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Zolltarifnummer 2008.97.98.90.0 – Pflanzenmischungen o. Zuckerzusatz

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mischungen aus anderen genießbaren Pflanzenteilen ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, die in unmittelbaren Umschließungen mit weniger als 4,5 kg Inhalt verpackt sind. Mischungen mit 50 GHT oder mehr tropischen Früchten und tropischen Nüssen gehören in die Warennummer 2008.97.97, Waren mit Feigen, Haselnüssen oder Pistazien in die Zolltarifnummern 2008.97.98.11.0, 2008.97.98.15.0 oder 2008.97.98.19.0. Typische Waren sind Seealgensalat mit Sesam und Würzmischungen für Reis aus geröstetem Sesam und Algen.

Typische Waren:Seealgensalat mit SesamSeealgensalat, tiefgefrorenWürzmischung für Reis

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.97.98.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19
ZolltarifnummerPalmherzen
UnterpositionMoosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)
UnterpositionMischungen
andere
ohne Zusatz von Alkohol
Unterpositionmit Zusatz von Zucker
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
Unterposition5 kg oder mehr
Unterposition4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg
weniger als 4,5 kg
Kombinierte Nomenklaturvon tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerFeigen enthalten
ZolltarifnummerHaselnüsse enthaltend
ZolltarifnummerPistazien enthaltend
ZolltarifnummerMischungen in ihrem Saft, bestehend aus mindestens zwei dieser Früchte: Pfirsiche, Birnen oder Ananas
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.976-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.97.988-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.97.98.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.97.98.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.97.98.90.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19, also nicht: Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander …Die Ware ist eine Zubereitung aus mehreren Bestandteilen oder aus anderen genießbaren Pflanzenteilen, etwa Seealgen, und keine einzelne Frucht oder Nuss, die die Position gesondert führt.
✓MischungenDie Ware muss eine Mischung aus mehreren Bestandteilen sein, etwa Seealgensalat mit Sesam. Auch eine Würzmischung für Reis aus Sesam und Algen gehört dazu.
✓andere, also nicht: tropische Nüsse und tropische Früchte mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehrDie Ware darf keinen Gehalt von 50 GHT oder mehr an tropischen Früchten und tropischen Nüssen haben. Tropische Früchte sind nach der Anmerkung unter anderem Guaven, Mangofrüchte und Papaya-Früchte.
✓ohne Zusatz von AlkoholDer Ware ist kein Alkohol zugesetzt.
✓ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts vonDer Ware ist kein Zucker zugesetzt, und sie ist in unmittelbaren Umschließungen aufgemacht. Ein Zuckergehalt von mehr als 9 GHT gilt bei Mischungen als Zusatz von Zucker, unabhängig davon, ob Zucker zugegeben wurde.
✓weniger als 4,5 kgDer Inhalt jeder unmittelbaren Umschließung wiegt weniger als 4,5 kg. Eine 1-kg-Packung für den Einzelverkauf erfüllt dies.
✓andere, also nicht: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)Mischungen mit 50 GHT oder mehr an tropischen Früchten und Nüssen fallen nicht darunter, die Ware muss also darunter liegen.
✓andere, also nicht: Feigen enthalten, Haselnüsse enthaltend, Pistazien enthaltend, Mischungen in ihrem Saft, bestehend aus mindestens zwei dieser Früchte …Die Ware enthält weder Feigen, Haselnüsse noch Pistazien und ist keine Mischung in ihrem Saft aus mindestens zwei bestimmten Früchten.
2008.97.98.90.0Pflanzenmischungen ohne Zuckerzusatz, unter 4,5 kg

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.97.98

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2008.97.98.11.0Feigen enthaltenEinfuhrkontrolle
2008.97.98.15.0Haselnüsse enthaltendEinfuhrkontrolle
2008.97.98.19.0Pistazien enthaltendEinfuhrkontrolle
2008.97.98.20.0Mischungen in ihrem Saft, bestehend aus mindestens zwei dieser Früchte: Pfirsiche, Birnen oder Ananas–
2008.97.98.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.97.98 eingereiht

