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Zolltarifnummer 2008.97.32.11.0 – Tropische Mischungen mit Feigen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mischungen aus tropischen Früchten mit Zusatz von Alkohol, die Feigen enthalten und einen vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger haben. Haselnüsse enthaltende Mischungen gehören in die Zolltarifnummer 2008.97.32.15.0, Pistazien enthaltende in 2008.97.32.19.0 und die übrigen in 2008.97.32.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.97.32.11.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19
ZolltarifnummerPalmherzen
UnterpositionMoosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)
UnterpositionMischungen
andere
mit Zusatz von Alkohol
Unterpositionmit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
andere
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
ZolltarifnummerFeigen enthaltendDiese Seite
ZolltarifnummerHaselnüsse enthaltend
ZolltarifnummerPistazien enthaltend
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.976-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.97.328-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.97.32.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.97.32.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.97.32.11.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19, also nicht: Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander …Die Ware ist eine Mischung aus Früchten oder Nüssen, nicht eine Mischung der Unterposition 2008.19 aus Schalenfrüchten, Erdnüssen und anderen Samen.
✓MischungenDie Ware ist eine Mischung mehrerer Früchte oder Nüsse und keine Zubereitung einer einzelnen Sorte.
✓andere, also nicht: tropische Nüsse und tropische Früchte mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehrDie Ware enthält weniger als 50 GHT tropische Nüsse, sodass sie nicht als Mischung mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr gilt.
✓mit Zusatz von AlkoholDer Mischung wurde Alkohol zugesetzt.
✓andere, also nicht: mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHTDer Zuckergehalt der Mischung liegt höchstens bei 9 GHT. Liegt er darüber, fällt die Mischung in die Unterteilung mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT.
✓mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder wenigerDer vorhandene Alkoholgehalt liegt bei 11,85 % mas oder darunter, gemessen als Masseneinheiten reinen Alkohols je 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses.
✓von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)Die Ware besteht aus tropischen Früchten, zum Beispiel Guaven, Mangofrüchten oder Papaya-Früchten, einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr.
✓Feigen enthaltendDie Mischung enthält Feigen.
2008.97.32.11.0Feigen enthaltende Mischungen aus tropischen Früchten

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.97.32

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2008.97.32.11.0Feigen enthaltenddiese SeiteEinfuhrkontrolle
2008.97.32.15.0Haselnüsse enthaltendEinfuhrkontrolle
2008.97.32.19.0Pistazien enthaltendEinfuhrkontrolle
2008.97.32.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.97.32 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.97.7863Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus gewürzten Erdnüssen, gerösteten und gesalzenen Cashewnüssen, mit einer Teighülle ummantelten Erdnüssen und Cranberries. Handelseinheit …
2008.97.7428Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung, Smoothie, aus einer Mischung von Fruchtpürees mit Zusatz von Ingwer, in Aufmachung für den Einzelverkauf (190 g-Folienstandbeutel mit …
2008.97.9813Antragsangaben: Seealgensalat mit Sesam, mariniert, tiefgefroren; Aufmachung: in 1 kg-Packungen für den Einzelverkauf aufgemacht. Gehalt an freier flüchtiger Säure i.S. d. ZAnm 1 Kap 20 (gemäß …
2008.97.598Antragsangaben: Snack, bestehend aus einer gefriergetrockneten Mischung aus verschiedenen Fruchtmarksorten (Heidelbeer, Apfel, Himbeer, Maquibeeren) und Kokosnuss. Die dunkelvioletten, ausgeformten …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.97.32.11.0

€
2008.97.32.11.0Drittlandszoll15 %1.500 €805 €2.305 €
2008.97.32.11.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll65 %6.500 €1.155 €7.655 €
2008.97.32.11.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll65 %6.500 €1.155 €7.655 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 15 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202613,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.97.32.11.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiEinfuhr aus der Türkei nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.97.32.11.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.97.32

  1. 01.01.20122008.97.32neu eingeführt · „von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)“ · aus 23 Vorgängern
  2. 17.04.20122008.97.32unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2008.97.32
  3. 17.04.20122008.97.32.90.0neu eingeführt · aus 2008.97.32
  4. 01.01.20142008.97.32Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.20142008.97.32.90.0Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 03.09.20142008.97.32.11.0neu eingeführt · „Feigen enthaltend“ · aus 2008.97.32
  7. 03.09.20142008.97.32.15.0neu eingeführt · „Haselnüsse enthaltend“ · aus 2008.97.32
  8. 03.09.20142008.97.32.19.0neu eingeführt · „Pistazien enthaltend“ · aus 2008.97.32

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.97.32.11.0

Gilt auf Feigen enthaltende Mischungen unter 2008.97.32.11.0 mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Gilt auf Feigen enthaltende Mischungen unter 2008.97.32.11.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.

Welche Zolltarifnummer gilt für Pistazien enthaltende Mischungen unter 2008.97.32?

Pistazien enthaltende Mischungen gehören in die Zolltarifnummer 2008.97.32.19.0. Feigen enthaltende Mischungen gehören in 2008.97.32.11.0, Haselnüsse enthaltende in 2008.97.32.15.0 und die übrigen Mischungen in 2008.97.32.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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