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Zolltarifnummer 2008.97.12.11.0 – Tropische Mischungen mit Feigen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Waren von tropischen Früchten, einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr, die Feigen enthalten, mit Zusatz von Alkohol, einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT und höchstens 11,85 % mas vorhandenem Alkohol. Waren mit Haselnüssen statt Feigen gehören in die nächste Nachbarnummer 2008.97.12.15.0, Waren mit Pistazien in 2008.97.12.19.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.97.12.11.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19
ZolltarifnummerPalmherzen
UnterpositionMoosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)
UnterpositionMischungen
andere
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
ZolltarifnummerFeigen enthaltendDiese Seite
ZolltarifnummerHaselnüsse enthaltend
ZolltarifnummerPistazien enthaltend
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
Unterpositionandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.976-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.97.128-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.97.12.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.97.12.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.97.12.11.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19, also nicht: Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander …Die Ware ist eine Zubereitung aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, auch als Mischung, und keine Schalenfrüchte, Erdnüsse oder Samen.
✓MischungenDie Ware ist eine Mischung aus mehreren Früchten oder Pflanzenteilen und gehört nicht zu Palmherzen, Moosbeeren oder Preiselbeeren.
✓andere, also nicht: tropische Nüsse und tropische Früchte mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
✓mit Zusatz von AlkoholDie Ware enthält zugesetzten Alkohol; Waren ohne Alkoholzusatz fallen unter andere Zolltarifnummern dieser Warennummer.
✓mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHTDie Ware hat einen Zuckergehalt von mehr als 9 GHT, berechnet als Saccharose und refraktometrisch bei 20 °C ermittelt.
✓mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder wenigerDie Ware hat höchstens 11,85 % mas vorhandenen Alkohol; gemessen werden die Masseneinheiten reinen Alkohols in 100 Masseneinheiten der Ware.
✓von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)Die Ware ist aus tropischen Früchten oder eine Mischung mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr. Als tropische Früchte gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
✓Feigen enthaltendDie Ware enthält Feigen.
2008.97.12.11.0Tropische Fruchtmischungen mit Feigen

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.97.12

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2008.97.12.11.0Feigen enthaltenddiese SeiteEinfuhrkontrolle
2008.97.12.15.0Haselnüsse enthaltendEinfuhrkontrolle
2008.97.12.19.0Pistazien enthaltendEinfuhrkontrolle
2008.97.12.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.97.12 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.97.7863Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus gewürzten Erdnüssen, gerösteten und gesalzenen Cashewnüssen, mit einer Teighülle ummantelten Erdnüssen und Cranberries. Handelseinheit …
2008.97.7428Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung, Smoothie, aus einer Mischung von Fruchtpürees mit Zusatz von Ingwer, in Aufmachung für den Einzelverkauf (190 g-Folienstandbeutel mit …
2008.97.9813Antragsangaben: Seealgensalat mit Sesam, mariniert, tiefgefroren; Aufmachung: in 1 kg-Packungen für den Einzelverkauf aufgemacht. Gehalt an freier flüchtiger Säure i.S. d. ZAnm 1 Kap 20 (gemäß …
2008.97.598Antragsangaben: Snack, bestehend aus einer gefriergetrockneten Mischung aus verschiedenen Fruchtmarksorten (Heidelbeer, Apfel, Himbeer, Maquibeeren) und Kokosnuss. Die dunkelvioletten, ausgeformten …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.97.12.11.0

€
2008.97.12.11.0Drittlandszoll16 %1.600 €812 €2.412 €
2008.97.12.11.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll66 %6.600 €1.162 €7.762 €
2008.97.12.11.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll66 %6.600 €1.162 €7.762 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 16 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202614,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.97.12.11.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiEinfuhr aus der Türkei nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.97.12.11.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.97.12

  1. 01.01.20122008.97.12neu eingeführt · „von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)“ · aus 23 Vorgängern
  2. 17.04.20122008.97.12unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2008.97.12
  3. 17.04.20122008.97.12.90.0neu eingeführt · aus 2008.97.12
  4. 01.01.20142008.97.12Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.20142008.97.12.90.0Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 03.09.20142008.97.12.11.0neu eingeführt · „Feigen enthaltend“ · aus 2008.97.12
  7. 03.09.20142008.97.12.15.0neu eingeführt · „Haselnüsse enthaltend“ · aus 2008.97.12
  8. 03.09.20142008.97.12.19.0neu eingeführt · „Pistazien enthaltend“ · aus 2008.97.12

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.97.12.11.0

Gehören Fruchtgelees oder dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren unter 2008.97.12.11.0?

Nein, Fruchtgelees, Fruchtpasten und dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren oder Schokoladewaren gehören nicht zu den Positionen 2007 und 2008 und damit nicht unter 2008.97.12.11.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Waren mit Feigen unter 2008.97.12?

Waren mit Feigen gehören in die Zolltarifnummer 2008.97.12.11.0. Für Waren mit Haselnüssen oder Pistazien gelten eigene Zolltarifnummern, die Sie unter 2008.97.12 finden.

Gilt ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland unter 2008.97.12.11.0?

Ja, bei Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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