13 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland11
Spanien1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI23340/26-1DeutschlandAntragsangaben: Seealgensalat mit Sesam, mariniert, tiefgefroren; Aufmachung: in 1 kg-Packungen für den Einzelverkauf …30.08.2029
DEBTI23386/26-1DeutschlandAntragsangaben: Seealgensalat, tiefgefroren; Aufmachung: 1 kg-Beutel. Gehalt an freier, flüchtiger Säure i. S. der ZAnm …06.08.2029
DEBTI28772/25-1DeutschlandAntragsangaben: Seealgensalat, tiefgefroren; Aufmachung: 1 kg-Beutel. Gehalt an freier, flüchtiger Säure i. S. der ZAnm …21.08.2028
DEBTI10920/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Seealgensalat mit Sesam, mariniert, tiefgefroren; Packung à 1 kg. Gehalt …09.06.2028
DEBTI10918/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Würzmischung für Reis aus geröstetem Sesam und Algen. Aufmachung: in 450 …18.05.2028
DEBTI10919/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): geröstetes Seealgentopping, in Aufmachung für den Einzelverkauf (Inhalt …15.05.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.97.7863Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mischung aus gewürzten Erdnüssen, gerösteten und gesalzenen Cashewnüssen, mit einer Teighülle ummantelten Erdnüssen und Cranberries. Handelseinheit …
2008.97.7428Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtzubereitung, Smoothie, aus einer Mischung von Fruchtpürees mit Zusatz von Ingwer, in Aufmachung für den Einzelverkauf (190 g-Folienstandbeutel mit …
2008.97.598Antragsangaben: Snack, bestehend aus einer gefriergetrockneten Mischung aus verschiedenen Fruchtmarksorten (Heidelbeer, Apfel, Himbeer, Maquibeeren) und Kokosnuss. Die dunkelvioletten, ausgeformten …
2008.97.514Antragsangaben: tropische Fruchtmischung aus geschnittenen, gezuckerten, getrockneten und geschwefelten Früchten, verpackt in 20 kg-Kartons. Zur Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus diesen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.97.98.90.0

€
2008.97.98.90.0Drittlandszoll18,4 %1.840 €829 €2.669 €
2008.97.98.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll68,4 %6.840 €1.179 €8.019 €
2008.97.98.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll68,4 %6.840 €1.179 €8.019 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1822Südafrika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1861Mexiko7,4 %01.07.2026 – 30.06.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 18,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202616,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)14,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.97.98.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.97.98.90.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.97.98

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.20122008.97.98neu eingeführt · aus 2008.92.98
  2. 01.01.20122008.97.98.20.0neu eingeführt · „Mischungen in ihrem Saft, bestehend aus mindestens zwei dieser Früchte: Pfirsiche, Birnen oder Ananas“ · aus 23 Vorgängern
  3. 17.04.20122008.97.98.90.0neu eingeführt · aus 19 Vorgängern
  4. 01.01.20142008.97.98Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 01.01.20142008.97.98.20.0Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 01.01.20142008.97.98.90.0Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 03.09.20142008.97.98.11.0neu eingeführt · „Feigen enthalten“ · aus 2008.97.98
  8. 03.09.20142008.97.98.15.0neu eingeführt · „Haselnüsse enthaltend“ · aus 2008.97.98
  9. 03.09.20142008.97.98.19.0neu eingeführt · „Pistazien enthaltend“ · aus 2008.97.98

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.97.98.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 2008.97.98 für Mischungen, die keine Feigen, Haselnüsse oder Pistazien enthalten?

Für solche Mischungen gilt 2008.97.98.90.0, sofern sie keine Mischung in ihrem Saft aus mindestens zwei von Pfirsichen, Birnen oder Ananas sind. Feigen enthaltende Waren fallen unter 2008.97.98.11.0, Haselnüsse enthaltende unter 2008.97.98.15.0, Pistazien enthaltende unter 2008.97.98.19.0 und Mischungen in ihrem Saft aus mindestens zwei dieser Früchte unter 2008.97.98.20.0.

Gehören Fruchtgelees oder dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren unter 2008.97.98.90.0?

Nein, Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen in Form von Zuckerwaren gehören in Position 1704, in Form von Schokoladewaren in Position 1806. Für 2008.97.98.90.0 bleiben damit Seealgensalat und Würzmischungen für Reis aus Algen, Fruchtgelees dagegen nicht.

Fällt unter 2008.97.98.90.0 ein Zusatzzoll an, wenn die Ware aus Belarus stammt?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus fällt unter 2008.97.98.90.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Fällt unter 2008.97.98.90.0 ein Zusatzzoll an, wenn die Ware aus Russland stammt?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt unter 2008.97.98.90.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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