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gültig seit 12.07.2024

Zolltarifnummer 3206.11.00.80.0 – Umhülltes Titandioxid, Druckfarben

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz, die mit Isopropoxytitantriisostearat umhüllt sind, mit einem Gehalt von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 GHT, und zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben bestimmt sind. Umhülltes Titandioxid für andere Verwendungszwecke gehört in 3206.11.00.10.0, andere Titandioxid-Pigmente für weiße Druckfarben in 3206.11.00.85.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3206.11.00.80.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionAndere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid
Unterpositionmit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz
zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben
ZolltarifnummerTitandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
UnterpositionPigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen
Zolltarifnummeranorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3206.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3206.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3206.11.00.8010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3206.11.00.80.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3206.11.00.80.0?

Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre … › 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der …
✓Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von TitandioxidDie Ware muss ein Pigment oder eine Zubereitung sein, die auf Titandioxid beruht. Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln gehören zu dieser Nummer, sofern sie nicht unter die Positionen 3203, 3204 oder 3205 fallen.
✓mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die TrockensubstanzDer Gehalt an Titandioxid muss, bezogen auf die Trockensubstanz, 80 GHT oder mehr betragen.
✓zur Verwendung bei der Herstellung weißer DruckfarbenDie Ware muss zur Herstellung weißer Druckfarben bestimmt sein. Für andere Verwendungszwecke gilt die Nummer 3206.11.00.10.0 mit demselben umhüllten Titandioxid.
✓Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 GHTDas Titandioxid muss mit Isopropoxytitantriisostearat umhüllt sein. Der Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat muss 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
3206.11.00.80.0Umhülltes Titandioxid für weiße Druckfarben

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3206.11.00.80.0?

  • ×Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen3206.20
  • ×andere Farbmittel und andere Zubereitungen3206.41, 3206.42.00.00.0, 3206.49
  • ×anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art3206.50.00.00.0
  • ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz3206.19
  • ×für andere Verwendungszwecke als die Herstellung weißer Druckfarben3206.11.00.10.0, 3206.11.00.30.0
  • ×andere, also nicht: Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht …3206.11.00.85.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3206.11.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3206.11.00.10.0Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht …Antidumpingzoll
3206.11.00.30.0andereAntidumpingzoll
3206.11.00.80.0Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht …diese SeiteAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung
3206.11.00.85.0andereAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3206.11.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3206.11.00.80.0

€
3206.11.00.80.0Drittlandszoll6 %600 €2.014 €2.614 €
3206.11.00.80.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3206.11.00.80.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 3206.11.00.80.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 3206.11.00.80.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3206.11.00.80.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · ChinaDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt; welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3206.11.00.80.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3206.11.00 bis 3206.19.00Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid: Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 1 und, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterpositionen betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 3206.19 des HS.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3206.11.00

  1. 01.01.19963206.11.00neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz“ · aus 3206.10.10, 3206.10.90
  2. 01.07.20033206.11.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3206.11.00
  3. 01.07.20033206.11.00.10.0neu eingeführt · „Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht …“ · aus 3206.11.00
  4. 12.07.20243206.11.00.10.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3206.11.00
  5. 12.07.20243206.11.00.80.0neu eingeführt · „Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat, mit einem Gehalt an Isopropoxytitantriisostearat von 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht …“ · aus 3206.11.00
  6. 12.07.20243206.11.00.85.0neu eingeführt · aus 3206.11.00
  7. 10.01.20253206.11.00.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 10.01.20253206.11.00.10.0wieder anmeldefähig · aus 3206.11.00
  9. 10.01.20253206.11.00.30.0neu eingeführt · aus 3206.11.00
  10. 10.01.20253206.11.00.80.0Stellung im Tarifbaum geändert
  11. 10.01.20253206.11.00.85.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3206.11.00.80.0

Gehören Füllstoffe, die in Ölfarben verwendet werden, unter 3206.11.00.80.0?

Nein, Füllstoffe, die in Ölfarben verwendet werden, gehören nicht zu den Farbmitteln im Sinne von Kapitel 32. Kapitel 32 Anmerkung 5 nennt ausdrücklich Füllstoffe, die auch als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Unter 3206.11.00.80.0 fallen dagegen Titandioxid-Pigmente, umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat mit 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 GHT, sofern sie zur Herstellung weißer Druckfarben bestimmt sind.

Welche Zolltarifnummer gilt für Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat unter 3206.11.00?

Für Titandioxid umhüllt mit Isopropoxytitantriisostearat mit 1,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben, gilt 3206.11.00.80.0. Dasselbe umhüllte Titandioxid für andere Verwendungszwecke als weiße Druckfarben gehört in 3206.11.00.10.0.

Seit wann gilt die Zolltarifnummer 3206.11.00.80.0?

Seit dem 10.01.2025 gilt die Nummer in der jetzigen Unterteilung, erstmals erfasst wurde sie am 12.07.2024. Zuvor wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern am 01.07.2012 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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