Aprikosenhälften/Marillenhälften“ · aus 2008.50.91
  3. 01.01.19952008.50.92.20.0neu eingeführt · „Aprikosenpülpe/Marillenpülpe“ · aus 2008.50.91
  4. 01.01.19952008.50.92.90.0neu eingeführt · aus 2008.50.91
  5. 01.06.20022008.50.92.30.0neu eingeführt · „Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke“ · aus 2008.50.61, 2008.50.69, 2008.50.79

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.50.92.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Aprikosenhälften ohne Zucker unter der Warennummer 2008.50.92?

Aprikosenhälften oder Marillenhälften ohne Zusatz von Alkohol und Zucker, in unmittelbaren Umschließungen von 5 kg oder mehr, gehören in die Zolltarifnummer 2008.50.92.10.0. Die übrigen Nummern der Warennummer sind 2008.50.92.20.0 für Aprikosenpülpe, 2008.50.92.30.0 für Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke, und 2008.50.92.90.0 für andere Waren.

Gilt für Aprikosenhälften mit Ursprung Russland unter 2008.50.92.10.0 ein Zusatzzoll?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Gilt für Aprikosenhälften mit Ursprung Belarus unter 2008.50.92.10.0 ein Zusatzzoll?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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